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Gewerkschaftsforderungen zu den bereichsübergreifenden Kollektivvertragsverhandlungen

Für den wirtschaftlichen Teil im Dreijahreszeitraum 2019, 2020, 2021
Im Sinne des Landesgesetzes Nr. 6/2015 Art. 4 Absatz 6 orientiert sich der Vorschlag der Fachgewerkschaften an den Grundsätzen des Schutzes der Kaufkraft der Gehälter und der allgemeinen Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in Südtirol.
Die vom Astat geschätzte reale Wachstumsrate des Südtiroler BIP ist in den folgenden Forderungen noch nicht enthalten und muss im Zuge der Verhandlungen berücksichtigt werden.
1. Angleichung der aktuellen Lohntabellen: die Richtlinien der Landesregierung legen fest, welche Kriterien in der Festlegung der Entlohnung zu berücksichtigen sind: der Schutz der Kaufkraft der Gehälter, die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung des Arbeitsmarktes. Kohärent zu diesen Vorgaben fordern wir einen flächendeckenden, einmaligen Lohnsprung von zehn Prozent auf die geltenden Lohntabellen.
2. Gehaltsentwicklung 2019-2021: Unter der Bedingung, dass Punkt 1 angenommen wird, akzeptieren wir die Gehaltsentwicklung 2019-2021 auf Basis des für Südtirol prognostizierten IPCA-Index im Ausmaß von +4,8 Prozent (2019: +1,5 Prozent, 2020: +1,6 Prozent, 2021: +1,7 Prozent). Die finanzielle Deckung im Landeshaushalt ist bereits in der Phase der Haushaltsplanung (und nicht erst ex-post) vorzusehen. Allfällige Abweichungen zwischen programmierter und effektiv gemessener Inflation werden noch vor Ablauf des Vertragszeitraumes ausgeglichen.
3. Aufwertung Leistungslohn: zusätzlich zu den vorhergehenden Punkten 1 und 2, die Verdoppelung des Fonds für die Leistungsprämien für die Allgemeinheit des Personals von drei auf sechs Prozent, wobei in diesem Vertrag ein fixer Grundbetrag vorzusehen ist, welcher im Ausmaß von vier Prozent auf den Gesamtbetrag der oberen Funktionsebene 0 (Gehalt + SEZ) der jeweiligen Funktionsebene berechnet wird. Das daraus resultierende Ergebnis kann entweder monatlich oder als einmaliger Betrag im Juni eines jeden Jahres ausbezahlt werden.
4. Dieser Teilvertrag gilt nicht für Führungskräfte.
5. Essensgutscheine: den Vorschlag der öffentlichen Delegation können die Fachgewerkschaften annehmen, sofern diesbezügliche Ausgaben nicht Teil der Gehaltserhöhung sind.

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Chaos bei der Post

Anfang Februar 2019 hat Poste Italiane den Zustellungsdienst in unserer Provinz aufgrund nationaler Gegebenheiten umorganisiert.
Die Neueinteilung der Zonen und die Änderung der Arbeitszeiten haben ein noch nie dagewesenes Chaos verursacht. ASGB Betriebssekretär Alfred Sebastian Moser hat bereits Ende Jänner die Verantwortlichen von Poste Italiane um ein Treffen ersucht und seine Bedenken geäußert. Trotz der Flut an Protesten sowie der Intervention lokaler Politiker, konnte Poste Italiane nicht zum Einlenken bewegt werden. Ein besonders zwielichtiges Verhalten legten in dieser Angelegenheit die Konföderierten Gewerkschaften an den Tag. Einerseits hat man in Rom der Regelung zugestimmt und sogar eine Abänderung des Stundenplanes zum Nachteil aller, also Briefträger und Bürger, mitunterzeichnet, andererseits ist von seiten der Konföderierten nach wie vor eine klare Stellungnahme ausgeblieben, was die spezielle Situation unserer Provinz angeht und die Wahrung der Interessen der Südtiroler Bevölkerung. Damit liegt die Verantwortung für die Verschlechterung des Zustelldienstes der Post nicht nur beim Betrieb, sondern auch bei den nationalen Gewerkschaften, die diese Entwicklung hätten erahnen können. Die Stichprobenerhebung der Verbraucherzentrale (Presseaussendung vom 29.05.2019) hat die schlechte Qualität der Postzustellung bestätigt, wobei die unglaublichen Missstände bei der Zustellung von Tageszeitungen bei dieser Recherche nicht mitberücksichtigt werden konnten. ASGB Betriebssekretär Moser musste die Erfahrung machen, dass alle Gespräche in den Wind geschlagen wurden, nicht anders erging es den Konföderierten. Damit blieb kein anderer Weg, als jener in die Presse. Verschiedene Briefträger haben sich beim ASGB für das Engagement bedankt und dafür, dass die tatsächlichen Probleme der Briefträger thematisiert wurden konnten.
Die Situation der Postangestellten in Südtirol widerspiegelt die prekäre Lage vieler Arbeitnehmer in unserer Provinz bzw. die Schwäche der politischen Vertretung der Arbeitnehmerschaft. Über zwei Jahrzehnte hat sich die Politik wenig um die Anliegen der Postangestellten gekümmert, nun sind allerdings auch die Bürger Leidtragende. Ihnen bleibt daher nur die Möglichkeit, eventuelle Beschwerden an die Aufsichtsbehörde AGCOM zu richten.