Metall


Studienreise nach Salzburg

Die Fachgewerkschaft Metall im ASGB hat vom 11. bis 13. April 2019 eine Studienreise nach Salzburg durchgeführt. Es ist schon zur Tradition geworden, dass der Vorstand im Zweijahrestakt eine Studienreise organisiert, einerseits, um sich besser kennen zu lernen und andererseits als Dank und Anerkennung für die geleistete Arbeit in den Betrieben und im Metallvorstand.
Höhepunkt der Studienreise was das Treffen mit den Gewerkschaftskollegen von ÖGB und Arbeiterkammer Salzburg und die Besichtigung der Stiegl-Brauerei.
In der Salzburger Privatbrauerei wurde bereits Bier gebraut, bevor Leonardo da Vinci seine Mona Lisa malte und Kopernikus seine Schriften zum heliozentrischen Weltbild veröffentlichte. Anlass genug die Krüge zu heben. 2017 feierte die Brauerei ihr 525-jähriges Bestehen.
Nachhaltigkeit, Regionalität, Wertschöpfung vor Ort und vor allem die Qualität der Biere und Dienstleistungen stehen an erster Stelle. Diese Qualität ist aber nur möglich, weil ausschließlich die besten heimischen Rohstoffe verwendet werden. Aber auch begeisterte Mitarbeiter sind notwendig, um ein gutes Bier brauen zu können. Dass jedes Bier unter Berücksichtigung strenger Kriterien hergestellt wird und auf eine faire Zusammenarbeit mit den Hopfen- und Gerstenbauern viel Wert gelegt wird, ist für die Stiegler seit langer Zeit Ehrensache.
Bei der Führung durch die Brauerei, bei uns auch die Kollegen der Pro-Ge Salzburg begleiteten, konnten sich die Teilnehmer vom oben geschriebenen selbst überzeugen.
Beim anschließenden Mittagessen in der Brauerei, an dem auch der Präsident der Arbeiterkammer Salzburg, Peter Eder, der Betriebsratsobmann der Stieglbrauerei und Landesobmann der Pro-Ge im ÖGB Salzburg, Thomas Kinberger und der Landessekretär der Pro-Ge, Daniel Mühlberger teilnahmen, wurde die Notwendigkeit der internationalen Vernetzung unter den Gewerkschaften betont, so bestehen die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den Metallern aus Salzburg und aus Südtirol bereits seit Jahrzehnten.

SBR Dienstleistungen


Neuigkeit 2019

Ansuchen Familienzulage
muss digital eingereicht werden

Das Patronat SBR im ASGB übernimmt diese Aufgabe gerne für euch.
Für die Familienzulage 01.07.2019 – 30.06.2020 werden folgende Unterlagen benötigt:
anagrafische Daten aller Familienmitglieder (inkl. Steuernummer)
Zivilstand des Antragstellers (Hochzeits-, Trennungs-, Scheidungsdatum)
Einkommenserklärung 2019 betreffend der Einkommen 2018 (Mod. CU, Mod. 730, Mod. Unico) aller Familienmitglieder
eventuelle andere Einkommen, die nicht aus der Steuererklärung hervorgehen
Katasterauszug (sollten die Liegenschaften nicht aus der Steuererklärung hervorgehen)
Angaben zur Invalidität (ab 75 Prozent)
Angaben zu den Familiengeldern die bereits im Ausland erzielt wurden (gehen aus der Autorisierung ANF43 hervor)
Autorisierung ANF43 vom INPS*
* Die Autorisierung ANF43 vom INPS wird in folgenden Fällen benötigt:
bei nicht verheirateten Eltern (Eigenerklärung Familienbogen, Verzichtserklärung und Ausweis des anderen Elternteils);
wenn die Familienmitglieder im Ausland ansässig sind (Mod. E401, Mod. E411 vom Ausland);
bei studierenden Kindern über 18 Jahren, bei Familien mit mehr als vier Kindern (Unterlagen: Studienbestätigung);
bei Invalidität eines Kindes von mehr als 75 Prozent (Unterlagen: Bescheinigung Invalidität).