Landesbedienstete

Informationen an alle Mitglieder der Fachgewerkschaft Landesbedienstete

Rechtsschutzversicherung
Mit 1. Jänner 2007 können wir unseren Mitgliedern eine weitere Garantieleistung anbieten und zwar sind alle automatisch mit der Mitgliedschaft auch rechtsschutzversichert. Unsere Fachgewerkschaft hat mit der spezialisierten Rechtsschutzversicherung ARAG einen Vertrag abgeschlossen, welcher für unsere Mitglieder bei der Ausübung ihrer beruflichen und institutionellen Tätigkeit einen Rechtsschutz im strafrechtlichen Bereich garantiert. Sie beinhaltet bei freier Anwaltswahl die Übernahme der Rechtskosten, Gutachterhonorare, Gerichtskosten bis zu einer Deckungssumme von 20.000 Euro pro Versicherungsfall. Der Versicherungsschutz gilt somit für die Verteidigung in Strafverfahren wegen Fahrlässigkeiten oder wegen strafrechtlicher Übertretungen. Der Versicherungsschutz wird auch für die Verteidigung bei Strafverfahren von Vorsatzdelikten gewährt, sofern sie mit rechtskräftigem Freispruch enden. Ausgeschlossen sind die Fälle der Straftilgung, ganz gleich aus welchem Grund. Die Meldefrist beträgt zwei Jahre nach Eintreten eines Schadensfalles. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, sich sofort nach einer „Verfehlung" bei der Ausübung der beruflichen Tätigkeit an unsere Gewerkschaft zu wenden, damit schon vor dem Ermittlungsbescheid wichtige Dokumente, Berichte und Zeugenaussagen zur Entlastung gesammelt werden können und die Ermittlungen bereits in der Anfangsphase von Fachkräften positiv beeinflusst werden kann. Die ARAG macht für unsere Mitglieder auch ein weiteres Angebot für verschiedene Rechtsschutzpolizzen mit einem Preisvorteil von 15 Prozent, wie Verkehrsschutz, Privatrechtschutz für Familie, Partnerschaft und Alleinstehende, Führerscheinschutz. Weitere Informationen erhalten Interessierte direkt in unserem Büro.
Personaleinsparungen
Der Personalaufnahmestopp und die Personaleinsparung werden auch in diesem Jahr fortgesetzt. Es kommt dabei in den verschiedenen Abteilungen keine Freude auf, denn jedes Pensionsgesuch, jede Versetzung und jedes Ansuchen um Teilzeit wird mit großem Argwohn begutachtet, denn es geht darum, bekomme ich die ausgefallene Arbeitskraft wieder irgendwie zurück? Sicher eine große Herausforderung an die Führungskräfte und an ihre Mitarbeiter, die nun den konkreten Bedarf einer frei werdenden Stelle begründen und für die Zuweisung einer weiteren Arbeitskraft kämpfen müssen. Vielleicht hebt auch dieser Kampf den Wert der einzelnen Arbeitsleistung. Besonders betroffen von diesem Kampf sind die Schulwarte. Der Bereich der Schule ist von diesen Einsparungen ausgenommen, wobei innerhalb der Verwaltung auch das Schulsekreteriat aus Gründen der Aufrecherhaltung des Dienstes nicht betroffen ist. Nun gehen aber die Einsprungsmaßnahmen in diesem Bereich voll zu Lasten der Hilfsdienste der Schulen, wobei auch die Gefahr besteht, dass einige Dienste wie die Großreinigung ausgelagert werden. Eine Kommission entscheidet darüber, ob und wie eine Stelle nachbesetzt wird, wobei in Kürze auch die neuen Kriterien für die Stellenzuweisung angewendet wird. Für jede Schule wird ein Reinigungsplan erstellt, der unter den Schulwarten gerecht nach Leistungsumfang und Häufigkeit der Reinigung verteilt werden muss, wobei auch die Effizienz der Reinigungsgeräte und der Reinigungsmethoden verbessert werden sollen. Durch eigene Fortbildungsmaßnahmen sollen die Kompetenz und Qualität der Leistungsfähigkeit der Reinigungskräfte gesteigert werden. Erstmalig wird auch festgelegt, dass der Anteil der arbeitsunfähigen oder teilweise arbeitsunfähigen Mitarbeiter nicht mehr als ein Drittel betragen darf . Diese Stellen werden zur Gänze oder teilweise durch die Zuweisung von zusätzlichen Stunden ergänzt. Für eine solch wichtige Maßnahme haben wir uns seit langem eingesetzt und sind wirklich froh, dass nun ein Topf zusätzlicher Stellen für diese Personalkategorie zur Verfügung steht, so dass dieser unwürdiger Kampf unter den Schwächsten in unserer Gesellschaft endlich aufhört. Konkret bedeutet dies für den einzelnen Schulwart, dass er in Zukunft mit effizienteren Mitteln und besserer Vorbereitung zwar eine größere Fläche reinigen muss, durch diese Umstellung es aber für die Führungskraft zwingend ist, sich um seine Belange zu kümmern und daher für seine tagtägliche Leistung auch mehr Beachtung bekommen wird.
Verhandlungen auf bereichsübergreifende Ebene
Für das Jahr 2007 stehen wieder verschiedene Aufgaben an, wobei den Verhandlungen natürliche eine große Priorität eingeräumt wird. Abgeschlossen werden muss der normative Teil des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages für den Zeitraum 2005 bis 2008, wobei auch der wirtschaftliche Teil für die Jahre 2007 und 2008 noch ausständig ist. Wir hoffen, alles mit einem Vertrag abschließen zu können. Voraussetzung dafür ist natürlich auch die Verhandlungsbereitschaft unseres Arbeitgebers, die gerechtfertigten Anliegen unserer Mitglieder nach Erhaltung der Kaufkraft der Gehälter ernst zu nehmen. Trotz eines 4,9 Milliarden Haushaltes trifft der Spargedanke der Landesregierung vor allem die laufenden Ausgaben, womit das Personal und somit vor allem das Landespersonal am meisten davon betroffen ist. Die privaten Verbände mit ihren populistischen Äußerungen über Privilegien der Landesbediensteten leisten auch ihren Beitrag, damit der Schatten der Schmähungen die effektiven Leistungen der mit öffentlichen Geldern bezahlten Angestellten überdeckt wird. Manche Medien greifen dieses Thema auch mit Vorliebe immer wieder auf und vergessen dabei, dass auch sie als Journalisten in einem lohnabhängigen Arbeitsverhältnis stehen und ihre Vertragserneuerungen oft mit sehr langen Streiks erkämpfen müssen. Niemand darf aber die Heilige Kuh „Wirtschaft" antasten, die jedes Jahr Gott sei Dank ein Wachstum zu verzeichnen hat, von dem aber die lohnabhängigen Angestellten am wenigsten profitieren. Lieber den anderen etwas nehmen, vor allem Privilegien wie pensionsrechtlich abgesicherte Wartestände für berufstätige Mütter und Väter, welche eine wirkliche Wahlmöglichkeit zwischen Berufstätigkeit und Babypause bietet und zusätzlich über die Teilzeitarbeit eine echte Vereinbarkeit von Beruf- und Familienbedürfnisse ermöglicht.
