Verbrauchertelegramm
Wegweisendes Urteil des Berufungsgerichts Bozen

Zwei SparerInnen 90+ erhalten in zweiter Instanz Recht

Am 13. April wurde ein wichtiges Urteil des Berufungsgerichts Bozen hinterlegt. Das Gerichtsverfahren sah zwei SparerInnen, über 90 Jahre alt, vertreten von RA Prof. Massimo Cerniglia, im Streit mit der Südtiroler Volksbank. Die SparerInnen hatten im Jahr 2014 die Bank verklagt, um Schadenersatz für 120.000 Euro in Lehmann-Bonds investierte Summen zu erhalten.
Die SparerInnen erklärten, die Bank habe ihnen erlaubt, ihre gesamten Ersparnisse in ein einziges Wertpapier zu investieren, ohne die Anlagen zu diversifizieren, wodurch das Anlagerisiko wesentlich verstärkt wurde. Im Jahr 2017 hatte das Landesgericht Bozen die Klage der SparerInnen negativ beschieden, und sie auch zur Zahlung der Rechtskosten verurteilt. Die SparerInnen haben jedoch nicht aufgegeben, und Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht Bozen hat nunmehr die Bank dazu verurteilt, den SparerInnen und Erben den entstandenen Schaden zu ersetzen. Gleichfalls muss die Bank für die Rechtsspesen beider Instanzen aufkommen.
Das Berufungsgericht folgert insbesondere, dass „gemäß der Regeln der allgemeinen beruflichen Sorgfalt, der Finanzdienstleister in der beschriebenen Situation hätte annehmen müssen – gerade weil keine Angaben zum Ausmaß und zur Verwendung des Vermögens der KundInnen vorlagen – dass die verlangte Geldanlage eine totalitäre sei, und er deswegen hätte abraten müssen. Und demgemäß gilt die Diversifizierung der Anlagen als System der Risikoneutralisierung im Zusammenhang mit allen Geldanlagen für alle AnlegerInnen, auch für jene, die unter Umständen eine nicht konstante Neigung zum Risiko haben“.
Das Urteil zeigt, dass die SparerInnen gut beraten sind, ihre Anliegen auch dann weiter zu verteidigen, wenn in erster Instanz ihre Argumentationen nicht gehört werden, so die die vorgebrachten Gründe eine solide Grundlage haben.

Verbrauchertelegramm
Handy

Roaming im Ausland

Warum zahlt Frau R. pro Tag in Österreich drei Euro, wenn das Roaming doch eigentlich kostenlos sein sollte?
Frau R. schreibt: „Ich bin letzthin mehrmals nach Innsbruck gefahren. Als ich mein Handyguthaben überprüft habe, musste ich feststellen, dass mir bei jeder Fahrt drei Euro für Dienste im Ausland abgebucht wurden. Ich dachte, das Roaming sei mittlerweile kostenlos? Wie kann so etwas passieren?“
Die Mobilfunk-Betreiber bieten ihren KundInnen „vorgeschnürte“ Auslandspakete zum Preis von ca. zwei bis sechs Euro pro Tag der Nutzung. Diese enthalten, analog zu den sehr verbreiteten Verträgen fürs Inland, eine gewisse Menge von Gesprächsminuten und/oder SMS und/oder Daten. Die Pauschale ist bei der ersten Nutzung des Telefons im Ausland fällig. Die Aktivierung der Pakete wurde durch entsprechende Benachrichtigungen angekündigt, aber das kann, je nachdem, auch schon Jahre zurückliegen und daher in Vergessenheit geraten sein. Das Problem dabei: anstatt dass einzelne Anrufe, SMS oder kurze Internetverbindungen zum Inlandspreis verrechnet würden, ist gleich die ganze Pauschale geschuldet.
Unser Tipp:
über die App, den persönlichen Kundenbereich oder den Kundendienst des Anbieters prüfen, ob auf der eigenen Nummer solche „Auslandspakete“ aktiv sind, und ggf. deaktivieren (lassen).
Frau R. kann versuchen, die angelasteten Pauschalen zu beanstanden – auch wenn in ihrem Fall, wie leider so oft im Telefonie-Bereich, der Aufwand vollkommen unverhältnismäßig zur beanstandeten Summe (12 Euro) ist.