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EEVE und Landeskindergeld (ex Familiengeld der Region)

Die EEVE-Erklärung bezüglich Einkommen 2018 kann ab 1. Juli abgefasst werden. Diese ist unter anderem Voraussetzung für das Ansuchen für das Landeskindergeld ab 1. September 2019.
In der Zeit von 1. September bis 31. Dezember müssen wieder die Gesuche für die Verlängerung des Landeskindergeldes (ex Familiengeld der Region) für das Jahr 2019 eingereicht werden.
Das Landeskindergeld steht Familien zu mit
mindestens zwei minderjährigen Kindern, oder
einem einzigen Kind unter sieben Jahren, oder
einem Kind mit Beeinträchtigung (Invaliditätsgrad mindestens 74 Prozent) auch nach dessen Volljährigkeit, oder
einem minderjährigen Kind mit einem/r mitlebenden volljährigen Bruder/Schwester;
Weiteres ist ein ununterbrochener Wohnsitz von mindestens fünf Jahren in der Provinz Bozen oder in Alternative ein historischer Wohnsitz von mindestens 15 Jahren, davon mindestens ein Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Gesuches, erforderlich.
Die Kinder müssen mit der antragstellenden Person zusammenleben.
Die Höhe der zustehenden Unterstützung wird anhand der einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) ermittelt und ab Jänner 2019 ausbezahlt. Die EEVE-Erklärung gibt auch Auskunft über die wirtschaftliche Situation einer Familie.
Bei der EEVE sind dabei die Einkommen 2017 (laut Mod. CU, Mod. 730, oder Mod. REDDITI), ausländische Einkommen sowie Einkommen aus Voucher anzugeben. Ebenso müssen landwirtschaftliche Einkommen (Großvieheinheiten, Erschwernispunkte laut Lafisbogen, jährlicher Hiebsatz für Holzmenge) erfasst werden.
Weiteres werden in der EEVE-Erklärung Einnahmen und Ausgaben, wie bezahlte oder erhaltene Unterhaltszahlungen für die Kinder, bezahlte Miete (Kaltmiete) sowie erhaltene Zuschüsse, Wohngeld WOBI oder Mietbeiträge, ausbezahlte Studienstipendien, steuerfreie Einkommen für Dozenten, Forscher und Arbeiter, die nach Italien zurückgekehrt sind, andere Einkommen, die steuerrechtlich zum Gesamteinkommen zählen, berücksichtigt. Ebenso ist das unbewegliche Vermögen zum 31. Dezember 2017 ausschlaggebend.
Wie bereits im Vorjahr muss das bewegliche Vermögen angegeben werden, sofern dieses insgesamt über 5.000 Euro pro Kopf liegt. Bei Kontokorrent- und Sparbucheinlagen bei Banken oder bei der Post sowie bei aufladbaren Prepaid-Karten (mit IBAN) wird der Jahresdurchschnittswert des Vorjahres berücksichtigt; bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit einer Gewinnbeteiligung von mehr als zehn Prozent, gemischten Lebensversicherungen, Staatspapieren, Schuldverschreibungen, Investmentfonds, Depotscheinen, usw. ist der Wert am 31. Dezember 2017 anzugeben.
Die EEVE-Erklärung sowie das Gesuch ums Landeskindergeld werden in allen ASGB Büros kostenlos abgefasst. Öffnungszeiten und Adressen finden Sie auf unserer Homepage.

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Wichtige Informationen von unserem Steuerbeistandszentrum

Auszahlung des Steuerguthabens vom 730/2019
Wer in den vergangenen Monaten die Steuererklärung über das Modell 730/2019 eingereicht hat sollte kontrollieren, ob das Steuerguthaben effektiv ausgezahlt worden ist bzw. ob die Steuerschuld einbehalten wurde. Ein entsprechender Punkt müsste auf dem Lohnstreifen des Monats Juli bzw. bei der August-Rente zu finden sein.
Abfassung der Lohnstreifen für Beschäftigte im Haushalt
ASGB Mitglieder, die Beschäftigte im Haushalt, Betreuungspersonal für Pflegefälle oder einfach nur eine Bügelhilfe einstellen, können über unser Steuerbeistandszentrum die anfallende Bürokratie abwickeln lassen. Dabei wird die Erstellung des Arbeitsvertrages und die Anmeldung beim NISF/INPS vorgenommen. Ebenso werden die trimestralen Einzahlungen der Sozialbeiträge berechnet, der monatliche Lohnstreifen erstellt sowie die jährliche CU Erklärung ausgestellt.
Steuererklärung über das Modell Redditi (ex-UNICO)
Bis Ende September kann das sogenannte Modell Redditi (ehemalig „UNICO“) in den Steuerbeistandszentren des ASGB abgefasst werden. In folgenden Fällen muss bzw. kann die Steuererklärung über diese Methode erledigt werden:
Arbeitsbeginn im Laufe des Jahres 2018
Wer im Laufe des vergangenen Jahres eine Arbeitstätigkeit aufgenommen hat (z.B. nach dem Schul- oder Universitätsabschluss) sollte überprüfen lassen, ob auf dem CU der Steuerausgleich vorgenommen wurde.
Honorarnoten
Wessen Einkommen 2018 lediglich aus einer oder mehreren Honorarnoten bestand, kann das Modell Redditi abfassen und dadurch in vielen Fällen die vom Auftraggeber entrichtete Vorsteuer zurück erhalten.
Termin für 730/2019 vergessen
Wer es versäumt hat das 730er zu machen kann die Steuererklärung über das Modell Redditi nachholen. Die Fälligkeiten zur Bezahlung der Steuerschuld bleiben dabei die gleichen, auf ein eventuelles Guthaben muss der Steuerzahler jedoch etwa ein Jahr warten.
Für verstorbene Personen
Auch für 2018 Verstorbene kann von einem Erben die Steuererklärung gemacht werden.
Hat die verstorbene Person von der INPS eine Rente bezogen, so besteht fast immer ein Steuerguthaben, da das INPS nach Ableben keinen Steuerausgleich vornimmt und deshalb in der Regel zu viele Steuern einbehält. Nur mit der Abfassung des Modell Redditi können die Erben dieses Steuerguthaben vom Finanzamt ausbezahlt bekommen.
Besitz und Vermögen im Ausland
Wer im Ausland eine Immobilie besitzt, muss diese über das Modell Redditi erklären. Gleiches gilt für diejenigen, die mehr als 5.000 Euro auf ihrem ausländischen Bank- oder Sparkonto haben. Die entsprechenden Erklärungen können im Zeitraum von Juli bis Ende September über das Steuerbeistandszentrum des ASGB abgefasst werden.
Achtung!
Zur Zeit werden von der Agentur der Einnahmen wieder Aufforderungsschreiben zur Zahlung von Steuerschulden verschickt. Wir empfehlen unseren Mitgliedern, diese überprüfen zu lassen, weil viele dieser Steuerschulden nicht zu tätigen sind.