Thema
Direkte Demokratie:

Ein gewerkschaftliches Interesse

Nicht zufällig waren es in er Schweiz, dem Musterland der direkten Demokratie, vor bald 140 Jahren auch die Gewerkschaften und die Arbeiterbewegung, die nach langen Auseinandersetzungen den herrschenden Kräften echte Mitbestimmungsrechte abtrotzten.
Gegen den Widerstand der konservativen Parteien und Wirtschaftsvertreter im Parlament setzten sie das Recht der Schweizer Bürger durch, selbst über Gesetze abstimmen oder die politischen Vertreter an der Durchsetzung einer nicht mehrheitsfähigen Politik hindern zu können. Seitdem hat es bis Ende 2006 nicht weniger als 540 Abstimmungen auf Bundesebene gegeben, und Tausende in den Kantonen. Südtirol hinkt gegenüber unserem westlichen Nachbarn weit zurück. In unserem Land hat es auch im 21. Jahrhundert noch nie eine landesweite Volksabstimmung über irgendeine Frage gegeben, die das Land als Ganzes betraf. In einigen Gemeinden ist das Volk zu Vorhaben der Gemeinde befragt worden, doch in manchen Fällen ohne bindende Wirkung. Die Mehrheit der Südtirolerinnen kennt, abgesehen von den staatsweiten Referenden, direkte Demokratie in der Praxis gar nicht. Etwa weil unsere Politiker alles recht machen? Weil die Bevölkerung gar kein Interesse daran hat oder unsere kleine Welt bestens zurecht kommt, wenn nur die Politiker das Sagen haben?
Nein. Es gab und gibt genügend dringenden Bedarf, der Südtiroler Bevölkerung Mitsprache- und Mitentscheidungsrechte auch zwischen den Wahlen zu geben. Zu oft wurden politische Entscheidungen über die Köpfe der Betroffenen hinweg durchgesetzt, wurden Unterschriftensammlungen übergangen, weil keine echten Rechte daran geknüpft waren. Zu oft wurden die Mitspracherechte der Bürger mit dem Hinweis abgetan, dass nur Politiker die „komplexen Sachverhalte" richtig beurteilen könnten. Die Notwendigkeit der direkten Demokratie als Ergänzung, ja als „zweites Bein" der Demokratie ist vielfach unterschätzt worden. Gerade die Arbeitnehmervertretungen hätten aber guten Grund sich dieser Instrumente zu bedienen. So wird in Südtirol Wirtschafts- und Finanzpolitik völlig über die Gewerkschafterköpfe hinweg betrieben, während die Wirtschaftsverbände den Ton angeben. Die Gewerkschaften haben zusammen mehr als 100.000 Mitglieder, 176.000 Menschen sind in Südtirol abhängig beschäftigt, die große Mehrheit der Familien lebt von Lohn oder Gehalt. Wären sie sich in grundlegenden Fragen der Sozial- und Wirtschaftspolitik einig, wäre es ein Leichtes, auch über diesen Weg ihr Gewicht besser zur Geltung zu bringen. Natürlich kommt es bei den direktdemokratischen Verfahren auch immer darauf an, ob man Mehrheiten in unserer Gesellschaft mit guten Argumenten überzeugen kann.
Doch das heutige Landegesetz, in Kraft seit Mitte Dezember 2005, ist in vielen Punkten restriktiv und mangelhaft. So gibt es das bestätigende Referendum nicht, eine Art Notbremse in der Hand der Bürger, um den Landtag daran zu hindern, ein schlechtes Gesetz in Kraft zu setzen, oder um die Landesregierung daran zu hindern, ein für Mensch und Umwelt belastendes Großprojekt durchzuziehen. Überhaupt gibt es heute keinen Zugriff für die Bürger auf politische Entscheidungen von großer Tragweite, die in der Landesregierung fallen. Gerade bei den Großprojekten aber auch bei Verordnungen der Landesregierung kommt es darauf an, Druck auf die Politiker auszuüben, zunächst den Konsens der Bevölkerung einzuholen. Direkte Demokratie wird durch das geltende Gesetz im Ansatz vergällt, weil zu hohe Hürden aufgerichtet worden sind. Für eine Volksinitiative 13.000 beglaubigte Unterschriften sammeln zu müssen ist zu viel. Auch braucht direkte Demokratie Zeit, eine öffentliche Diskussion muss sich entwickeln, die Medien müssen einbezogen werden, wofür die vorgesehenen drei Monate zu wenig sind. Gerade die freie Debatte und Information spielen dabei eine gewichtige Rolle. Eine einfaches, aber wichtiges Instrument hat sich in der Schweiz bestens bewährt: das Abstimmungsheft, das von Amts wegen in neutraler Form über die anstehende Frage mit Pro und Contra informiert und jedem Bürger vor der Volksabstimmung zugesandt wird.
Und schließlich das Beteiligungsquorum, das im geltenden Landesgesetz mit 40% festgesetzt ist. Immer wieder hat ein solches Quorum den Gegnern einer Bürgerinitiative die bequeme Möglichkeit gegeben, auf den Boykott der Abstimmung zu setzen, statt sich der demokratischen Auseinandersetzung zu stellen. Eine Reihe weiterer dringender Verbesserungen am heutigen Gesetz tun not, um direkte Demokratie bürgerfreundlich zu machen. Und das bietet das „bessere Gesetz für die direkte Demokratie", das die Initiative für mehr Demokratie mit Hilfe von Experten und mit Unterstützung von über 30 Vereinen, darunter dem ASGB, vorgelegt hat. Im März 2007 startet die Unterschriftensammlung. Wenn sie gelingt, hat die gesamte Bevölkerung eine ganz neue Chance: sie ist berechtigt selbst darüber abzustimmen, ob sie mit nahezu optimalen Regeln ihre Mitentscheidungs- und Mitspracherechte ausüben will oder beim heutigen, unzureichenden Zustand bleiben will.
Thomas Benedikter
Initiative für mehr Demokratie

