Verbrauchertelegramm
Wegweisendes Urteil des Berufungsgerichts Bozen
Zwei SparerInnen 90+ erhalten in zweiter Instanz Recht
Am 13. April wurde ein wichtiges Urteil des Berufungsgerichts Bozen hinterlegt. Das Gerichtsverfahren sah zwei SparerInnen, über 90 Jahre alt, vertreten von RA Prof. Massimo Cerniglia, im Streit mit der Südtiroler Volksbank. Die SparerInnen hatten im Jahr 2014 die Bank verklagt, um Schadenersatz für 120.000 Euro in Lehmann-Bonds investierte Summen zu erhalten.
Die SparerInnen erklärten, die Bank habe ihnen erlaubt, ihre gesamten Ersparnisse in ein einziges Wertpapier zu investieren, ohne die Anlagen zu diversifizieren, wodurch das Anlagerisiko wesentlich verstärkt wurde. Im Jahr 2017 hatte das Landesgericht Bozen die Klage der SparerInnen negativ beschieden, und sie auch zur Zahlung der Rechtskosten verurteilt. Die SparerInnen haben jedoch nicht aufgegeben, und Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht Bozen hat nunmehr die Bank dazu verurteilt, den SparerInnen und Erben den entstandenen Schaden zu ersetzen. Gleichfalls muss die Bank für die Rechtsspesen beider Instanzen aufkommen.
Das Berufungsgericht folgert insbesondere, dass „gemäß der Regeln der allgemeinen beruflichen Sorgfalt, der Finanzdienstleister in der beschriebenen Situation hätte annehmen müssen – gerade weil keine Angaben zum Ausmaß und zur Verwendung des Vermögens der KundInnen vorlagen – dass die verlangte Geldanlage eine totalitäre sei, und er deswegen hätte abraten müssen. Und demgemäß gilt die Diversifizierung der Anlagen als System der Risikoneutralisierung im Zusammenhang mit allen Geldanlagen für alle AnlegerInnen, auch für jene, die unter Umständen eine nicht konstante Neigung zum Risiko haben“.
Das Urteil zeigt, dass die SparerInnen gut beraten sind, ihre Anliegen auch dann weiter zu verteidigen, wenn in erster Instanz ihre Argumentationen nicht gehört werden, so die die vorgebrachten Gründe eine solide Grundlage haben.
Die SparerInnen erklärten, die Bank habe ihnen erlaubt, ihre gesamten Ersparnisse in ein einziges Wertpapier zu investieren, ohne die Anlagen zu diversifizieren, wodurch das Anlagerisiko wesentlich verstärkt wurde. Im Jahr 2017 hatte das Landesgericht Bozen die Klage der SparerInnen negativ beschieden, und sie auch zur Zahlung der Rechtskosten verurteilt. Die SparerInnen haben jedoch nicht aufgegeben, und Berufung eingelegt. Das Berufungsgericht Bozen hat nunmehr die Bank dazu verurteilt, den SparerInnen und Erben den entstandenen Schaden zu ersetzen. Gleichfalls muss die Bank für die Rechtsspesen beider Instanzen aufkommen.
Das Berufungsgericht folgert insbesondere, dass „gemäß der Regeln der allgemeinen beruflichen Sorgfalt, der Finanzdienstleister in der beschriebenen Situation hätte annehmen müssen – gerade weil keine Angaben zum Ausmaß und zur Verwendung des Vermögens der KundInnen vorlagen – dass die verlangte Geldanlage eine totalitäre sei, und er deswegen hätte abraten müssen. Und demgemäß gilt die Diversifizierung der Anlagen als System der Risikoneutralisierung im Zusammenhang mit allen Geldanlagen für alle AnlegerInnen, auch für jene, die unter Umständen eine nicht konstante Neigung zum Risiko haben“.
Das Urteil zeigt, dass die SparerInnen gut beraten sind, ihre Anliegen auch dann weiter zu verteidigen, wenn in erster Instanz ihre Argumentationen nicht gehört werden, so die die vorgebrachten Gründe eine solide Grundlage haben.