Verbrauchertelegramm
Landesregierung beschließt Strom-Bonus-Südtirol

Erstmals Stromkuchen für alle Südtiroler BürgerInnen

Alle Südtiroler Familien erhalten laut Beschluss ab 2019 in ihrer Erstwohnung eine Vergütung für den Gratisstrom, den Konzessionäre großer Wasserableitungen dem Land oder bestimmten Verbrauchergruppen jährlich abtreten oder vergelten müssen. Dies als Gegenleistung dafür, dass sie das öffentliche Gut Wasser durch Stromproduktion nutzen dürfen. Grundlage für die Entlastung der Verbraucherhaushalte ist der Artikel 13 des Autonomiestatuts von 1972.
Der von der Landesregierung beschlossene Strom-Bonus Südtirol wird den privaten Haushalten ohne eigene Gesuchstellung von allen Stromverkäufern direkt auf der Stromrechnung für die Erstwohnung gutgeschrieben. Damit werden jährlich um 14 Millionen Euro an die BürgerInnen weitergegeben. Pro Haushalt beläuft sich der jährliche Strom-Bonus bei in etwa 200.000 Erstwohnungs-Stromanschlüssen damit um 70 Euro, wobei die Kosten für das Abrechnungssystems in Abzug gebracht werden.
Die Verbraucherzentrale Südtirol hatte sich schon seit langem dafür stark gemacht, dass alle Familien in Südtirol an diesen Vorteilen laut Autonomiestatuts teilhaben sollten, und die Verteilung der sogenannten Gratisstrom-Quoten an alle privaten Haushalte in Südtirol seit langem gefordert.
Der Vorsitzende der Verbraucherzentrale Südtirol, Agostino Accarrino und der Geschäftsführer Walther Andreaus sind erfreut, dass „erstmals alle SüdtirolerInnen vom Stromkuchen was abbekommen. Und er schmeckt! Zwar ist der Strom-Bonus Südtirol kein großer Wurf, aber ein guter. Energielandesrat Theiner kann damit durchaus auf eine positive Bilanz in seinem Ressort zurückblicken. Er hat eine bessere Situation hinterlassen, als er sie vorgefunden hatte. Auch Landeshauptmann Kompatscher hatte sich dafür eingesetzt, dass alle BürgerInnen Südtirols am Stromkuchen beteiligt werden.“

Verbrauchertelegramm
Energieeinsparung

Neuheiten bei den Landesbeiträgen

Seit Jahresbeginn ist es wieder möglich, um einen Beitrag für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen anzusuchen. Die dafür erforderlichen Formblätter sind online auf der Webseite des Amtes für Energieeinsparung erhältlich (https://umwelt.provinz.bz.it/dienstleistungen/dienste-formulare-energie.asp). Dabei gibt es einige Neuerungen.
Seit 2019 neu: die Gesuche müssen innerhalb 31. Mai eingereicht werden. Sie werden chronologisch nach Eingang genehmigt, bis die verfügbaren Mittel erschöpft sind. Wer sicherstellen möchte, in den Genuss des Landesbeitrages zu kommen, sollte somit keine Zeit verstreichen lassen.
Für folgende Leistungen kann auch weiterhin um einen bis zu 50prozentigen Beitrag angesucht werden:
Wärmedämmung von Dächern, Außenmauern, obersten und untersten Geschossdecken, Terrassen und Lauben an bestehenden Gebäuden
Austausch von Fenster und Fenstertüren
Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Energetische Sanierung einzelner Baueinheiten
Hydraulischer Abgleich bestehender Heiz- und Kühlanlagen
Kondominien aufgepasst:
Kondominien mit mindestens fünf Baueinheiten erhalten für manche Maßnahmen sogar bis zu 70 Prozent Beitrag.
Weitere Informationen auf www.verbraucherzentrale.it