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Steuervorteile bei der Einzahlung von Produktionsprämien in einen Zusatzrentenfonds

Arbeitnehmer/innen können nun selbst entscheiden, ob sie Produktionsprämien als Beiträge in ihrem Zusatzrentenfonds anlegen wollen. Neben einer höheren Zusatzrente im Alter winken dabei attraktive Steuervorteile.
Was versteht man unter Produktionsprämien?
Produktionsprämien sind unterschiedlich hohe leistungsorientierte “Prämien”, die aufgrund von Kollektivverhandlungen ausgezahlt werden (Betriebs- oder Gebietsabkommen).
Wer hat Anrecht auf diese Prämien?
Für die Auszahlung dieser Prämien gelten folgende Rahmenbedingungen:
der/die Antragstelle/r muss im Privatsektor tätig sein (öffentlich Bedienstete sind ausgeschlossen)
sein/ihr Einkommen aus abhängiger Arbeit beziehen (Einkommen aus koordinierter und kontinuierlicher Mitarbeit sowie Projektarbeit gelten nicht!)
das Einkommen des Vorjahres muss unter 80.000 Euro liegen
Bis zu welchen Prämienbeträgen gelten die Steuervorteile?
Die Steuervorteile gelten für Prämienbeträge bis 3.000 Euro. Bei innerhalb 24. April 2017 unterzeichneten Betriebs- oder Gebietsabkommen oder einer gleichberechtigten Beteiligung der Arbeitnehmer/innen an der Arbeitsorganisation, steigt dieser Betrag auf 4.000 Euro.
Fällt die Prämie höher aus, können für den Differenzbetrag keine weiteren Steuervorteile beansprucht werden.
Welche Steuervorteile ergeben sich, wenn man die Produktionsprämie in einen Zusatzrentenfonds einzahlt?
Angestellte, die ihre gesamte Prämie oder auch nur einen Teil davon in einen Zusatzrentenfonds einzahlen, kommen in den Genuss von drei Steuervorteilen:
Die Prämie stellt kein zu versteuerndes Einkommen dar
Die Prämie unterliegt keinen Abzügen (Ersatzsteuer von 10 Prozent und NISF/INPS-Beitrag von 9,19 Prozent)
Die Prämie unterliegt auch keiner Besteuerung bei einer späteren Auszahlung durch den Zusatzrentenfonds (Vorschuss, Ablöse, Rentenleistung und RITA)
Außerdem haben diese Produktionsprämien keinen Einfluss auf den maximal vom Einkommen abziehbaren Betrag von 5.164,57 Euro pro Jahr.
Welche sind die Pflichten der Arbeitnehmer/innen?
Die Einzahlung von Produktionsprämien muss dem Zusatzrentenfonds mitgeteilt werden, damit sie bei einer späteren Auszahlung von der Steuergrundlage ausgeschlossen werden. Diese Mitteilung müssen die Arbeitnehmer/innen übernehmen, da sie weder seitens des Arbeitgebers noch im Rahmen einer eigenen Einzahlungsart vorgesehen ist.
Als Mitteilungsfrist gilt der 31. Dezember des auf die Einzahlung folgenden Jahres, es sei denn, man sucht bereits früher um eine Auszahlung an. In dem Fall muss die Mitteilung vor dem Einreichen des Ansuchens erfolgen.

ASGB-Jugend

ASGB-Jugend: Führungswechsel

Die ASGB-Jugend hat am 20. Dezember 2018 anlässlich ihrer Vollversammlung einen neuen Vorstand gewählt. Im Anschluss hat dieser den neuen Vorsitzenden bestellt und die neue Landessekretärin gewählt.
Kevin Gruber aus Meran Vorsitzender der ASGB Jugend und die Landessekretärin Martina Verdross
Kevin Gruber aus Meran wurde vom neugewählten Vorstand der Jugendorganisation des ASGB einstimmig zum Vorsitzenden bestellt. Er wird in den nächsten Jahren gemeinsam mit Martina Verdross, welche als Landessekretärin ebenso einstimmig gewählt wurde, die Geschicke der ASGB-Jugend leiten. Unterstützt werden die beiden tatkräftig vom neuen Vorstand, der sich aus Mattia Fabbricotti, Fabian Nischler, ­Jennifer Pizzardo und Jakob Gögele zusammensetzt.
Ziel der neuen Führung der ASGB-Jugend ist es, auf die geleistete Arbeit ihrer Vorgänger aufzubauen, dieser aber vor allem durch gezielte Bewerbung zu größerer Aufmerksamkeit zu verhelfen. So waren sich der Vorstand und die Landessekretärin einig, zukünftig die Bewerbungstrainings durch Kontaktaufnahme mit den Schulen möglichst flächendeckend in den Bildungseinrichtungen anzubieten, statt wie bisher auf eine Kontaktaufnahme zu warten. Auch sonst, betonten die Neugewählten in einer ersten Stellungnahme, müsse man die ASGB-Jugend in der öffentlichen Wahrnehmung stärken. Viel der geleisteten Arbeit sei in der Öffentlichkeit nicht angekommen oder nicht mit der ASGB-Jugend in Verbindung gebracht worden. Dies zu ändern sei fundamental um dem sich selbst gesetzten Anspruch gerecht zu werden: nämlich als ernstgenommener Verhandlungspartner für Lehrlinge, junge Arbeitnehmer und Arbeitsuchende auf Augenhöhe mit Arbeitgeberorganisationen und politischen Verantwortungsträgern einzutreten.
Demnächst werde man sich um ein Treffen mit dem Landesrat für deutsche Bildung und Arbeit, Philipp Achammer, bemühen und gemeinsam evaluieren, in welchen Bereichen Handlungsbedarf von Nöten ist. Außerdem werde man für April eine Wienreise planen, um mit der Jugend des ÖGB in Kontakt zu treten. Analog zur guten Partnerschaft des ASGB mit dem ÖGB sollten sich auch deren beide Jugendorganisationen zu aktuellen arbeits- und gesellschaftsrelevanten Themen austauschen.
Es gelte nun die Ärmel hochzukrempeln und die Weichen dafür zu stellen, die Kompetenzen der ASGB-Jugend nicht nur zu erhalten, sondern auch sukzessive auszubauen.
Der neue Vorstand hat sich anlässlich der Vollversammlung bei der scheidenden Führung, vor allem bei Alexandra Egger und Alexander Wurzer, welche beide seit der Gründung der ASGB-Jugend mit im Boot waren, für ihren Einsatz bedankt, von beiden aber auch das Versprechen bekommen, bei eventuellen Fragen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.