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Kürzung hoher Renten
Mit dem Rundschreiben Nr. 62 vom 7. Mai 2019 setzt das NISF/INPS die Bestimmungen des Haushaltsgesetzes 2019 über die Kürzung der Renten mit einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro um.
Die Bestimmung ist mit 1. Jänner 2019 in Kraft getreten und gilt für die nächsten fünf Jahre, bis zum 31. Dezember 2023.
Ausgenommen von der Kürzung sind Renten und Zulagen, die Invaliden betreffen, Hinterbliebenenrenten, sowie alle Zuwendungen, die Opfern für die Ausübung des Militärdienstes oder Opfern von terroristischen Handlungen zusteht.
Die Bestimmung ist mit 1. Jänner 2019 in Kraft getreten und gilt für die nächsten fünf Jahre, bis zum 31. Dezember 2023.
Die betroffenen Renten werden um folgende Prozentsätze gekürzt:
um 15 Prozent, falls das jährliche Renteneinkommen
zwischen 100.000,01 und 130.000 Euro liegt;um 25 Prozent, falls das jährliche Renteneinkommen
zwischen 130.000,01 und 200.000 Euro liegt;um 30 Prozent, falls das jährliche Renteneinkommen
zwischen 200.000,01 und 350.000 Euro liegt;um 35 Prozent, falls das jährliche Renteneinkommen
zwischen 350.000,01 und 500.000 Euro liegt;um 40 Prozent, falls das jährliche Renteneinkommen über 500.000 liegt.