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WOHNBAU

Die Neufestsetzung der Baukosten für das 1. Halbjahr 2007

Im Dezember 2006 wurden mittels eines Beschlusses der Landesregierung die Baukosten neu festgesetzt. Diese betragen ab Jänner 2007, für das erste Halbjahr, 308,00 Euro je Kubikmeter und 1.232,00 Euro je Quadratmeter Konventionalfläche. Die Anpassung der Baukosten erfolgt laut Landesgesetz jedes Halbjahr.
Die Erhöhung der Baukosten hat Auswirkungen auf den gesamten Sektor des Wohnungsbaues, aber auch auf den Sozialwohnungsbereich. Dadurch erhöhen sich nicht nur die Erschliessungsbeiträge und die Baukostenabgabe der Gemeinden, sondern es erhöht sich automatisch auch der Landesmietzins, welcher große Auswirkungen auf den Bereich des sozialen Wohnbaues hat. Durch die Erhöhung des Konventionalwertes der Wohnungen wird auch der Bereich des geförderten Wohnbaues von der Baukostenerhöhung beeinflusst, da die Höhe der Landeswohnbauförderung, neben anderen Faktoren, auch vom Konventionalwert der geförderten Wohnung beeinflusst wird. Der Landesmietzins muss unter anderem bei den so genannten konventionierten Wohnungen, welche entweder bei Neubau von der Baukostenabgabe befreit wurden oder bei Sanierungen mit einem Landesbeitrag gefördert wurden, angewandt werden. Der Landesmietzins gilt als Obergrenze für die Berechnung der Sozialmieten und des Wohngeldes.
Die Berechnung des Landesmietzinses
Der Landesmietzins wird aufgrund der Konventionalfläche multipliziert mit dem Baukostenpreis errechnet. Der Mietzins darf nicht höher sein als vier Prozent des genannten Betrages, erhöht um maximal 30 Prozent für die Grundstückskosten plus maximal zehn Prozent für die Erschließungskosten, welche von den einzelnen Gemeinden eigenständig festgelegt werden können. Bei allen größeren Gemeinden in Südtirol wird, in der Regel, der Höchstbetrag angewandt.
Der Quadratmeterpreis des Landesmietzinses für die jeweilige Konventionalfläche wird, zum Beispiel, für die Gemeinde Bozen folgendermaßen berechnet:
a) Baukosten pro m2 Konventionalfläche (1. Halbjahr 2007) 1.232,00 Euro
b) Grundstückkosten (30 Prozent der Baukosten) 369,60 Euro
c) Erschließungskosten (10 Prozent der Baukosten) 123,20 Euro
Gesamtbaukostenpreis pro m2 Konventionalfläche 1.724,80 Euro
Gesamtbaukostenpreis multipliziert mit 4 Prozent = Jahresmietzins pro m2 68,99 Euro
Jahresmietzins pro m2 dividiert durch zwölf = Landesmietzins pro Monat 5,75 Euro

Thema
Direkte Demokratie:

