Öffentlicher Dienst


Interview mit Michael Tappeiner, Geschäftsführer
des ergänzenden Gesundheitsfonds SaniPro

Michael Tappeiner
Aktiv: Seit 01. August 2018 können über 40.000 öffentlich Bedienstete rückwirkend ab 1. Jänner 2018 um die Rückerstattung einiger Gesundheitsausgaben beim Gesundheitsfonds SaniPro ansuchen. Finden die Angebote von SaniPro regen Anklang? Können Sie uns einige Zahlen nennen?
Michael Tappeiner: Zweifelsohne war die Phase nach der Gründung des Fonds am 7. November 2017 eine sehr intensive, denn innerhalb eines sehr eng gesteckten zeitlichen Rahmens galt es, das Projekt SaniPro mit Leben zu füllen. Dass dies geglückt ist, ist der engagierten Zusammenarbeit aller Beteiligten zu verdanken, die auf dem Weg zu einem ergänzenden Gesundheitsfonds für den Öffentlichen Dienst viele maßgebliche Schritte gesetzt haben. Hierunter zählen zu den wichtigsten sicherlich die Erstellung der Leistungsordnung, die Einschreibung von SaniPro in das Verzeichnis der Gesundheitsfonds beim Gesundheitsministerium sowie die Auswahl des Versicherungspartners, damit am 1. August 2018 planmäßig der Startschuss für das Einreichen der Erstattungsanträge fallen konnte.
Wie gut die Versicherten schon über das Angebot von SaniPro informiert sind, zeigt eindrucksvoll der Grad der Leistungsinanspruchnahme. Obwohl erst seit August 2018 möglich, wurden bis heute über 10.000 Ansuchen eingereicht und davon bereits mehr als die Hälfte bearbeitet und ausbezahlt, so dass sich die Gesamtsumme der Rückerstattungen auf über 1.000.000 Euro beläuft.
AKTIV: Wie gestaltet sich das Ansuchen um Rückerstattung beim SaniPro? Und wer hat Anrecht, das Ansuchen einzureichen?
Michael Tappeiner: das Leistungsverzeichnis von SaniPro ist in vier Bereiche gegliedert: Rückerstattungen für Ticketleistungen, Rückerstattungen für privatärztliche Ausgaben (Gynäkologie, Urologie, Physiotherapie), Rückerstattungen für zahnärztliche Ausgaben im Privatbereich und Rückerstattungen für Hörgeräte. Um die vorgesehenen Leistungen zu erhalten, muss ein entsprechendes Ansuchen gestellt werden. Dieses Ansuchen besteht zum Einen aus dem Rückerstattungsantrag, in dem der/die Eingeschriebene Angaben zu den persönlichen Daten macht und zum Anderen aus der Kopie der bezahlten Rechnung. Falls vom Leistungsverzeichnis vorgesehen, kann es erforderlich sein, weitere medizinische Unterlagen (Verschreibung im Fall der Physiotherapie oder der Rückerstattung für Hörgeräte oder den Anamnesebogen für zahnärztliche Leistungen im Privatbereich) einzureichen. Alle nützlichen Informationen und die notwendigen Dokumente sind auf der Internetseite von SaniPro (www.sanipro.bz) im Bereich „Ansuchen um Leistungen“ zu finden.
Um die Rückerstattung kann frühestens zwei Monate nach Rechnungslegung angesucht werden. Insgesamt haben die Eingeschriebenen jedoch bis zu zwei Jahren nach Ausstellung der Rechnung Zeit, ihr Ansuchen zu stellen. Aktuell arbeiten wir an einer Applikation für Smartphones, die das Einreichen der Ansuchen noch einfacher für die Eingeschriebenen macht.
Wer Anrecht auf die Auszahlung der Leistungen hat, wurde von den Sozialpartnern in den entsprechenden Kollektivverträgen geregelt: anspruchsberechtigt sind die Bediensteten mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag und jene mit einem befristeten Arbeitsvertrag, sofern dieser eine Mindestlaufzeit von einem Jahr aufweist.
