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Offene Geschäfte am Sonntag braucht kein Mensch!

Der ASGB lehnt die Liberalisierung der Geschäftsöffnungszeiten, wie sie in Italien 2012 eingeführt worden ist, ab. Die zunehmende Sonntags- und Feiertagsöffnung der Geschäfte hat auch in Südtirol die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Handel verschlechtert und ist zudem familienfeindlich.
LH Arno Kompatscher zu Gast bei der „Allianz für den freien Sonntag im Handel“ er hat eine ähnliche Sichtweise und möchte die Öffnungszeiten auf nötigste beschränken
Der Handel zählt nicht zu den Sektoren, welche die Aufrechterhaltung allgemeiner unverzichtbarer Dienste garantieren müssen wie die Sanität, Polizei oder der öffentliche Personentransport. Daher sieht der ASGB keine Notwendigkeit, weiterhin die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen offenzuhalten. Kein anderes Land in der EU außer Italien erlaubt die Öffnung der Geschäfte rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Positive Beispiele zeigen, dass es durchaus möglich ist, zur Sonntagsschließung der Geschäfte zurückzukehren (Deutschland) oder dem Druck der Handelsketten standzuhalten (Österreich). Die gänzliche Liberalisierung der Öffnungszeiten in Italien war nicht - wie oft von der Politik und den Handelskonzernen propagiert – eine von der EU vorgeschriebene Maßnahme, sondern selbst gewollt. Die neue Regierung scheint nun eine Kehrtwende zu wollen und arbeitet bereits konkret an einer Reduzierung der Sonntags- und Feiertagsöffnungen. Bis Jahresende dürfte eine neue gesamtstaatliche Regelung feststehen. Bleibt zu hoffen, dass die Absichten der Regierung für eine rigide Regelung dem Druck der Großhandelslobbys standhält.
Was hat die Liberalisierung gebracht?
Italien ist ein vom traditionellen Kleinhandel geprägtes Land, weshalb die Maßnahme der damaligen Regierung Monti nur mit einem Zugeständnis an die großen Handelsketten zu erklären ist. Südtirol ist ebenso davon betroffen, zumal im Zuge dieser Liberalisierung die politische Zuständigkeit für die Öffnungszeiten mit einem Schlag nach Rom verlagert wurde. Stellt man die Erwartungen der damaligen Regierung den Entwicklungen im Handelssektor in den vergangenen fünf Jahren gegenüber, kann man schnell erkennen, dass es sich bei der totalen Liberalisierung um eine schwerwiegende politische Fehlentscheidung handelt:
Während die großen Handelsketten italienweit ihre Marktanteile ausgeweitet haben, sind in der gleichen Zeit unzählige kleinere und mittlere Handelsbetriebe verschwunden. Laut dem italienischen Arbeitgeberverband (Confesercenti), welcher sich auf das nationale Statistikinstitut ISTAT beruft, mussten in den sechs Jahren seit der Liberalisierung des Handelssektors weit über 55.000 Klein- und Mittelbetriebe schließen, das Verhältnis zwischen Neugründungen und Betriebsschließungen im Handel ist weiterhin negativ.
Die Einkaufszentren und Handelsketten sprechen zwar von umsatzstarken Sonn- und Feiertagen, allerdings ist es ebenso eine Tatsache, dass der Konsum im Gegenzug an den Werktagen entsprechend abnimmt. Wenn man dann noch die Zusatzkosten für die Öffnung der Betriebe an Sonn- und Feiertagen berechnet, dürfte sich der an diesen Tagen erzielte Gewinn wieder relativieren. Die Sonntags- und Feiertagsöffnung ist daher eher als marktstrategisches Instrument der großen Handelsketten zu sehen, um den Kostendruck auf die kleineren Mitbewerber zu erhöhen und diese über Kurz oder Lang zur Aufgabe zu zwingen.
Die Liberalisierung hat auch keinen positiven Effekt für die Beschäftigung im Handel gebracht. Während die befristeten Arbeitsverträge zugenommen haben, sind durch die Betriebsschließungen zigtausende fixe Arbeitsplätze verlorengegangen. Geregelte Arbeitszeiten sind eines von vielen Kriterien, mit denen man die Qualität der Arbeitsbedingungen messen kann. Wenn man wie durch die Liberalisierung der Öffnungszeiten plötzlich gezwungen ist, immer wieder an Sonntagen zu arbeiten, so stellt dies eine Beeinträchtigung der persönlichen Situation des einzelnen Arbeitnehmers dar. Der gesamte Handelssektor wird aufgrund der uneingeschränkten Liberalisierung auch immer mehr zu einem reinen Tariflohnsektor, was sich vor allem auf Südtirol mit den viel höheren Lebenshaltungskosten negativ auswirkt und die Kaufkraft weiter senkt.
Auch in Südtirol hat sich der Trend zur immer häufigeren Sonntags- und Feiertagsöffnung der Geschäfte verstärkt, vor allem bei den Supermarktketten. Immer mehr Südtiroler/innen im Handelssektor müssen sonntags arbeiten. Darunter leidet nicht nur der einzelne Beschäftigte, sondern auch die Familie und das besonders in Südtirol ausgeprägte Vereinsleben.
Wir sind überzeugt, dass in erster Linie eine gesetzliche Regelung geschaffen werden muss, um die Sonntagsarbeit drastisch einzuschränken. Freiwillig auf Verhandlungsbasis sind die Handelsketten jedenfalls nicht bereit, die aktuell uneingeschränkten Öffnungszeiten auf ein Minimum zu reduzieren. Die Beschäftigten im Handel können nur geschützt werden, wenn die Geschäfte an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen. Ansonsten ist der Arbeitnehmer immer dem Druck ausgesetzt, seine Arbeitsleistung auch an Sonn- und Feiertagen anzubieten.
Seit Jahren versuchen wir als ASGB zusammen mit den anderen Gewerkschaften sowie im Rahmen der „Allianz für den freien Sonntag im Handel“ zusammen mit der Diözese und weiteren Vereinigungen die Landesregierung, den Landtag und die Südtiroler Parlamentarier dazu zu bewegen, in Rom für die Rückholung der Kompetenzen für die Regelung der Öffnungszeiten der Geschäfte zu intervenieren. Bislang gab es kaum eine Rückmeldung seitens der Politik. Nun hat Landeshauptmann Arno Kompatscher der Allianz aber in einem Treffen im Juni dieses Jahres zugesagt, dieses Anliegen konkret in Angriff zu nehmen und auch bei der Staat-Regionen-Konferenz auf die Tagesordnung zu setzen. Die bevorzugte Lösung sieht Kompatscher darin, Südtirol durch eine Durchführungsbestimmung vom Staat die Kompetenz zu übertragen, um die Sonntagsöffnungen selbst auf Landesebene regeln zu können und nur dort, wo der Bedarf besteht, die Möglichkeit zu geben, offen zu halten.
Der ASGB wird jedenfalls weiterhin die Landespolitik mit dieser Thematik konfrontieren, um die größtmögliche Einschränkung der Sonntags- und Feiertagsöffnungen zu erzielen.

