ÖffentlicherDienst


Danke für die großartige und kraftvolle Beteiligung!

Unsere Vertreter/innen am Verhandlungstisch Karin Wellenzohn (ASGB-Landesbedienstete), Petra Nock (SSG), Stefan Erschbamer (ASGB-Sanität), Hans Rungg (ASGB-Gebietskörperschaften), und alle Gewerkschaftsvertreter/innen des öffentlichen Dienstes im ASGB bedanken sich für die großartige und kraftvolle Beteiligung an der Kundgebung für die Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst vom 06. Juni.
Unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stark“ haben wir gehandelt und es hat sich als zielführend erwiesen, gemeinsam aufzutreten. Dadurch erreichen wir Sichtbarkeit und die Politik ist zur Verantwortung gerufen.
Für uns heißt es jetzt: Weitermachen! Gestärkt gehen wir zurück an den Verhandlungstisch, sicher nicht nur um über die Essensgutscheine zu reden!
Wir halten euch am Laufenden.
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Gewerkschaftsforderungen zu den bereichsübergreifenden Kollektivvertragsverhandlungen

Für den wirtschaftlichen Teil im Dreijahreszeitraum 2019, 2020, 2021
Im Sinne des Landesgesetzes Nr. 6/2015 Art. 4 Absatz 6 orientiert sich der Vorschlag der Fachgewerkschaften an den Grundsätzen des Schutzes der Kaufkraft der Gehälter und der allgemeinen Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes in Südtirol.
Die vom Astat geschätzte reale Wachstumsrate des Südtiroler BIP ist in den folgenden Forderungen noch nicht enthalten und muss im Zuge der Verhandlungen berücksichtigt werden.
1. Angleichung der aktuellen Lohntabellen: die Richtlinien der Landesregierung legen fest, welche Kriterien in der Festlegung der Entlohnung zu berücksichtigen sind: der Schutz der Kaufkraft der Gehälter, die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und die Entwicklung des Arbeitsmarktes. Kohärent zu diesen Vorgaben fordern wir einen flächendeckenden, einmaligen Lohnsprung von zehn Prozent auf die geltenden Lohntabellen.
2. Gehaltsentwicklung 2019-2021: Unter der Bedingung, dass Punkt 1 angenommen wird, akzeptieren wir die Gehaltsentwicklung 2019-2021 auf Basis des für Südtirol prognostizierten IPCA-Index im Ausmaß von +4,8 Prozent (2019: +1,5 Prozent, 2020: +1,6 Prozent, 2021: +1,7 Prozent). Die finanzielle Deckung im Landeshaushalt ist bereits in der Phase der Haushaltsplanung (und nicht erst ex-post) vorzusehen. Allfällige Abweichungen zwischen programmierter und effektiv gemessener Inflation werden noch vor Ablauf des Vertragszeitraumes ausgeglichen.
3. Aufwertung Leistungslohn: zusätzlich zu den vorhergehenden Punkten 1 und 2, die Verdoppelung des Fonds für die Leistungsprämien für die Allgemeinheit des Personals von drei auf sechs Prozent, wobei in diesem Vertrag ein fixer Grundbetrag vorzusehen ist, welcher im Ausmaß von vier Prozent auf den Gesamtbetrag der oberen Funktionsebene 0 (Gehalt + SEZ) der jeweiligen Funktionsebene berechnet wird. Das daraus resultierende Ergebnis kann entweder monatlich oder als einmaliger Betrag im Juni eines jeden Jahres ausbezahlt werden.
4. Dieser Teilvertrag gilt nicht für Führungskräfte.
5. Essensgutscheine: den Vorschlag der öffentlichen Delegation können die Fachgewerkschaften annehmen, sofern diesbezügliche Ausgaben nicht Teil der Gehaltserhöhung sind.