AKTIV: Ein Großteil der öffentlich Bediensteten ist es gewohnt, die Sanitätsspesen bei der Abfassung der Steuererklärung gemäß den gesetzlichen Richtlinien abzusetzen. Was muss bzgl. der Rückerstattungen von SaniPro beachtet werden?
Michael Tappeiner: Grundsätzlich ist anzumerken, dass jene medizinischen Ausgaben, welche nicht erstattet wurden und daher zu Lasten des Eingeschriebenen verblieben sind, steuerlich abgesetzt werden können. Als Nachweis der verbliebenen Kosten für die Abfassung der Steuererklärung dient hierbei der von UniSalute erstellte Jahreskontoauszug, den die Versicherungsgesellschaft jedem Eingeschriebenen per Post zusendet. Abgesehen davon besteht die Möglichkeit, sich über die Internetseite von SaniPro (www.sanipro.bz) direkt im Kundenbereich der Versicherungsgesellschaft einzuloggen und sich jederzeit den eigenen Jahreskontoauszug selbst auszudrucken. Prinzipiell ist den Eingeschrieben aber anzuraten, sich bei eventuellen Fragen zur Abfassung der Steuererklärung an ein Steuerbeistandszentrum zu wenden.
AKTIV: Zur Zeit übernimmt die Bearbeitung und Auszahlung der Ansuchen eine Versicherungsgesellschaft. Wird es diesbezüglich Neuerungen geben?
Michael Tappeiner: In der Startphase hat man sich dafür ausgesprochen, die Auszahlung der Leistungen der Versicherungsgesellschaft UniSalute zu übertragen. Gegenwärtig arbeitet SaniPro aber bereits daran, in den kommenden Jahren die Leistungen direkt, also ohne Auslagerung an eine Versicherungsgesellschaft, erbringen zu können.
AKTIV: Können wir damit rechnen, dass Leistungen hinzugefügt werden und die Möglichkeit, den Gesundheitsfonds auch auf Familienangehörige auszuweiten, eingeführt wird?
Michael Tappeiner: Das aktuelle Leistungsverzeichnis von SaniPro ist bis zum 31.12.2019 in Kraft und kann um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die Entwicklung des Leistungsverzeichnisses hängt direkt mit der Entwicklung der Auszahlungen zusammen. Sofern es Spielräume für eine Erweiterung des Leistungsverzeichnisses gibt, werden die Fondsgremien sicherlich entsprechende Leistungen ergänzen. Damit die Eingeschriebenen aber unabhängig vom Leistungsverzeichnis einen geldwerten Vorteil erhalten, werden derzeit mit verschiedenen Gesundheitsstrukturen in ganz Südtirol Abkommen geschlossen, die einen Rabatt auf die erhaltenen medizinischen Leistungen vorsehen.
Was die Einschreibung der Familienmitglieder bzw. die freiwillige Fortführung der Beitragszahlung, beispielsweise aus Pensionsgründen, betrifft, so ist beides bereits statutarisch verankert. Die Fondsgremien werden sich in den kommenden Monaten dieser Thematik widmen, mit deren Umsetzung wir aus heutiger Sicht frühestens zum 1. Januar 2020 rechnen.
AKTIV: Wie sieht die zukünftige Entwicklung des SaniPro aus?
Michael Tappeiner: SaniPro ist eines der größten sozialpartnerschaftlichen Projekte in Südtirol und aus diesem Grund ist es für uns von höchster Wichtigkeit, dass wir weiterhin an der Verbesserung und einfacheren Nutzung unserer Dienstleistung arbeiten. Hierbei sehen wir als einen entscheidenden Faktor die direkte Leistungserbringung, die sich wie vorhin gesagt, in Vorbereitung und Umsetzung befindet. Eine Ausdehnung von SaniPro auf eventuell interessierte Sektoren ist nicht ausgeschlossen, hängt aber vom Willen der zuständigen Sozialpartner ab.
AKTIV: Vielen Dank für das Gespräch.
Kontakt:
SaniPro
Rechtssitz:
Silvius-Magnago-Platz 1
39100 Bozen

