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Familienzulage

Neue Einkommensgrenzen ab 1. Jänner 2007

Mit dem Haushaltsgesetz 2007 wurden die Familienzulagen neu geregelt und die Beträge erhöht.
Man unterscheidet zwischen drei Möglichkeiten:
1. Es werden bereits Familienzulagen ausbezahlt und in der Familie gibt es keine Kinder zwischen 18 und 21, welche studieren oder eine Lehre absolvieren: es ist keine Mitteilung an den Arbeitgeber zu machen, da die Erhöhung automatisch berechnet wird.
2. Es werden bereits Familienzulagen ausbezahlt und die Familie hat mehr als drei Kinder (darunter Kinder zwischen 18 und 21, die Studenten oder Lehrlinge sind): Da diese Kinder bisher nicht berücksichtigt wurden, ist dem Arbeitgeber eine entsprechende Mitteilung zu machen.
3. Es werden keine Familienzulagen ausbezahlt, da das Familieneinkommen über den bisher geltenden Einkommensgrenzen liegt. Da die Familienzulagen grundsätzlich erhöht wurden, kann man sich im Patronat nachrechnen lassen, ob man ab 01. Jänner 2007 Anrecht hat.
Das Patronat des ASGB steht allen Interessierten für nähere Informationen zur Verfügung.

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Die Rentenbestimmungen des Jahres 2007

Wer kann in Rente gehen?