SBR

Fahrtkostenzuschuss für das Jahr 2006

Wer hat Anspruch darauf?
In der Provinz Bozen ansässige Arbeitnehmer/innen, welche im Jahre 2006 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz gefahren sind und dabei
1. eine Strecke von mehr als 10 Km zurückgelegt haben, wobei diese Strecke nicht ausreichend von öffentlichen Verkehrsmitteln versorgt war, d.h. die Wartezeiten ergeben am Anfang und am Ende der Arbeitszeit insgesamt mindestens 60 Minuten;
oder
2. eine Strecke von mehr als 5 Km zurückgelegt haben und auf dieser Strecke kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden war;
Pro Kilometer ca. 0,0389 Euro.
Der Beitrag wird nicht gewährt, wenn
- der Beitrag unter 100,00 Euro liegt;
- der Betrieb einen anderen Fahrtenzuschuss bezahlt;
- der Betrieb ein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellt;
- Anrecht auf kostenlose Benützung eines Linienverkehrsmittels besteht;
Einreichtermin
Das Gesuch ist vollständig auszufüllen sowie mit einer Stempelmarke von 14,62 Euro zu versehen und innerhalb 31. März 2007 beim Amt für Personennahverkehr, Crispi Straße 10, Landhaus 3b, 39100 Bozen, einzureichen.
Es muss eine Ablichtung des Personalausweises dem Gesuch beigelegt werden.
Im Gesuch müssen die berechneten Wartezeiten vom Wohnort bis zum Arbeitsplatz und/oder ab den eventuellen benutzbaren Haltestellen, von wo aus sich Wartezeiten ergeben, NICHT mehr angegeben werden. Auch braucht der Arbeitgeber beim Gesuch nichts mehr ausfüllen.
Für weitere Informationen wendet euch an die ASGB-Büros!

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Familienzulage

Neue Einkommensgrenzen ab 1. Jänner 2007

Mit dem Haushaltsgesetz 2007 wurden die Familienzulagen neu geregelt und die Beträge erhöht.
Man unterscheidet zwischen drei Möglichkeiten:
1. Es werden bereits Familienzulagen ausbezahlt und in der Familie gibt es keine Kinder zwischen 18 und 21, welche studieren oder eine Lehre absolvieren: es ist keine Mitteilung an den Arbeitgeber zu machen, da die Erhöhung automatisch berechnet wird.
2. Es werden bereits Familienzulagen ausbezahlt und die Familie hat mehr als drei Kinder (darunter Kinder zwischen 18 und 21, die Studenten oder Lehrlinge sind): Da diese Kinder bisher nicht berücksichtigt wurden, ist dem Arbeitgeber eine entsprechende Mitteilung zu machen.
3. Es werden keine Familienzulagen ausbezahlt, da das Familieneinkommen über den bisher geltenden Einkommensgrenzen liegt. Da die Familienzulagen grundsätzlich erhöht wurden, kann man sich im Patronat nachrechnen lassen, ob man ab 01. Jänner 2007 Anrecht hat.
Das Patronat des ASGB steht allen Interessierten für nähere Informationen zur Verfügung.