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Steuervorteile bei der Einzahlung von Produktionsprämien in einen Zusatzrentenfonds
Arbeitnehmer/innen können nun selbst entscheiden, ob sie Produktionsprämien als Beiträge in ihrem Zusatzrentenfonds anlegen wollen. Neben einer höheren Zusatzrente im Alter winken dabei attraktive Steuervorteile.
Was versteht man unter Produktionsprämien?
Produktionsprämien sind unterschiedlich hohe leistungsorientierte “Prämien”, die aufgrund von Kollektivverhandlungen ausgezahlt werden (Betriebs- oder Gebietsabkommen).
Fällt die Prämie höher aus, können für den Differenzbetrag keine weiteren Steuervorteile beansprucht werden.
Als Mitteilungsfrist gilt der 31. Dezember des auf die Einzahlung folgenden Jahres, es sei denn, man sucht bereits früher um eine Auszahlung an. In dem Fall muss die Mitteilung vor dem Einreichen des Ansuchens erfolgen.
Wer hat Anrecht auf diese Prämien?
Für die Auszahlung dieser Prämien gelten folgende Rahmenbedingungen:der/die Antragstelle/r muss im Privatsektor tätig sein (öffentlich Bedienstete sind ausgeschlossen)
sein/ihr Einkommen aus abhängiger Arbeit beziehen (Einkommen aus koordinierter und kontinuierlicher Mitarbeit sowie Projektarbeit gelten nicht!)
das Einkommen des Vorjahres muss unter 80.000 Euro liegen
Bis zu welchen Prämienbeträgen gelten die Steuervorteile?
Die Steuervorteile gelten für Prämienbeträge bis 3.000 Euro. Bei innerhalb 24. April 2017 unterzeichneten Betriebs- oder Gebietsabkommen oder einer gleichberechtigten Beteiligung der Arbeitnehmer/innen an der Arbeitsorganisation, steigt dieser Betrag auf 4.000 Euro.Fällt die Prämie höher aus, können für den Differenzbetrag keine weiteren Steuervorteile beansprucht werden.
Welche Steuervorteile ergeben sich, wenn man die Produktionsprämie in einen Zusatzrentenfonds einzahlt?
Angestellte, die ihre gesamte Prämie oder auch nur einen Teil davon in einen Zusatzrentenfonds einzahlen, kommen in den Genuss von drei Steuervorteilen:Die Prämie stellt kein zu versteuerndes Einkommen dar
Die Prämie unterliegt keinen Abzügen (Ersatzsteuer von 10 Prozent und NISF/INPS-Beitrag von 9,19 Prozent)
Die Prämie unterliegt auch keiner Besteuerung bei einer späteren Auszahlung durch den Zusatzrentenfonds (Vorschuss, Ablöse, Rentenleistung und RITA)
Außerdem haben diese Produktionsprämien keinen Einfluss auf den maximal vom Einkommen abziehbaren Betrag von 5.164,57 Euro pro Jahr.
Welche sind die Pflichten der Arbeitnehmer/innen?
Die Einzahlung von Produktionsprämien muss dem Zusatzrentenfonds mitgeteilt werden, damit sie bei einer späteren Auszahlung von der Steuergrundlage ausgeschlossen werden. Diese Mitteilung müssen die Arbeitnehmer/innen übernehmen, da sie weder seitens des Arbeitgebers noch im Rahmen einer eigenen Einzahlungsart vorgesehen ist.Als Mitteilungsfrist gilt der 31. Dezember des auf die Einzahlung folgenden Jahres, es sei denn, man sucht bereits früher um eine Auszahlung an. In dem Fall muss die Mitteilung vor dem Einreichen des Ansuchens erfolgen.