Transport und Verkehr 


Erneuerung Gewerkschaftsabkommen Ergebnisprämie 2019-2021

Das Gewerkschaftsabkommen vom 12. November 2014, welches die Ergebnisprämie zum Inhalt hat, wurde um weitere drei Jahre verlängert und damit wird auch die Ergebnisprämie, für welche wir eine Erhöhung erreicht haben, beibehalten. Das Abkommen gilt für die Jahre 2019-2021.
Die Ergebnisprämie setzt sich folgendermaßen zusammen:
1332 Euro für das Jahr 2019
1357 Euro für das Jahr 2020
1382 Euro für das Jahr 2021
Zudem haben wir in den Verhandlungen erreicht, dass beim Austritt eines Angestellten innerhalb des Prämienjahres, die Pauschalprämie für das laufende Jahr je nach Anspruch ausbezahlt wird.

Gesundheitsdienst - Gebietskörperschaften


Haftpflichtversicherung gegen grob fahrlässiges Verhalten

Haftpflichtversicherung gegen grob fahrlässiges Verhalten im Sozial- und Gesundheitsbereich und bei Sach- und Vermögensschäden in der öffentlichen Verwaltung
Der ASGB Gesundheitsdienst und Gebietskörperschaften haben mit der Versicherung Itas Mutua eine Versicherung für den Fall eines grob fahrlässigen Verhaltens im Sozial- und Gesundheitsbereich und gegen Sach- und Vermögensschäden an der öffentlichen Verwaltung für alle ASGB Mitglieder und jene die es werden wollen (Ausnahme sind Ärzte) abgeschlossen
Einige versicherungs-technische Details
alle ASGB Mitglieder sind ab 01. Mai 2019 durch ihre Mitgliedschaft automatisch versichert (mit Ausnahme der Ärzte),
bei einer Klage des Geschädigten gegen dich persönlich greift diese Versicherung,
bei Verwaltungs- und buchhalterischen Schäden in der öffentlichen Verwaltung greift diese Versicherung (auch Dienstauto),
bei Regressanspruch des Arbeitgebers bzw. des Rechnungshofs greift diese Versicherung,
versicherter Maximalbetrag 1.000.000 Euro pro Versicherungsjahr mit einem Selbstbehalt von 500 Euro pro Schadensfall,
die Versicherung haftet bei Diebstahl vom Vermögen der öffentlichen Verwaltung bis zu 10.000 Euro pro Schaden und Versicherungsjahr,
die Versicherungspolizze haftet zehn Jahre rückwirkend (wenn bei Vertragsabschluss kein Schadensfall besteht bzw. bekannt ist),
bei Pensionierung besteht die Möglichkeit mit der Zahlung einer Jahresprämie für weitere zehn Jahre versichert zu sein,
Schadensbüro direkt in Bozen für die Auszahlung einer Schadenssumme.
Wann greift die Versicherung
Bei den vom Berufsbild vorgesehene Arbeitstätigkeiten im Rahmen des lohnabhängigen Arbeitsverhältnisses in der öffentlichen Verwaltung.
Für weitere Informationen
stehen wir gerne zur Verfügung!


Evelyn Januth und Johanna Großberger
Tel. 0471 308 230 (vormittags und am
Dienstag und Donnerstag nachmittags)
Tel. 0471 308 220
e-mail: ejanuth@asgb.org
oder jgrossberger@asgb.org