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Interview mit Alex Oberkofler ehemaliger Direktor unseres Patronates SBR

Alex Oberkofler
Aktiv: Du bist Anfang September nach fünf Jahren als Direktor des Patronats „SBR“ im ASGB zurückgetreten. Welche waren die größten Hürden, die du damals als Neo-Direktor zu bewältigen hattest?
Alex Oberkofler: Als ich mich vor knapp fünf Jahren dazu entschieden habe, das Patronat zu übernehmen, ging es zunächst einmal darum, mir einen Überblick zu verschaffen. Schnell ist mir aufgefallen, dass das Patronat in den Jahren zuvor relativ schnell gewachsen war und dass man dabei nicht daran gedacht hatte, eine klare Struktur mit klaren Zuständigkeiten zu schaffen. Die Dienste des Patronates wurden und werden nämlich nicht nur am Hauptsitz in Bozen, sondern auch in den verschiedenen Bezirksbüros des ASGB angeboten. Dabei hinkte es in der Vernetzung, was heutzutage der Schlüssel zum Erfolg für eine gewinnbringende Tätigkeit ist.
Auch hinsichtlich Finanzierung des Patronates habe ich einen großen Aufholbedarf festgestellt.
Aktiv: welche waren die ersten Maßnahmen, die du unmittelbar nach dem Amtsantritt getroffen hast?
Alex Oberkofler: Zunächst war es mir wichtig, Gespräche mit den MitarbeiterInnen zu führen, denn meiner Meinung nach darf eine Veränderung niemals von oben diktiert werden, sondern soll von allen Beteiligten mitgetragen werden. In erster Linie war es mir ein Anliegen, das Büro in Bozen gut aufzustellen, denn auch in Hinblick auf Finanzierung usw. müssen alle Fäden dort zusammenlaufen. Außerdem war es für mich wichtig, einen qualitativ hochwertigen Dienst, insbesondere für Mitglieder des ASGB, zu bieten. Insofern haben wird dann gemeinsam entschieden, einen Empfang einzurichten, der dazu dienen sollte, den KundInnen Erstinformationen zu geben und an die zuständigen MitarbeiterInnen weiterzuverweisen. Damit wollten wir in erster Linie Wartezeiten reduzieren und den KundInnen unnötige Wartezeiten ersparen.
Auch inhaltlich ist mir schnell klar geworden, dass die Zuständigkeiten eines Patronates im Laufe der Jahre stetig zugenommen haben und dass es nahezu unmöglich ist, dass ein Mitarbeiter in allen Bereichen bewandert sein kann. Insofern war es mir wichtig, innerhalb des Büros die Zuständigkeiten zu trennen und dadurch „Kompetenzzentren“ aufzubauen.
Aktiv: wie sieht es mit der Öffentlichkeitsarbeit des Patronates aus?
Alex Oberkofler: Zweifelsohne war es auch wichtig, die Sichtbarkeit des Patronats aufzuwerten: es galt Voraussetzungen zu schaffen, dieses als Dienstleistungsunternehmen des ASGB zu etablieren, um zu gewährleisten, dass sich die Kunden bei Dienstleistungen, die das Patronat anbietet, auch direkt ans Patronat wenden und nicht den Umweg über den ASGB gehen müssen. Fundamental als Dienstleister erachte ich auch die zeitnahe Information unserer Kunden über Neuerungen und Änderungen. Über die ASGB-Zeitschrift Aktiv haben mein Team und ich immer versucht die Leser über Aktuelles zu informieren. Pedantisch war und bin ich im Hinblick auf Arbeitsgenauigkeit: wir können uns kaum Fehler leisten. Diese Anforderung habe ich nicht nur an mich, sondern auch an die Mitarbeiter gestellt. Die Fehlerquote ging sukzessive zurück, eine Tatsache, auf die ich sehr stolz bin. Die Kunden sind bei uns in guten Händen!
Aktiv: Wie bereits angesprochen werden die Anforderungen an die Patronate immer komplexer. Wie begegnet ihr dieser Tatsache?