Ein gewerkschaftliches Interesse

Nicht zufällig waren es in er Schweiz, dem Musterland der direkten Demokratie, vor bald 140 Jahren auch die Gewerkschaften und die Arbeiterbewegung, die nach langen Auseinandersetzungen den herrschenden Kräften echte Mitbestimmungsrechte abtrotzten.
Gegen den Widerstand der konservativen Parteien und Wirtschaftsvertreter im Parlament setzten sie das Recht der Schweizer Bürger durch, selbst über Gesetze abstimmen oder die politischen Vertreter an der Durchsetzung einer nicht mehrheitsfähigen Politik hindern zu können. Seitdem hat es bis Ende 2006 nicht weniger als 540 Abstimmungen auf Bundesebene gegeben, und Tausende in den Kantonen. Südtirol hinkt gegenüber unserem westlichen Nachbarn weit zurück. In unserem Land hat es auch im 21. Jahrhundert noch nie eine landesweite Volksabstimmung über irgendeine Frage gegeben, die das Land als Ganzes betraf. In einigen Gemeinden ist das Volk zu Vorhaben der Gemeinde befragt worden, doch in manchen Fällen ohne bindende Wirkung. Die Mehrheit der Südtirolerinnen kennt, abgesehen von den staatsweiten Referenden, direkte Demokratie in der Praxis gar nicht. Etwa weil unsere Politiker alles recht machen? Weil die Bevölkerung gar kein Interesse daran hat oder unsere kleine Welt bestens zurecht kommt, wenn nur die Politiker das Sagen haben?
Nein. Es gab und gibt genügend dringenden Bedarf, der Südtiroler Bevölkerung Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte auch zwischen den Wahlen zu geben. Zu oft wurden politische Entscheidungen über die Köpfe der Betroffenen hinweg durchgesetzt, wurden Unterschriftensammlungen übergangen, weil keine echten Rechte daran geknüpft waren. Zu oft wurden die Mitspracherechte der Bürger mit dem Hinweis abgetan, dass nur Politiker die „komplexen Sachverhalte" richtig beurteilen könnten. Die Notwendigkeit der direkten Demokratie als Ergänzung, ja als „zweites Bein" der Demokratie ist vielfach unterschätzt worden. Gerade die Arbeitnehmervertretungen hätten aber guten Grund sich dieser Instrumente zu bedienen. So wird in Südtirol Wirtschafts- und Finanzpolitik völlig über die Gewerkschafterköpfe hinweg betrieben, während die Wirtschaftsverbände den Ton angeben. Die Gewerkschaften haben zusammen mehr als 100.000 Mitglieder, 176.000 Menschen sind in Südtirol abhängig beschäftigt, die große Mehrheit der Familien lebt von Lohn oder Gehalt. Wären sie sich in grundlegenden Fragen der Sozial- und Wirtschaftspolitik einig, wäre es ein Leichtes, auch über diesen Weg ihr Gewicht besser zur Geltung zu bringen. Natürlich kommt es bei den direktdemokratischen Verfahren auch immer darauf an, ob man Mehrheiten in unserer Gesellschaft mit guten Argumenten überzeugen kann.
Doch das heutige Landegesetz, in Kraft seit Mitte Dezember 2005, ist in vielen Punkten restriktiv und mangelhaft. So gibt es das bestätigende Referendum nicht, eine Art Notbremse in der Hand der Bürger, um den Landtag daran zu hindern, ein schlechtes Gesetz in Kraft zu setzen, oder um die Landesregierung daran zu hindern, ein für Mensch und Umwelt belastendes Großprojekt durchzuziehen. Überhaupt gibt es heute keinen Zugriff für die Bürger auf politische Entscheidungen von großer Tragweite, die in der Landesregierung fallen. Gerade bei den Großprojekten aber auch bei Verordnungen der Landesregierung kommt es darauf an, Druck auf die Politiker auszuüben, zunächst den Konsens der Bevölkerung einzuholen. Direkte Demokratie wird durch das geltende Gesetz im Ansatz vergällt, weil zu hohe Hürden aufgerichtet worden sind. Für eine Volksinitiative 13.000 beglaubigte Unterschriften sammeln zu müssen ist zu viel. Auch braucht direkte Demokratie Zeit, eine öffentliche Diskussion muss sich entwickeln, die Medien müssen einbezogen werden, wofür die vorgesehenen drei Monate zu wenig sind. Gerade die freie Debatte und Information spielen dabei eine gewichtige Rolle. Eine einfaches, aber wichtiges Instrument hat sich in der Schweiz bestens bewährt: das Abstimmungsheft, das von Amts wegen in neutraler Form über die anstehende Frage mit Pro und Contra informiert und jedem Bürger vor der Volksabstimmung zugesandt wird.
Und schließlich das Beteiligungsquorum, das im geltenden Landesgesetz mit 40% festgesetzt ist. Immer wieder hat ein solches Quorum den Gegnern einer Bürgerinitiative die bequeme Möglichkeit gegeben, auf den Boykott der Abstimmung zu setzen, statt sich der demokratischen Auseinandersetzung zu stellen. Eine Reihe weiterer dringender Verbesserungen am heutigen Gesetz tun not, um direkte Demokratie bürgerfreundlich zu machen. Und das bietet das „bessere Gesetz für die direkte Demokratie", das die Initiative für mehr Demokratie mit Hilfe von Experten und mit Unterstützung von über 30 Vereinen, darunter dem ASGB, vorgelegt hat. Im März 2007 startet die Unterschriftensammlung. Wenn sie gelingt, hat die gesamte Bevölkerung eine ganz neue Chance: sie ist berechtigt selbst darüber abzustimmen, ob sie mit nahezu optimalen Regeln ihre Mitentscheidungs- und Mitspracherechte ausüben will oder beim heutigen, unzureichenden Zustand bleiben will.
Thomas Benedikter
Initiative für mehr Demokratie