Gesundheitsdienst

Recht der Gewerkschaften auf Information

Nichteinhaltung des Bereichsabkommens
Der Landessekretär der Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst, Tony Tschenett hat anlässlich einer Aussprache am 21. Dezember 2006 die Vertreter des Gesundheitsassessorates aufgefordert, die unten angeführten Artikel des Kollektivvertrages anzuwenden, da der ASGB ansonsten rechtliche Schritte vornehmen wird müssen:
a) Der Artikel 6 des Bereichsabkommens vom 19. April 2005 für das nicht-ärztliche Personal sieht ein monatliches Treffen zwischen den Gewerkschaften, den Sanitätsbetrieben und dem Assessorat für Gesundheitswesen vor. Leider haben diese Treffen nie regelmäßig statt gefunden.
b) Bereits am 23. August 2006 hat die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst um ein dringendes Treffen mit allen Vertragspartnern ersucht, damit betreffend den Artikel Arbeitszeitkonto eine einheitliche Handhabung vereinbart werden kann. Wir haben bereits auf dem Schlichtungsweg versucht dies mit einem Betrieb zu klären, wobei man beiderseitig zum Ergebnis kam (um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden), dies mit allen Vertragspartnern zu regeln.
c) Weiters stellten wir fest, dass auch die Zulage für die elastische Klausel für Teilzeitkräfte in keinem Betrieb gewährt wird.
Abschließend halten wir fest, dass in allen Betrieben die Betriebsabkommen abgeschlossen sind, jedoch bis Heute nicht alle Zulagen an die betroffenen Bediensteten ausbezahlt wurden. Auch die Einstufung der Sekretariatsassistenten in die 5. FE ist bis dato nicht erfolgt, wobei den Betroffenen auch die Zinsen ab 01.01.2005 zustehen. Mit Schreiben vom 17.01.2007 und der folgenden Aussprache vom 31.01.2007 hat der ASGB nochmals darauf hingewiesen, dass das Arbeitszeitkonto in allen Bezirken ab Beginn der vertraglichen Bestimmungen zur Anwendung kommen muss. Aus diesem Grund sind die unten genannten vertraglichen Bestimmungen einzuhalten.
a) Arbeitszeitkonto für Teilzeitbedienstete: Einführung des Arbeitszeitkontos ab Juni 2001 im Sinne des Art. 7 vom 05.09.2000
Die Zusatzarbeit ist jene Arbeitsleistung, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet wird. Es handelt sich dabei um die programmierte Arbeitszeit, die dazu beiträgt, vorläufige organisatorische Erfordernisse zu gewährleisten um die ordentlichen Dienste und eine erhöhte Produktivität des Betriebes abzudecken. Die Ausführung von zusätzlichen Arbeitsleistungen unterliegt auf jedem Fall der Einwilligung des interessierten Arbeitnehmers.
Die maximal innerhalb eines Jahres zugelassenen ausführbaren individuellen Zusatzarbeitsstunden des einzelnen Bediensteten errechnet man, indem die im individuellen Vertrag vorgesehene Anzahl der wöchentlich arbeitbaren Stunden mit 3,5 multipliziert wird. Die im Halbjahr geleisteten Stunden müssen innerhalb des darauf folgenden Halbjahres ausgeglichen werden.
Jene Stunden, die nicht innerhalb des ersten Halbjahres des darauf folgenden Jahres ausgeglichen werden, und jene, die die vorgesehene Grenze (vorhergehender Absatz) überschreiten, werden grundsätzlich auf dem im Sinne des Bereichsvertrages errichteten Arbeitszeitkonto gutgeschrieben und um 20 Prozent pro gutgeschriebener Stunde erhöht, oder sie werden auf Antrag des Bediensteten mit einem Zuschlag von 50 Prozent pro geleisteter Stunde entschädigt.
b) Arbeitszeitkonto für Vollzeitbedienstete: Einführung des Arbeitszeitkontos ab Juni 2006 im Sinne des Art. 31 vom 19.04.2005
Die Überstundenarbeit, welche in einem Kalenderjahr angesammelt wird, muss innerhalb des darauf folgenden Semesters ausgeglichen werden.
Falls dies aufgrund von dokumentierten außerordentlichen Diensterfordernissen, die nicht auf den Willen des Personals zurückzuführen sind, nicht möglich ist, werden die Überstunden mit einem Zuschlag von 20 Prozent auf das Arbeitszeitkonto gut geschrieben oder auf Antrag des Bediensteten mit einem Zuschlag von 30 Prozent für die ersten 100 Stunden und mit einem Zuschlag von 50 Prozent für die über die 100 Stunden hinaus gehenden Stunden vergütet.