Alexander Oberkofler: Unter meiner Ägide haben wir zunächst auch das Personal aufgestockt. Es war uns wichtig, dieses zu schulen und Schritt für Schritt auf alle Erfordernisse vorzubereiten. Heute haben wir eine tolle Mischung zwischen lang etablierten und jungen MitarbeiterInnen, die alle von­einander profitieren. Außerdem haben wir in Zusammenarbeit mit einem Patronat eine Schulung für neue PatronatsmitarbeiterInnen auf die Beine gestellt, die sich auch mehrere Module erstreckt hat und weit mehr als ein Grundwissen vermittelt hat.
Mein Nachfolger, Mattia Fabbricotti, hat beispielsweise nach seinem Oberschulabschluss bei uns angefangen und ich könnte mir keinen besseren Nachfolger vorstellen. Im September hat ein weiterer Oberschulabgänger bei uns angefangen, der nun von Mattia an die Materie herangeführt wird. Wesentlich für das Funktionieren des Patronats ist das Team – und ich glaube die Teamarbeit angenehm zu gestalten, das ist mir gelungen.
Aktiv: Das Patronat funktioniert gut, die Teamarbeit ist gut. Warum hast du dich entschlossen als Patronatsdirektor zurückzutreten?
Alex Oberkofler: Zwei Gründe waren ausschlaggebend dafür, und zwar in dieser Reihenfolge: einerseits möchte ich meinen lang gehegten Traum erfüllen, mein Wohnhaus umzubauen und dieses einem touristischen Zweck zuzuführen. Andererseits habe ich mich dazu entschlossen, meine Leidenschaft für die Politik aktiv auszuleben. Deshalb habe ich auch bei den vergangenen Landtagswahlen kandidiert. Der Sprung in den Landtag ist mir zwar nicht gelungen, nichts desto trotz werde ich aber weiterhin aktiv in der Politik mitarbeiten. Ich denke, dass eine Kandidatur nicht mit einer öffentlich sichtbaren Position vereinbar ist, und deshalb habe ich mich für einen vorgezogenen Rücktritt als Direktor des Patronats entschieden, welcher auf alle Fälle für Jänner 2019 geplant gewesen wäre.
Aktiv: Wirst du dem ASGB in irgendeiner Form erhalten bleiben?
Alex Oberkofler: Ja, ich habe in Rücksprache mit der Leitung des ASGB vereinbart, dass ich weiterhin im Patronat arbeiten werde – wenn auch in reduzierter Form. Ich freue mich auf diese neue Aufgabe, die sich auch hervorragend mit meinen neuen Lebensplänen vereinbaren lässt.

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Die neuen Bestimmungen bei befristeten Arbeitsverträgen

Die im sogenannten „Dekret der Würde“ enthaltene Arbeitsform gilt seit 1.November uneingeschränkt. Sie bedingt auch Änderungen hinsichtlich des befristeten Arbeitsvertrages. Wesentlich ist die Kürzung von vormals 36 Monate auf 24 Monate und die Verpflichtung, nach zwölf Monaten zu begründen, warum der Arbeitsvertrag verlängert wurde. Außerdem steigen die Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber bei jeder Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages, die höchstens vier Mal erfolgen kann. Die Frist zur Anfechtung von Seiten der Arbeitnehmer wurde von 120 auf 180 Tage erhöht. Bei einer ungerechtfertigten Entlassung muss der Arbeitgeber bei Betrieben bis zu 15 Angestellten nun tiefer in die Tasche greifen. Bei größeren Betrieben ist die Entschädigung dieselbe geblieben. Ziel der Regierung war es Anreize zu schaffen, die befristeten Arbeitsverträge einzudämmen.
Ausgenommen sind lediglich Saisonsverträge im Tourismusbereich, für welche weiterhin die bisherigen Bestimmungen gelten.