Dass unser Bereichsvertrag über die flexiblen Arbeitszeiten solche Töne hervorrufen könnte, erinnert eher an Zeiten von mittelalterlichen Methoden, wo ein Schmähbrief genügte, um jemanden an den Pranger zu stellen. Einerseits ruft die Wirtschaft die Landesregierung auf, ihre Angestellten leistungsbezogener zu entlohnen, anderseits lehnt sie eine flexible Arbeitszeitgestaltung ab, welche auch dem Gedanken der Leistung und einer konstruktiven Mitarbeiterführung entgegen kommen würde. Gegen dieses Gedankengut einiger Lobbyisten in Wirtschaftskreisen muss gemeinsam angekämpft werden. Erkämpfte Rechte der Arbeitnehmer dürfen nicht mit Füßen getreten werden, die Leistung und Qualität der Arbeit in einem abhängigen Arbeitsverhältnis müssen in unserer Gesellschaft mit mehr Respekt begegnet werden.
Bereichsverhandlungen
Als weiteres werden heuer auch die Bereichverhandlungen für das Landespersonal aufgenommen, wobei es vor allem darum geht, die Zusatzentlohungen wie die Leistungsprämie, die Zulagen und den Mensadienst neu zu verhandeln. Ideal wäre es natürlich, wenn der normative Teil des BÜKV in den nächsten Monaten abgeschlossen werden könnte, somit könnten die entsprechenden Erhöhungen und Abänderungen im neuen Bereichsvertrag schon berücksichtigt werden.
Gemeinsamer Schulvertrag und Repräsentativität
Für den Bereich Schule wird in Zukunft an einem gemeinsamen Vertrag gearbeitet, der das gesamte unterrichtende und diesem gleichgestellte Personal unter sich vereint. Erstmals werden nun auch das Kindergartenpersonal und die Behindertenbetreuer mit dem unterrichtenden Lehrpersonal verglichen, was hinsichtlich Arbeitszeit sicher einige Änderungen mit sich bringen muss. Wir fordern eine zeitliche Mehrbewertung der pädagogischen Arbeit am Kind, so dass sich die wöchentliche Unterweisungszeit zu Gunsten der Vorbereitungszeit reduzieren wird. Für die Lehrer der Berufsschule ändert sich an die Forderungen der letzten Jahre nichts, denn sie betrifft weiterhin die gleiche Wertung von der Unterrichtszeit ohne Unterscheidung zwischen Praxis- und Theorieunterricht. Damit eine gleiche Entlohnung der Lehrer mit unterschiedlichem Studientitel erreicht werden kann, braucht es für diese Gruppe ein eigenes Einstufungsmodell, das mit diesem Vertrag erreicht werden soll. Ein Übergangsvertrag für die Lehrer im Landesdienst kann ein erster Schritt in dieser Richtung sein, denn die Vorbereitungsarbeiten für einen gemeinsamen Schulvertrag sind noch nicht abgeschlossen und der Beginn der Verhandlungen ist daher noch nicht absehbar. Mit dem Übergangsvertrag sollen auch die Lehrer von der Abteilung 22 endlich den Status eines Lehrers hinsichtlich Arbeitszeit erhalten. Als Problem hat sich inzwischen schon die Repräsentivität der einzelnen Personalkategorien heraus gestellt. Der entsprechende Vertrag kann für diesen Verhandlungstisch so nicht angewendet werden und muss unter Beachtung der neuen Zusammensetzung abgeändert werden, denn ansonsten könnten die Bereiche wie Kindergarten, Berufs- und Musikschule, Forst- Land- und Hauswirtschaftsschule, Behindertenbetreuer nicht ausreichend in ihrer Besonderheit vertreten werden. Im Landesdienst gehören dieser Personalkategorie ca. 4.000 Bedienstete an, ihnen gegenüber steht eine große Gruppe von Staatslehrern, welche die Zahl 9.000 übersteigt. Eigentlich soll dieser gemeinsame Vertrag keine Gegenüberstellung sein, aber Ziel ist eine Vereinheitlichung der unterschiedlichen Regelungen, somit kommt es automatisch zu Vergleichen zwischen Besseren und Schlechteren, was zwangsläufig zu einer Gegenüberstellung führt und hoffentlich nicht in einem Kampf ausartet. Für die Verwirklichung dieses Vertrages ist eine große Bereitschaft aller Beteiligten gefordert, die Besonderheit der einzelnen Leistungen im Dienste des Bildungsbereiches zu erkennen und anzuerkennen, ohne Wertung nach schwer, leicht, einfach oder anderen Beurteilungskriterien, so dass echte Solidarität nicht nur eine leere Worthülse bleibt.
Ausbau des Informationsnetzes
Neben unserer Aufgaben der Mitgliedervertretung hat sich der neu gewählte Vorstand vorgenommen, das Informationsnetz für unsere Mitglieder auszubauen. Wir sind dabei, unsere Hompage zu überarbeiten, um sie dann kontinuierlich mit allfälligen Neuigkeiten und Änderungen zu ajournieren. Besuche uns daher öfters im Netz, du findest uns unter asgb.org mit Link zu Fachgewerkschaften Landesbedienstete. Wir möchten auch die Adressendateii unserer Mitglieder mit E-mail Adressen und Telefonnummer vervollständigen, damit wir euch bei Bedarf auf schnellem und unkonventionellem Weg mit Informationen erreichen können. Wer damit einverstanden ist, bitten wir daher, uns auf unsere E-mailpost asgbl@brennercom.net die entsprechende Nachricht zu übersenden.
Der Mitgliedsausweis ist für das Jahr 2007 mit der letzten Aktivausgabe auf der Rückseite zum Heraustrennen verschickt worden. Sollte dies nicht geklappt haben, meldet euch bitte bei uns.
Die Vorsitzende im Auftrag des Vorstandes ASGB – Landesbedienstete Christine Staffler

