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2019 steigen die Renten um 1,1 Prozent
Am 26. November 2018 wurde im italienischen Amtsblatt „Gazzeta Ufficiale“ ein Ministerialdekret veröffentlicht, welches die Erhöhung der Renten ab 1. Jänner 2019 um 1,1 Prozent verfügt.
Nun muss das NISF/INPS diese Anordnung mittels Rundschreiben übernehmen, damit die Umsetzung des Dekretes pünktlich mit Jahresanfang über die Bühne gehen kann. Der ASGB begrüßt natürlich diesen Inflationsausgleich, der den Rentnern zuerkannt wird, dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass die lokale Inflation höher ausfällt als die Nationale. Demnach muss langfristig eine Lösung gefunden werden, auf provinzieller Ebene die Differenz auszugleichen und damit einem Kaufkraftverlust der Rentner gegenzusteuern.
Nun muss das NISF/INPS diese Anordnung mittels Rundschreiben übernehmen, damit die Umsetzung des Dekretes pünktlich mit Jahresanfang über die Bühne gehen kann. Der ASGB begrüßt natürlich diesen Inflationsausgleich, der den Rentnern zuerkannt wird, dennoch muss darauf hingewiesen werden, dass die lokale Inflation höher ausfällt als die Nationale. Demnach muss langfristig eine Lösung gefunden werden, auf provinzieller Ebene die Differenz auszugleichen und damit einem Kaufkraftverlust der Rentner gegenzusteuern.