Handel


Eigener Kollektivvertrag für den Großhandel

Der Handelssektor in Italien ist seit Jahresbeginn um einen Kollektivvertrag reicher.
Nachdem vor einiger Zeit die Großverteilerbetriebe, Lebensmittelketten und Textilwarenketten, aus dem gesamtstaatlichen Handelsverband „Conf­commercio“, dem auch der Südtiroler Kaufleute- und Dienstleisterverband „hds“ angehört, ausgetreten waren, um einen eigenen Verband namens „Federdistribuzione“ zu gründen, wurde kurz vor Weihnachten in Rom auch ein eigener gesamtstaatlicher Kollektivvertrag für diesen Handelszweig unterzeichnet. Der neue Kollektivvertrag wird auch von Firmen wie Aspiag AG (Interspar, Eurospar und Despar), H&M, Zara, Metro, OVS, Kiko, Famila, Decathlon, IKEA, usw. angewandt, um nur einige der bekannten Arbeitgeber zu nennen.
Dieser für den spezifischen Handelsbereich „moderne und organisierte Verteilung“ (in diesem Artikel in der Folge Großhandel genannt) zum ersten Mal unterzeichnete Kollektivvertrag gilt italienweit für ca. 300.000 Beschäftigte und wird vor allem von Handelsketten, Supermärkten, Geschäften in Einkaufszentren und Großverteilern angewandt. Er weicht bislang im Wesentlichen nicht viel vom klassischen Kollektivvertrag für die Klein- und Mittelbetriebe im Handels- und Dienstleistungssektor ab, soll aber im Zuge der zukünftigen Erneuerungen mehr auf die Bedürfnisse der nun eigenständig geregelten Großhandelsbranche angepasst werden.
Im Folgenden listen wir die wichtigsten Neuerungen dieses Kollektivvertrages sowie die für diesen Bereich geltenden Tariflöhne auf:
Der Kollektivvertrag für den Großhandel hat vorerst nur eine Gültigkeit von einem Jahr und zwar vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019. Er gilt in der Folge für weitere drei Jahre, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf aufgekündigt wird. Im Falle einer Aufkündigung gilt dieser bis zur Unterschrift eines neuverhandelten Kollektivvertrages.
Die im Sektor Handel bestehenden Einrichtungen „bilaterale Körperschaft“ (in Südtirol die „EBK“ mit verschiedenen Unterstützungszahlungen für Arbeitnehmer und Betriebe) und der Gesundheitsfonds „Fondo Est“ sind im Kollektiv­vertrag für den Großhandel nicht mehr vorgesehen. Die Sozialpartner in Rom wollen hierfür eigene Einrichtungen schaffen.
Die Regelungen für die Zusatzrente bleiben vorerst unverändert. Hierfür ist weiterhin auf nationaler Ebene der Zusatzrentenfonds des gesamten Handelssektors Fon.Te vorgesehen und in Südtirol können die in diesem neuen Sektor beschäftigten Arbeitnehmer alternativ zum staatlichen Fonds wie gehabt in den Laborfonds einzahlen.
Lohntabelle (siehe Tabelle) und Una Tantum
Weiters wurde für den vertragslosen Zeitraum 01.01.2015 bis 30.11.2018 eine so genannte Una Tantum Zahlung vereinbart, die in zwei Raten ausbezahlt wird, sofern man zu den unten genannten Fälligkeiten in diesem Sektor beschäftigt ist:
500 Euro Brutto mit dem Februarlohn 2019
389 Euro Brutto mit dem Märzlohn 2020
Wer erst nach dem 01.01.2015 in diesem Sektor zu arbeiten begonnen hat, erhält das Una Tantum im Ausmaß der Monate von der Anstellung bis zum November 2018. Bei Teilzeitverträgen werden die genannten Beträge an das Ausmaß der vertraglichen Arbeitszeit angepasst.

Medien


Kollektivvertrag Zeitung unterschrieben

Die Gewerkschaften und die FIEG haben sich am 19. Dezember 2018 über den endgültigen Text zur Erneuerung des Kollektivvertrages für die Zeitungsbediensteten geeinigt. Der Vertrag wurde bereits im Februar 2018 ausgehandelt, fand damals aber keine Unterstützung in der Arbeiterschaft.Die erneuten Verhandlungen brachten den Durchbruch. Die letzte Erneuerung war bereits im Jahr 2008, also vor zehn Jahren.
Die wichtigsten Punkte
Gültigkeit
vom 01. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019
Lohnerhöhungen
Wie aus der obenstehenden Tabelle ersichtlich, wurden drei Lohnerhöhungen vereinbart.
Sanitätsfonds
Der Betrieb zahlt für jeden Beschäftigten 120 Euro pro Jahr in einen Sanitätsfonds ein.
Turnus- und Sonntagsarbeit
Mit dem neuen Kollektivvertrag wurden auch Änderungen bei den Zulagen für Turnus- und Sonntagsarbeit vorgenommen. Dabei wurde der Prozentsatz von 9 bzw. 18,70, oder 25 Prozent ab 01.01.2019 in fixe, tägliche Beträge (EDR Kompensierung Turnusse) umgewandelt. Den Arbeitnehmern welche an Sonntagen arbeiten, wird ab 01.01.2019 eine fixe Zulage, zu den bereits bestehenden, bezahlt.
Una Tantum
Alle Arbeitnehmer, welche am 01.01.2019 beschäftigt waren und mindestens ein Jahr Dienstzeit im Betrieb aufweisen können, erhalten eine einmalige Summe von 300 Euro (mit dem Januarlohn 2019) ausbezahlt.
Fondo Casella
Alle Beschäftigten soll in ein neuen Zusatzrentenfonds wechseln können. Die Regeln und Bestimmungen müssen nun ausgearbeitet werden.
Neuanstellungen
Der Vertrag sieht vor, dass alle ab 01.01.2019 Neuangestellten bei der Arbeitszeit, beim 13. Gehalt und bei der Zusatzrente eine andere Behandlung erfahren.
Weitere Informationen werden in den Belegschaftsversammlungen direkt in den Betrieben erörtert.