Transport und Verkehr 


Brief an Landeshauptmann Zusatzvertrag im öffentlichen Nahverkehr

Die Transportfachgewerkschaften des ASGB, des SGB/CISL, des AGB-CGIL und der SGK-UIL haben im Oktober dieses Jahres ein Schreiben an den Landeshauptmann adressiert, welches wir nachstehend vollinhaltlich abdrucken:
„Es gilt vorauszuschicken, dass wir Gewerkschaften ASGB GTV, FILT CGIL, FIT SGBCISL und UILT bereits seit 1,5 Jahren darum bemüht sind, einen Zusatzvertrag für das Personal des öffentlichen Nahverkehrs abzuschließen.
Auch Sie haben darauf hingewiesen, dass die Sicherheit und Qualität der Dienste, sowie der Angestellten gewährleistet sein müssen und eine Aufwertung des Berufsbildes Busfahrer erfolgen muss. Ebenso haben Sie klargestellt, dass im Sektor öffentlicher Nahverkehr wieder Ruhe einkehren muss und gewohnte Standards eingehalten werden müssen.
Wie Sie wissen, hat es deshalb bereits Gespräche zwischen uns Gewerkschaften, LIBUS und dem Unternehmerverband über einen Abschuss eines Zusatzvertrages im öffentlichen Nahverkehr gegeben. Unsere Forderung nach einer Reduzierung der Dienstspanne hätte LIBUS aufgrund der daraus resultierenden Mehrkosten nur akzeptiert, wenn das Kilometergeld erhöht worden wäre.
Ein geplantes Treffen in diesem Zusammenhang mit Vertretern des Amtes für Mobilität wurde nie einberufen, vergeblich warten wir bis heute auf eine Antwort. DDr. Ingemar Gatterer, MBA und CEO der SAD AG hat etwa zeitgleich eine E-Mail versandt, in der er darauf hingewiesen hat, dass mangels seines Mitwirkens, höchstens betriebsinterne Abkommen abgeschlossen werden können, denn die SAD AG und weitere Gatterer gehörende Mitgliedsunternehmen des LIBUS würden einem Landeszusatzabkommen nicht zustimmen.
Anschließend hat es Verhandlungen mit den Handwerkerverbänden LVH und CNA gegeben. Es wurde eine Einigung erzielt, ein Abschluss konnte dennoch nicht erwirkt werden, weil beide Verbände ihre Vorschläge auf den Kollektivvertrag „Warentransport und Logistik“ aufgebaut haben, der Personentransport jedoch vom Kollektivvertrag „Autoferrotranvieri“ geregelt wird. Eine weitere Verhandlungsrunde mit insgesamt drei Treffen zum Abschluss eines Landeszusatzvertrages, an der auch Sie mitgewirkt haben, ist aus Ihnen bereits bekannten Gründen ebenfalls gescheitert.
Aufgrund mehrmalig, vom CEO der SAD AG, aufgeworfener Zweifel, ein Territorialvertrag wäre unternehmens- und wettbewerbsrechtlich mit geltendem Recht nicht vereinbar, haben Sie uns angeboten, die Rechtmäßigkeit eines Landeszusatzvertrages zu prüfen. Leider warten wir bis heute vergeblich auf eine Antwort.
Anlässlich eines weiteren Treffens am 24. August haben wir vereinbart, Ihnen einen fertigen Entwurf zu einem Territorialabkommen für die Bediensteten im öffentlichen Nahverkehr zukommen zu lassen. Sie haben uns während dieses Treffens angeboten, anschließend Näheres direkt mit Josef Negri vom Unternehmerverband zu besprechen.
Dies vorausgeschickt, erlauben wir uns, Ihnen hiermit unseren fertigen Entwurf zukommen zu lassen, in dem wir einerseits den normativen Bereich zum Teil aus dem Nordtiroler Vertrag übernommen (Arbeitszeit, Dienstzeit und Entlohnung) und andererseits auch Teile anderer territorial angewandter Zusatzverträge integriert haben. Rein rechtlich, z.B. im Hinblick auf Streik und Gewerkschaftsrechte haben wir gültige Normen übernommen.
Wir möchten Sie außerdem noch darauf hinweisen, dass wir den Entwurf zum territorialen Zusatzabkommen im Rahmen unserer Gewerkschaftsversammlungen Ende September den Bediensteten von LIBUS, SASA AG und SAD AG vorgestellt haben. Deren Resonanz war durchaus positiv“.

