DGA Dienstleistungen
Wichtige Informationen von unserem Steuerbeistandszentrum
Auszahlung des Steuerguthabens vom 730/2019
Wer in den vergangenen Monaten die Steuererklärung über das Modell 730/2019 eingereicht hat sollte kontrollieren, ob das Steuerguthaben effektiv ausgezahlt worden ist bzw. ob die Steuerschuld einbehalten wurde. Ein entsprechender Punkt müsste auf dem Lohnstreifen des Monats Juli bzw. bei der August-Rente zu finden sein.
Hat die verstorbene Person von der INPS eine Rente bezogen, so besteht fast immer ein Steuerguthaben, da das INPS nach Ableben keinen Steuerausgleich vornimmt und deshalb in der Regel zu viele Steuern einbehält. Nur mit der Abfassung des Modell Redditi können die Erben dieses Steuerguthaben vom Finanzamt ausbezahlt bekommen.
Abfassung der Lohnstreifen für Beschäftigte im Haushalt
ASGB Mitglieder, die Beschäftigte im Haushalt, Betreuungspersonal für Pflegefälle oder einfach nur eine Bügelhilfe einstellen, können über unser Steuerbeistandszentrum die anfallende Bürokratie abwickeln lassen. Dabei wird die Erstellung des Arbeitsvertrages und die Anmeldung beim NISF/INPS vorgenommen. Ebenso werden die trimestralen Einzahlungen der Sozialbeiträge berechnet, der monatliche Lohnstreifen erstellt sowie die jährliche CU Erklärung ausgestellt.
Steuererklärung über das Modell Redditi (ex-UNICO)
Bis Ende September kann das sogenannte Modell Redditi (ehemalig „UNICO“) in den Steuerbeistandszentren des ASGB abgefasst werden. In folgenden Fällen muss bzw. kann die Steuererklärung über diese Methode erledigt werden:
Arbeitsbeginn im Laufe des Jahres 2018
Wer im Laufe des vergangenen Jahres eine Arbeitstätigkeit aufgenommen hat (z.B. nach dem Schul- oder Universitätsabschluss) sollte überprüfen lassen, ob auf dem CU der Steuerausgleich vorgenommen wurde.
Honorarnoten
Wessen Einkommen 2018 lediglich aus einer oder mehreren Honorarnoten bestand, kann das Modell Redditi abfassen und dadurch in vielen Fällen die vom Auftraggeber entrichtete Vorsteuer zurück erhalten.
Termin für 730/2019 vergessen
Wer es versäumt hat das 730er zu machen kann die Steuererklärung über das Modell Redditi nachholen. Die Fälligkeiten zur Bezahlung der Steuerschuld bleiben dabei die gleichen, auf ein eventuelles Guthaben muss der Steuerzahler jedoch etwa ein Jahr warten.
Für verstorbene Personen
Auch für 2018 Verstorbene kann von einem Erben die Steuererklärung gemacht werden.Hat die verstorbene Person von der INPS eine Rente bezogen, so besteht fast immer ein Steuerguthaben, da das INPS nach Ableben keinen Steuerausgleich vornimmt und deshalb in der Regel zu viele Steuern einbehält. Nur mit der Abfassung des Modell Redditi können die Erben dieses Steuerguthaben vom Finanzamt ausbezahlt bekommen.
Besitz und Vermögen im Ausland
Wer im Ausland eine Immobilie besitzt, muss diese über das Modell Redditi erklären. Gleiches gilt für diejenigen, die mehr als 5.000 Euro auf ihrem ausländischen Bank- oder Sparkonto haben. Die entsprechenden Erklärungen können im Zeitraum von Juli bis Ende September über das Steuerbeistandszentrum des ASGB abgefasst werden.
Achtung!
Zur Zeit werden von der Agentur der Einnahmen wieder Aufforderungsschreiben zur Zahlung von Steuerschulden verschickt. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, diese überprüfen zu lassen, weil viele dieser Steuerschulden nicht zu tätigen sind.