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Erhöhung der Renten wegen Inflation

Das kürzlich verabschiedete Rundschreiben des Ministeriums, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 275/2018 legt fest, dass die effektive Inflation auf nationaler Ebene im letzten Jahr 1,1 Prozent betragen hat. Die Rentenbeträge sind bekanntlich, aufgrund der programmierten Inflation, bereits ab 01.01.2018 um 1,1 Prozent erhöht worden. Somit ist für das Jahr 2018 kein weiterer Ausgleich notwendig. Weiters sieht das genannte ministerielle Rundschreiben vor, dass die programmierte Inflation für das kommende Jahr ebenfalls 1,1 Prozent ausmacht. Dementsprechend werden alle Rentenbeträge ab dem 01.01.2019 um 1,1 Prozent erhöht. Es ist zwar eine magere Erhöhung, aber immerhin eine Kleinigkeit.

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2019 steigen die Renten um 1,1 Prozent

Am 26. November 2018 wurde im italienischen Amtsblatt „Gazzeta Ufficiale“ ein Ministerialdekret veröffentlicht, welches die Erhöhung der Renten ab 1. Jänner 2019 um 1,1 Prozent verfügt.
Nun muss das NISF/INPS diese Anordnung mittels Rundschreiben übernehmen, damit die Umsetzung des Dekretes pünktlich mit Jahresanfang über die Bühne gehen kann. Der ASGB begrüßt natürlich diesen Inflationsausgleich, der den Rentnern zuerkannt wird, dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass die lokale Inflation höher ausfällt als die Nationale. Demnach muss langfristig eine Lösung gefunden werden, auf provinzieller Ebene die Differenz auszugleichen und damit einem Kaufkraftverlust der Rentner gegenzusteuern.