Gesundheitsdienst

Recht der Gewerkschaften auf Information

Nichteinhaltung des Bereichsabkommens
Der Landessekretär der Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst, Tony Tschenett hat anlässlich einer Aussprache am 21. Dezember 2006 die Vertreter des Gesundheitsassessorates aufgefordert, die unten angeführten Artikel des Kollektivvertrages anzuwenden, da der ASGB ansonsten rechtliche Schritte vornehmen wird müssen:
a) Der Artikel 6 des Bereichsabkommens vom 19. April 2005 für das nicht-ärztliche Personal sieht ein monatliches Treffen zwischen den Gewerkschaften, den Sanitätsbetrieben und dem Assessorat für Gesundheitswesen vor. Leider haben diese Treffen nie regelmäßig statt gefunden.
b) Bereits am 23. August 2006 hat die Fachgewerkschaft ASGB-Gesundheitsdienst um ein dringendes Treffen mit allen Vertragspartnern ersucht, damit betreffend den Artikel Arbeitszeitkonto eine einheitliche Handhabung vereinbart werden kann. Wir haben bereits auf dem Schlichtungsweg versucht dies mit einem Betrieb zu klären, wobei man beiderseitig zum Ergebnis kam (um weitere rechtliche Schritte zu vermeiden), dies mit allen Vertragspartnern zu regeln.
c) Weiters stellten wir fest, dass auch die Zulage für die elastische Klausel für Teilzeitkräfte in keinem Betrieb gewährt wird.
Abschließend halten wir fest, dass in allen Betrieben die Betriebsabkommen abgeschlossen sind, jedoch bis Heute nicht alle Zulagen an die betroffenen Bediensteten ausbezahlt wurden. Auch die Einstufung der Sekretariatsassistenten in die 5. FE ist bis dato nicht erfolgt, wobei den Betroffenen auch die Zinsen ab 01.01.2005 zustehen. Mit Schreiben vom 17.01.2007 und der folgenden Aussprache vom 31.01.2007 hat der ASGB nochmals darauf hingewiesen, dass das Arbeitszeitkonto in allen Bezirken ab Beginn der vertraglichen Bestimmungen zur Anwendung kommen muss. Aus diesem Grund sind die unten genannten vertraglichen Bestimmungen einzuhalten.
a) Arbeitszeitkonto für Teilzeitbedienstete: Einführung des Arbeitszeitkontos ab Juni 2001 im Sinne des Art. 7 vom 05.09.2000
Die Zusatzarbeit ist jene Arbeitsleistung, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet wird. Es handelt sich dabei um die programmierte Arbeitszeit, die dazu beiträgt, vorläufige organisatorische Erfordernisse zu gewährleisten um die ordentlichen Dienste und eine erhöhte Produktivität des Betriebes abzudecken. Die Ausführung von zusätzlichen Arbeitsleistungen unterliegt auf jedem Fall der Einwilligung des interessierten Arbeitnehmers.
Die maximal innerhalb eines Jahres zugelassenen ausführbaren individuellen Zusatzarbeitsstunden des einzelnen Bediensteten errechnet man, indem die im individuellen Vertrag vorgesehene Anzahl der wöchentlich arbeitbaren Stunden mit 3,5 multipliziert wird. Die im Halbjahr geleisteten Stunden müssen innerhalb des darauf folgenden Halbjahres ausgeglichen werden.
Jene Stunden, die nicht innerhalb des ersten Halbjahres des darauf folgenden Jahres ausgeglichen werden, und jene, die die vorgesehene Grenze (vorhergehender Absatz) überschreiten, werden grundsätzlich auf dem im Sinne des Bereichsvertrages errichteten Arbeitszeitkonto gutgeschrieben und um 20 Prozent pro gutgeschriebener Stunde erhöht, oder sie werden auf Antrag des Bediensteten mit einem Zuschlag von 50 Prozent pro geleisteter Stunde entschädigt.
b) Arbeitszeitkonto für Vollzeitbedienstete: Einführung des Arbeitszeitkontos ab Juni 2006 im Sinne des Art. 31 vom 19.04.2005
Die Überstundenarbeit, welche in einem Kalenderjahr angesammelt wird, muss innerhalb des darauf folgenden Semesters ausgeglichen werden.
Falls dies aufgrund von dokumentierten außerordentlichen Diensterfordernissen, die nicht auf den Willen des Personals zurückzuführen sind, nicht möglich ist, werden die Überstunden mit einem Zuschlag von 20 Prozent auf das Arbeitszeitkonto gut geschrieben oder auf Antrag des Bediensteten mit einem Zuschlag von 30 Prozent für die ersten 100 Stunden und mit einem Zuschlag von 50 Prozent für die über die 100 Stunden hinaus gehenden Stunden vergütet.

Gesundheitsdienst
Gesundheitsbezirk Brixen

Monatliches Treffen

Am 17.01.07 fand das monatliche Treffen zwischen den Gewerkschaften, der ASGB war vertreten durch den Betriebsvorsitzenden Josef Brunner, und dem Landessekretär Tony Tschenett, und der Verwaltung des Gesundheitsbezirkes Brixen statt. Dabei wurden folgende Punkte behandelt:
a) Innovative Projekte für das Jahr 2006:
Der ASGB forderte, dass den Krankenpflegern/innen des Sprengels auch für das Jahr 2006, wie dies bereits 2005 der Fall war, die einmalige Zulage für die Palliativ bezahlt wird. Der Bezirksdirektor Dr. Gatscher sprach sich für den Vorschlag des ASGB aus. Bei einer der nächsten Sitzungen werden wir definitiv über die innovativen Projekte 2006 sprechen. Auf jeden Fall wird der ASGB seine vorgebrachte Forderung auch in den kommenden Sitzungen vertreten.
b) Einstufung der ekretariatsassistenten:
Kandidaten/innen, welche die interne Eignungsprüfung bestanden haben, sind, so der ASGB, ehestens in die 5. Funktionsebene samt Nachzahlung einzustufen.
c) Koordinierungszulage:
Die Verwaltung teilte mit, dass der neue Bewertungsbogens der Koordinatorenstellen nochmals überprüft werden muss. Dies vor allem deshalb, weil es sich ergeben hat, dass jenen Koordinatoren die eine größere Anzahl von Personen zu koordinieren haben, eine geringere Koordinierungszulage zugestanden wäre. Dies wurde sowohl von der Verwaltung als auch vom ASGB nicht akzeptiert. Somit werden die Koordinatorenstellen nochmals überarbeitet und bei der März-Sitzung definitiv genehmigt. In der Zwischenzeit wird den Koordinatoren/Innen weiterhin dieselbe Zulage ausbezahlt wie bisher.
d) Betriebsabkommen – Auszahlung der Zulagen:
Der ASGB wies darauf hin, dass einige Bedienstete noch immer auf die Auszahlung der Zulage warten, welche ihnen laut Betriebsabkommen vom vergangenen Jahr zusteht. Die Verwaltung sicherte zu, dass diese spätestens mit dem Märzgehalt 2007 erfolgen werde.