SSG


XIV. Landeskongress der
Südtiroler Schulgewerkschaft SSG im ASGB

Am Freitag, den 29. März 2019 findet mit Beginn um 9.00 Uhr der XIV. Landeskongress der Südtiroler Schulgewerkschaft SSG im ASGB im Waltherhaus Bozen statt.


Ab 8. 30 Uhr können die Delegierten bereits im Foyer des Waltherhauses registriert werden, die Veranstaltung beginnt um 9.00 Uhr.
Der erste Teil, welcher sich dem Innerorganisatorischen widmet, ist den Delegierten vorbehalten.
Ab 11.00 Uhr nehmen auch Vertreter aus Politik und Verwaltung teil.
Im Anschluss freuen wir uns auf ein gemütliches Beisammensein beim von den Sarner Bäuerinnen aufgetragenen Buffet.

Handel


Eigener Kollektivvertrag für den Großhandel

Der Handelssektor in Italien ist seit Jahresbeginn um einen Kollektivvertrag reicher.
Nachdem vor einiger Zeit die Großverteilerbetriebe, Lebensmittelketten und Textilwarenketten, aus dem gesamtstaatlichen Handelsverband „Conf­commercio“, dem auch der Südtiroler Kaufleute- und Dienstleisterverband „hds“ angehört, ausgetreten waren, um einen eigenen Verband namens „Federdistribuzione“ zu gründen, wurde kurz vor Weihnachten in Rom auch ein eigener gesamtstaatlicher Kollektivvertrag für diesen Handelszweig unterzeichnet. Der neue Kollektivvertrag wird auch von Firmen wie Aspiag AG (Interspar, Eurospar und Despar), H&M, Zara, Metro, OVS, Kiko, Famila, Decathlon, IKEA, usw. angewandt, um nur einige der bekannten Arbeitgeber zu nennen.
Dieser für den spezifischen Handelsbereich „moderne und organisierte Verteilung“ (in diesem Artikel in der Folge Großhandel genannt) zum ersten Mal unterzeichnete Kollektivvertrag gilt italienweit für ca. 300.000 Beschäftigte und wird vor allem von Handelsketten, Supermärkten, Geschäften in Einkaufszentren und Großverteilern angewandt. Er weicht bislang im Wesentlichen nicht viel vom klassischen Kollektivvertrag für die Klein- und Mittelbetriebe im Handels- und Dienstleistungssektor ab, soll aber im Zuge der zukünftigen Erneuerungen mehr auf die Bedürfnisse der nun eigenständig geregelten Großhandelsbranche angepasst werden.
Im Folgenden listen wir die wichtigsten Neuerungen dieses Kollektivvertrages sowie die für diesen Bereich geltenden Tariflöhne auf:
Der Kollektivvertrag für den Großhandel hat vorerst nur eine Gültigkeit von einem Jahr und zwar vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019. Er gilt in der Folge für weitere drei Jahre, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf aufgekündigt wird. Im Falle einer Aufkündigung gilt dieser bis zur Unterschrift eines neuverhandelten Kollektivvertrages.
Die im Sektor Handel bestehenden Einrichtungen „bilaterale Körperschaft“ (in Südtirol die „EBK“ mit verschiedenen Unterstützungszahlungen für Arbeitnehmer und Betriebe) und der Gesundheitsfonds „Fondo Est“ sind im Kollektiv­vertrag für den Großhandel nicht mehr vorgesehen. Die Sozialpartner in Rom wollen hierfür eigene Einrichtungen schaffen.
Die Regelungen für die Zusatzrente bleiben vorerst unverändert. Hierfür ist weiterhin auf nationaler Ebene der Zusatzrentenfonds des gesamten Handelssektors Fon.Te vorgesehen und in Südtirol können die in diesem neuen Sektor beschäftigten Arbeitnehmer alternativ zum staatlichen Fonds wie gehabt in den Laborfonds einzahlen.
Lohntabelle (siehe Tabelle) und Una Tantum
Weiters wurde für den vertragslosen Zeitraum 01.01.2015 bis 30.11.2018 eine so genannte Una Tantum Zahlung vereinbart, die in zwei Raten ausbezahlt wird, sofern man zu den unten genannten Fälligkeiten in diesem Sektor beschäftigt ist:
500 Euro Brutto mit dem Februarlohn 2019
389 Euro Brutto mit dem Märzlohn 2020
Wer erst nach dem 01.01.2015 in diesem Sektor zu arbeiten begonnen hat, erhält das Una Tantum im Ausmaß der Monate von der Anstellung bis zum November 2018. Bei Teilzeitverträgen werden die genannten Beträge an das Ausmaß der vertraglichen Arbeitszeit angepasst.