Energiewerker

Neuer Kollektivvertrag

Der Landeskollektivvertrag für die Arbeitnehmer der kleinen privaten Elektrowerke, Fernheizwerke und Produktion von Biogas der Provinz Bozen wurde erneuert und unterzeichnet.
Die wichtigsten Punkte sind
Vertragliche Erhöhungen des ökonomischen Teils innerhalb 31. Dezember 2007
Bezug auf den Nationalen Kollektivvertrag für Beschäftigte im Elektrosektor;
Einführung einer jährlichen Überprüfung der Entwicklung und der Produktivität im Sektor auf lokaler Ebene;
Angleichung des normativen Teiles im Vertrag wie im Elektrosektor bezüglich: Lehrlingswesen, Teilzeitarbeitsvertrag, Eingliederungsvertrag, usw;
Reduzierung der Arbeitszeit von 24 bezahlten Stunden jährlich (ab 1.1.2007 12 Stunden - ab 1.1.2008 weitere 12 Stunden);
Überstundenzuschlag: Erhöhung von 30 auf 40 Prozent für normale- sowie Turnusüberstunden;
Bereitschaftsdienst: Erhöhung von 0,5 Euro für den Bereitschaftsdienst an Werktagen (13,26 Euro vom 01.07.2007);
Erhöhung der Zulage für die Ausbildung der Kinder: 16,18 Euro für ein Kind, 21,57 Euro für zwei Kinder, 26,97 Euro für drei Kinder;
Elektroenergie: Beibehaltung des Rabattes von 80 Prozent für alle Bediensteten bis max. 4200KWh/ Jahr;
Einführung der ergänzenden Gesundheitsfürsorge durch die „Cassa Mutua Cesare Pozzo". Der jährliche Beitrag/Bediensteten für das Jahr 2007 beträgt 200 Euro, 2008 300 Euro und 2009 wird zu dem allgemeinen Beitrag im Elektrosektor auf nationaler Ebene aufgestockt;
Zusatzrente: Erhöhung der Beiträge von 1% auf 1,21% (Laborfond)
Spesenvergütung: Erhöhung von 0,34- auf 0,46 Euro/km für das Privatfahrzeug.