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Büro Neumarkt - Neue Öffnungszeiten für die Abfassung der Steuerklärungen

Die Mitarbeiter des ASGB-Bezirksbüros Neumarkt teilen allen Interessierten mit, dass vom 1. März 2007 bis 30. Juni 2007, also für die Zeit der Abfassung der Steuererklärungen, die Öffnungszeiten auch auf den Samstag Vormittag ausgeweitet werden. Somit gelten für diesen Zeitraum folgende Öffnungszeiten:
Mittwoch 8:00 – 12:00 Uhr (vorwiegend Patronatsangelegenheiten)
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Samstag 8:30 – 11:00 Uhr
Des weiteren werden die ASGB-Mitglieder gebeten, bereits jetzt einen Termin für die Abfassung der Steuererklärung in Neumarkt zu vereinbaren. So können Wartezeiten vermieden werden.
Aus organisatorischen Gründen werden die Anmeldungen beginnend mit 21. Februar immer Mittwochs von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer 0471 812857 entgegen genommen.

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WOHNBAU

Die Neufestsetzung der Baukosten für das 1. Halbjahr 2007

Im Dezember 2006 wurden mittels eines Beschlusses der Landesregierung die Baukosten neu festgesetzt. Diese betragen ab Jänner 2007, für das erste Halbjahr, 308,00 Euro je Kubikmeter und 1.232,00 Euro je Quadratmeter Konventionalfläche. Die Anpassung der Baukosten erfolgt laut Landesgesetz jedes Halbjahr.
Die Erhöhung der Baukosten hat Auswirkungen auf den gesamten Sektor des Wohnungsbaues, aber auch auf den Sozialwohnungsbereich. Dadurch erhöhen sich nicht nur die Erschliessungsbeiträge und die Baukostenabgabe der Gemeinden, sondern es erhöht sich automatisch auch der Landesmietzins, welcher große Auswirkungen auf den Bereich des sozialen Wohnbaues hat. Durch die Erhöhung des Konventionalwertes der Wohnungen wird auch der Bereich des geförderten Wohnbaues von der Baukostenerhöhung beeinflusst, da die Höhe der Landeswohnbauförderung, neben anderen Faktoren, auch vom Konventionalwert der geförderten Wohnung beeinflusst wird. Der Landesmietzins muss unter anderem bei den so genannten konventionierten Wohnungen, welche entweder bei Neubau von der Baukostenabgabe befreit wurden oder bei Sanierungen mit einem Landesbeitrag gefördert wurden, angewandt werden. Der Landesmietzins gilt als Obergrenze für die Berechnung der Sozialmieten und des Wohngeldes.
Die Berechnung des Landesmietzinses
Der Landesmietzins wird aufgrund der Konventionalfläche multipliziert mit dem Baukostenpreis errechnet. Der Mietzins darf nicht höher sein als vier Prozent des genannten Betrages, erhöht um maximal 30 Prozent für die Grundstückskosten plus maximal zehn Prozent für die Erschließungskosten, welche von den einzelnen Gemeinden eigenständig festgelegt werden können. Bei allen größeren Gemeinden in Südtirol wird, in der Regel, der Höchstbetrag angewandt.
Der Quadratmeterpreis des Landesmietzinses für die jeweilige Konventionalfläche wird, zum Beispiel, für die Gemeinde Bozen folgendermaßen berechnet:
a) Baukosten pro m2 Konventionalfläche (1. Halbjahr 2007) 1.232,00 Euro
b) Grundstückkosten (30 Prozent der Baukosten) 369,60 Euro
c) Erschließungskosten (10 Prozent der Baukosten) 123,20 Euro
Gesamtbaukostenpreis pro m2 Konventionalfläche 1.724,80 Euro
Gesamtbaukostenpreis multipliziert mit 4 Prozent = Jahresmietzins pro m2 68,99 Euro
Jahresmietzins pro m2 dividiert durch zwölf = Landesmietzins pro Monat 5,75 Euro