Korrespondenzadresse:
Rittnerstraße 33-b
39100 Bozen
E-Mail: info@sanipro.bz,
Telefon: 0471 416 553

Parteienverkehr:
Montag – Freitag 9.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag Nachmittag von 14.00 - 17.00 Uhr

Weitere Infos zu SaniPro finden Sie unter: www.sanipro.bz

Transport und Verkehr


Forderungskatalog der Fachgewerkschaft Transport
und Verkehr (GTV) an das Ressort Mobilität

Vorausgeschickt, dass im öffentlichen Nahverkehr in Südtirol vieles im Argen liegt und die Arbeitsverhältnisse der Angestellten zu verbessern sind, sowie die Sicherheit der Fahrgäste zu garantieren ist, ersucht die Fachgewerkschaft GTV im ASGB das Ressort Mobilität, die Umsetzung folgender Punkte zu überprüfen.
Es gilt sicherzustellen, dass durch den Abschluss eines territorialen Abkommens eine für alle Parteien zufriedenstellende Einigung erzielt wird, welche die Arbeitszeiten und die Schichtzeiten der Arbeitnehmer neu regelt und verbindlich umzusetzen ist. Aktuell leisten die Arbeitnehmer eine nicht zumutbare Anzahl an Stunden – eine Tatsache, welche in allerletzter Konsequenz auch die Sicherheit der Fahrgäste betrifft. Es ist wissenschaftlich bewiesen, dass die Konzentrationsfähigkeit eines jeden Menschen nach einer gewissen Zeitspanne nachlässt. In einem Sektor, in welchem das Personal die Verantwortung für Menschenleben trägt, muss dies unbedingt berücksichtigt werden. Wie es eigentlich vom Gesetzgeber für Fahrten über 50 Kilometer vorgesehen ist, sollten flächendeckend digitale Tachoscheiben für die Überprüfung eingeführt werden. Damit würde die effektiv geleistete Arbeitszeit, Lenk- und Dienstzeit des Personals bestätigt und für jedermann kontrollierbar aufscheinen.
Eine Kommission sollte in regelmäßigen Abständen, bestenfalls zwei Mal im Jahr, die Fahrtzeiten überprüfen und der aktuellen Lage anpassen. Eine höhere Verkehrsdichte, eine Zunahme von Passagieren und viele weitere Faktoren haben dazu geführt, dass die aktuell veranschlagten Fahrzeiten nicht mehr zu den aktuellen Gegebenheiten passen, zu Verspätungen führen und aus diesem Grund das Personal unnötig unter Druck setzen.
Die Dienstresidenzen sollten landesweit ausgebaut werden. Mangels solcher in vielen Ortschaften ergeben sich nämlich zwei wesentliche, negative Punkte: einerseits müssen die Chauffeure zum Dienstantritt in die am nächsten gelegene Residenz fahren, um den Bus zu holen und mit dem Bus zum Dienstort fahren, was andererseits Leerkilometer zur Folge hat, welche vom Steuerzahler finanziert werden müssen. Das Berufsbild des Busfahrers könnte signifikant aufgewertet werden, würde es in dessen Wohnort Dienstresidenzen geben.
Es muss sichergestellt werden, dass den Arbeitnehmern außerhalb der Dienstresidenzen anständige Aufenthaltsräume zur Verfügung gestellt werden. Es gilt beheizte Räumlichkeiten anzubieten und den hygienischen Standards entsprechende WCs zu installieren um zu vermeiden, dass die Chauffeure die Intervalle im Bus verbringen müssen.
Die Fahrpläne müssen in Abstimmung mit den Betrieben, in erster Linie aber im Sinne der Fahrgäste und der Angestellten definiert werden.
Aktuell wird die Ausführung der Dienste des Unternehmens und der Angestellten vom Unternehmen selbst kontrolliert. Hier liegt ganz klar ein Interessenskonflikt vor. Der Auftraggeber muss zukünftig für die Kontrollen zuständig sein.
Die Zweisprachigkeit muss gewährleistet werden und auf eine strikte Einhaltung gepocht werden. Das Land soll regelmäßig kontrollieren, ob das Personal beider Landessprachen mächtig ist. Dies, um sicherzustellen, dass einheimisches, ortskundiges Personal Vorrang vor auswärtigem Personal hat und die Fahrgäste in ihrer Muttersprache Auskünfte erhalten.
Tourismusvereine, Hotels und Fremdenverkehrsbetriebe werben massiv damit, dass Südtirol eine Perle für Aktivitätstourismus wäre. Die Fahrzeuge im öffentlichen Nahverkehr sind aber großteils nicht für Aktivitätstourismus konzipiert. In den Niederflurbussen gibt es kaum die Möglichkeit sicher Ski, Gepäck und Fahrräder zu transportieren. Die politisch Verantwortlichen sind unter Einbeziehung der Sozialpartner gefordert, bei Neuankäufen von Bussen diesen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und für den aktuellen Fahrzeugbestand eine Regelung zu treffen, welche dem Schutz der Fahrgäste und der Busfahrer Rechnung trägt.
Um den Sicherheitsaspekt zu gewährleisten, ist es Aufgabe der Politik das Amt für Arbeitssicherheit zu regelmäßigen Kontrollen anzuweisen. Diese erfolgen aktuell in viel zu geringer Anzahl.
Der Disziplinarrat im öffentlichen Nahverkehr muss ausgebaut werden. Es sollten auf Arbeitnehmerseite Vertreter der wichtigsten Gewerkschaftsbünde dem Disziplinarrat angehören, zudem sollte das Verhältnis deutsch-italienisch möglichst ausgeglichen sein. Vor allem der Präsident des Rates muss zweisprachig sein.
Dies vorausgeschickt, bedankt sich die Transportgewerkschaft GTV im ASGB im Voraus für die Prüfung der oben angeführten Punkte und steht bei Klärungsbedarf jederzeit zur Verfügung.
Priorität soll in naher Zukunft das Zustandekommen eines territorialen Zusatzabkommens haben, in welchem annehmbare Mindeststandards für das Personal und der Gewährleistung der Sicherheit für die Fahrgäste definiert werden.