Dienstleistungen

Informationen des Steuerbeitandszentrums DGA

Fehlerhafte Steuerbescheide
Es passiert immer wieder, dass fehlerhafte Steuerbescheide über eine vermeintlich höhere Steuerschuld von der Agentur der Einnahmen verschickt werden. Deshalb ist es unbedingt notwendig, diese vor Bezahlung überprüfen zu lassen. Fehlerhafte Steuerbescheide können innerhalb eines Monats ab Erhalt richtig gestellt werden.
RED Erklärung für Rentner
Rentner, die von Seiten des NISF/INPS eine Aufstockung ihrer Rente erhalten, sollten sich darüber informieren, ob eine eigene Einkommenserklärung an das NISF/INPS notwendig ist. Das Renteninstitut überprüft dabei ob die Zusatzleistungen noch gerechtfertigt sind. Betroffen sind Bezieher von Sozialgeld, Hinterbliebenenrenten oder Invalidengeld. Die RED-Erklärung kann voraussichtlich bis Ende Februar 2019 eingereicht werden. Mitzubringen sind ein Ausweis, Steuererklärung oder Mod. CU (können wir drucken), Bankbestätigung über Zinserträge und Nachweis über eventuelle steuerfreie Einkommen (z.B. Invalidenrenten).
Müllgebühren für 65+ in Bozen
In der Gemeinde Bozen lebende Familien können um eine Tarifbegünstigung der Müllgebühren ansuchen, wenn alle Familienmitglieder auf dem Familienbogen über 65 Jahre alt sind oder jüngere Personen aufscheinen, die eine Behinderung von mindestens 75 Prozent aufweisen. Ausschlaggebend ist der sogenannte ISEE-Wert. Die Begünstigung hängt von der jeweiligen ISEE Einkommensstufe ab und kann von 20 bis 50 Prozent betragen.
Befreiung von der Fernsehgebühr
Wie schon in den letzten Jahren wird auch 2019 die RAI Fernsehgebühr über die Stromrechnung eingehoben. Die Zahlungspflicht besteht für alle Inhaber eines Stromlieferungsvertrages, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Besitzer eines Stromanschlusses auch ein Fernsehgerät haben. Wer effektiv kein Fernsehgerät besitzt kann wie in den vergangenen Jahren um die Befreiung von der Gebühr ansuchen. Das entsprechende Gesuch muss innerhalb 31. Jänner 2019 eingereicht werden. Wer das Gesuch beim ASGB einreichen möchte, sollte sich aus technischen Gründen innerhalb Mitte Jänner 2019 darum kümmern.
Rentner mit einem Mindestalter von 75 Jahren und einem Jahreseinkommen (inklusive jenem des Ehepartners) unter 8.000 Euro sind auf jeden Fall von der RAI Fernsehgebühr befreit. Allerdings muss auch hier ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden.
ISEE ab Jänner 2019
Die ISEE Erklärung ist ähnlich wie die EEVE Erklärung in Südtirol, ein Instrument zur Ermittlung der wirtschaftlichen Lage einer Familie und gilt auf Staatsebene; sie ist sozusagen der Schlüssel zu den staatlichen Sozialleistungen. Die ISEE Erklärung wird zum Beispiel fürs staatliche Familiengeld und/oder Mutterschaftsgeld, für den Bonus Bebè sowie für die Reduzierung der UNI Gebühren benötigt.
Ab Jänner 2019 wird für die Berechnung des ISEE Wertes das Einkommen des Jahres 2017 herangezogen; beim beweglichen Vermögen, Kontokorrent- und Sparbucheinlagen, Staatspapiere usw. wird der Stand zum 31. Dezember 2018 sowie der Durchschnittswert für 2018 benötigt; das unbewegliche Vermögen, Gebäude und/oder Grundbesitz wird mit dem IMU Wert zum 31. Dezember 2018 berechnet; falls ein Darlehensvertrag für die Erstwohnung vorhanden ist, wird das Restkapital des Darlehens für die Berechnung des ISEE Wertes berücksichtigt.
Ebenso sind alle im Jahr 2017 erhaltenen Vorsorge- und Fürsorgeleistungen der öffentlichen Hand: Regionales Familiengeld, Landeskindergeld, staatliches Familiengeld, Mietgeld usw. anzugeben; berücksichtigt wird auch die zu zahlende Miete für das Jahr 2019 mit Eintragung des entsprechenden registrierten Mietvertrages.
Einzutragen sind auch die Fahrzeuge, die im Besitz der Familie sind. Eine genaue Checkliste ist in den ASGB Büros oder auf der Internetseite erhältlich.
Die ISEE Erklärung muss jedes Jahr neu abgefasst werden, da sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ändern. Die Erklärung kann ab dem 15. Jänner 2019 nach Terminvereinbarung eingereicht werden und wird nur für ASGB Mitglieder kostenlos abgefasst.