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Dienstleistungen Arbeitsrecht

Die neuen Bestimmungen bei befristeten Arbeitsverträgen

Die im sogenannten „Dekret der Würde“ enthaltene Arbeitsform gilt seit 1.November uneingeschränkt. Sie bedingt auch Änderungen hinsichtlich des befristeten Arbeitsvertrages. Wesentlich ist die Kürzung von vormals 36 Monate auf 24 Monate und die Verpflichtung, nach zwölf Monaten zu begründen, warum der Arbeitsvertrag verlängert wurde. Außerdem steigen die Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber bei jeder Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages, die höchstens vier Mal erfolgen kann. Die Frist zur Anfechtung von Seiten der Arbeitnehmer wurde von 120 auf 180 Tage erhöht. Bei einer ungerechtfertigten Entlassung muss der Arbeitgeber bei Betrieben bis zu 15 Angestellten nun tiefer in die Tasche greifen. Bei größeren Betrieben ist die Entschädigung dieselbe geblieben. Ziel der Regierung war es Anreize zu schaffen, die befristeten Arbeitsverträge einzudämmen.
Ausgenommen sind lediglich Saisonsverträge im Tourismusbereich, für welche weiterhin die bisherigen Bestimmungen gelten.

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Versicherungsauszug (ECO) für alle öffentlichen Angestellten

Die Fusion des Fürsorgeinstitutes NISF/INPS mit den Instituten INPDAP und ENPALS hat dazu geführt, dass die Übertragung der Rentenpositionen für viele öffentlich Bedienstete nicht, teilweise oder gar falsch erfolgt ist. Das NISF/INPS hat deshalb kürzlich ein Projekt vorgestellt, welches den öffentlich Bediensteten sukzessive ermöglichen soll, Einsicht in ihre konsolidierte und aktualisierte Rentenposition zu erhalten. Bis Ende des Jahres werden ca. eine Million Briefe (buste arrancione) versendet, mit der Aufforderung, die Betroffenen mögen ihren individuellen Versicherungsauszug überprüfen und eventuelle Richtigstellungen beantragen. Um dem erwarteten Ansturm Herr zu werden, wurden 90 Sachbearbeiter und Analytiker neu eingestellt, die den Ämtern als Unterstützung zur Seite gestellt werden.
Zudem soll auch den Angestellten im öffentlichen Dienst der bisher den Angestellten im privaten Sektor vorbehaltene online-Dienst „la mia pensione futtura“ zur Verfügung gestellt werden, mittels welchem anhand der gültigen Rechtsbestimmungen eine Simulation durchgeführt werden kann, wann man in Rente gehen kann. Bis Ende des Jahres wird eine erste Gruppe von ca. 500.000 Versicherten Zugang zu diesem online-Dienst bekommen.