Nahrungsmittel


Stabübergabe in der Fachgewerkschaft Nahrungsmittel

Im Bild Paul Christanell und Alexandra Egger
Paul Christanell, der 28 Jahre aktiv für den ASGB tätig war, unter anderem als Sekretär der Fachgewerkschaft Nahrungsmittel und aktuell die Industriefachgewerkschaften im Leitungsausschuss des ASGB vertritt, ist mit Ende des Jahres 2018 in Pension gegangen. Seine Nachfolgerin ist Alexandra Egger, die die ASGB-Jugend seit ihrer Gründung als Sekretärin betreut hat. Egger hat Christanell bereits die letzten Wochen begleitet, um Einblick in die vielfältigen Tätigkeiten der Fachgewerkschaft Nahrungsmittel zu erhalten und möglichst vielen Betrieben und deren Betriebsräten einen Vorstellungsbesuch abzustatten. Christanell hat sich bereit erklärt, Egger auch zukünftig bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Die Redaktion des Aktiv hat beide zum Interview geladen:
Aktiv: Paul, du hast deine wohlverdiente Rente angetreten. Bist du wehmütig?


Christanell: Ich werde dem ASGB sicher in einer Form erhalten bleiben. Bis zu den Neuwahlen im Herbst bin ich noch im Leitungsausschuss vertreten, auch bei der Rentnergewerkschaft im ASGB mitzuarbeiten, kann ich mir gut vorstellen. Ansonsten genieße ich es, ohne Wecker aufstehen zu dürfen und den Tag nach meinen Bedürfnissen zu strukturieren. Ich bin viel in der Natur unterwegs, halte regen Kontakt mit Familie, Freunden und Bekannten und letztendlich bin ich natürlich auch immer für Alexandra erreichbar, wenn sie Fragen bezüglich ihrer neuen Aufgaben hat. Mein Credo war immer: mein Nachfolger soll nicht ins kalte Wasser geworfen werden.
Egger: Lieber Paul, dafür bin ich dir auch wirklich dankbar. Natürlich bringt jede neue Aufgabe auch neue Herausforderungen mit sich. Sich der Unterstützung seines Vorgängers sicher zu sein, beruhigt in dieser Hinsicht schon.

Aktiv: Alexandra, unterscheidet sich die Arbeit als Fachsekretärin stark von der als Jugendsekretärin?


Egger: Definitiv. Der größte Unterschied ist sicher der, dass ich als Fachsekretärin viel in den Betrieben unterwegs bin, während vorher die Mitglieder eher zu mir ins Büro gekommen sind. Auch die spezifischen Anliegen unserer Mitglieder, die Dienstleistungen, die nachgefragt werden und nicht zuletzt die Verhandlungen, die zu führen sind, unterscheiden sich massiv von meiner vorherigen Aufgabe. Aber mich reizen Herausforderungen und ich freue mich wirklich darüber, dass ich das Vertrauen genieße, die Fachgewerkschaft Nahrungsmittel betreuen zu dürfen.
Christanell: Der direkte Kontakt mit den Mitgliedern ist eine dankbare Aufgabe. Sie ist aber auch mit viel Verantwortung behaftet. Man muss strukturiert und genau arbeiten, immer ein offenes Ohr für die Mitglieder haben. Außerdem muss man sich bewusst sein, dass die Arbeitszeiten eines Fachsekretärs nicht immer mit den gewohnten Arbeitszeiten und dem klassischen acht Stunden Tag zusammenpassen. Aber jedes neue eingeschriebene Mitglied bestätigt einen in seiner Arbeit. Das ist sozusagen die Kür. Ich bin überzeugt, dass Alexandra bei den Betriebsräten gut ankommt, weil sie eine feine Art hat, aber auch davon, dass sie die Mitgliederzahl weiter ausbauen wird.

Aktiv: Wir danken euch beiden für das Interview und wünschen euch für eure jeweils neuen Tätigkeiten alles Gute.

Dienstleistungen

Die wichtigsten Neuheiten bei der Rente 2019

1) Vorzeitige Rente
Die Voraussetzungen für die vorgezogene Rente in Bezug auf die Beitragsjahre werden bis Ende 2026 nicht an die Lebenserwartung angepasst. Es wird ein „Rentenfenster“ von drei Monaten eingeführt. Die vorzeitige Rente kann von Männern mit 42 Dienstjahren und 10 Monaten und von Frauen mit 41 Dienstjahren und 10 Monaten beansprucht werden. Sobald sie die Zugangsvoraussetzung angereift haben, wird ihnen die Rente nach drei Monaten ausgezahlt.
2) Quote 100
Die Rente mit der „Quote 100“ ist versuchsweise für den Zeitraum 2019 bis 2021 eingeführt worden.
Anlaufszeitpunkt:
a) Erwerbstätige in der Privatwirtschaft:
1. April 2019, wobei die Zugangsvoraussetzungen bis zum 31. Dezember 2018 angereift sein müssen, dann alle drei Monate, sobald die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind
b) Öffentlicher Dienst:
1. August, wenn die Voraussetzungen bei Inkrafttreten des Dekrets erreicht sind. Falls sie nach Inkrafttreten erreicht werden, dann nach einer Frist von sechs Monaten. Außerdem müssen die öffentlichen Bediensteten eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einhalten.
c) Staatliche Schule:
1. September 2019, wobei die Kündigung bis 28. Februar 2019 eingereicht sein muss.
Die Rente laut a) b) und c) ist mit einem Einkommen aus Arbeit nicht vereinbar, unabhängig ob lohnabhängig oder selbstständig. Kompatibel ist die Rente mit gelegentlicher Arbeit bis 5.000,00 Euro Jahreseinkommen.
3) Sonderregelung für Frauen („opzione donna“)
Wiederhergestellt wird die Sonderregelung für Frauen. Frauen, die am 31.12.2018 als Lohnabhängige ihr 58. Lebensalter (geboren innerhalb 31.12.1960) und Selbständige, die ein Lebensalter von 59 Jahren (geboren innerhalb 31.12.1959) erreicht haben, sowie 35 Beitragsjahre aufweisen, können mit dem Rentenmodell „opzione donna“ in Rente gehen. Allerdings wird in diesem Fall die Rente gänzlich beitragsbezogen berechnet und fällt somit in der Regel bedeutend niederer aus.
4) Sonderregelung Frührente „precoci”
Die Voraussetzungen für den Bezug der Frührente „precoci“ haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert und somit sind dafür nach wievor 41 Beitragsjahre notwendig (die 41 Beitragsjahre werden nicht an die Lebenserwartung angepasst). Die Rente kann erst nach einer Wartezeit („Rentenfenster“) von 3 Monaten nach Erreichen der Voraussetzungen angetreten werden.
5) “Soziale APE - APE sociale”
Diese Form des vorfinanzierten Ruhestandes ist für 2019 verlängert. Die Voraussetzungen sind unverändert.
6) Altersrente
Bei den Voraussetzungen für die Altersrente hat sich im Vergleich zum Vorjahr nichts geändert. Das Rentenalter bleibt für alle bei 67Jahren.