SBR Dienstleistungen
Neuigkeit 2019
Ansuchen Familienzulage
muss digital eingereicht werden
muss digital eingereicht werden
Das Patronat SBR im ASGB übernimmt diese Aufgabe gerne für euch.
Für die Familienzulage 01.07.2019 – 30.06.2020 werden folgende Unterlagen benötigt:
anagrafische Daten aller Familienmitglieder (inkl. Steuernummer)
Zivilstand des Antragstellers (Hochzeits-, Trennungs-, Scheidungsdatum)
Einkommenserklärung 2019 betreffend der Einkommen 2018 (Mod. CU, Mod. 730, Mod. Unico) aller Familienmitglieder
eventuelle andere Einkommen, die nicht aus der Steuererklärung hervorgehen
Katasterauszug (sollten die Liegenschaften nicht aus der Steuererklärung hervorgehen)
Angaben zur Invalidität (ab 75 Prozent)
Angaben zu den Familiengeldern die bereits im Ausland erzielt wurden (gehen aus der Autorisierung ANF43 hervor)
Autorisierung ANF43 vom INPS*
* Die Autorisierung ANF43 vom INPS wird in folgenden Fällen benötigt:
bei nicht verheirateten Eltern (Eigenerklärung Familienbogen, Verzichtserklärung und Ausweis des anderen Elternteils);
wenn die Familienmitglieder im Ausland ansässig sind (Mod. E401, Mod. E411 vom Ausland);
bei studierenden Kindern über 18 Jahren, bei Familien mit mehr als vier Kindern (Unterlagen: Studienbestätigung);
bei Invalidität eines Kindes von mehr als 75 Prozent (Unterlagen: Bescheinigung Invalidität).