SSG


Wann erfolgt endlich die Erhöhung der Beiträge für Laborfonds auch für das Lehrpersonal an Schulen staatlicher Art?

Mit Unterzeichnung des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages (BÜKV) am 28.10.2016 wurde erreicht, dass ab 1. Jänner 2017 der Beitrag zu Lasten des Arbeitgebers um jeweils einen Prozentpunkt erhöht wird, sofern auch der Arbeitnehmer den Beitragssatz zu seinen Lasten auf mindestens zwei Prozentpunkte erhöht oder dieser bereits mindestens zwei Prozent beträgt.
Dies bedeutet eine Aufbesserung der Zusatzrente für die Bediensteten, wobei der sensible Vorteil darin liegt, dass auch vonseiten des Arbeitgebers eine entsprechende Erhöhung eingezahlt wird. Nach Abschluss des BÜKV war es unser Ziel, diesen nicht unerheblichen Vorteil auch für die Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art vertraglich festzuhalten.
Während es zunächst hieß, man hätte die Geldmittel nicht vorgesehen, gelang es nun nach gut eineinhalb Jahren mit den Verhandlungen zu beginnen.
Im Rahmen dieser zurzeit noch andauernden Verhandlungen galt es verschiedene Sachverhalte zu klären.Zum einen ist die Berechnungsgrundlage für die Beiträge zum Laborfonds für Lehrpersonen Schulen staatlicher Art eine andere als für die Landesbediensteten. Während für die Staatslehrer nur der Grundlohn und Bruchteile der Zulagen als Berechnungsgrundlage dienen, zählt beim Landesbediensteten der gesamte Lohn. Zum anderen ergibt sich genau daraus auch eine wesentlich geringere Summe an Abfertigung, mit welcher die Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art in Pension gehen, als die Kollegen in der Landesverwaltung. Die Landeszulage wird nämlich nicht für die Berechnung der Abfertigung hergenommen.
Da laut Öffentlicher Delegation die Politik eine „Gleichbehandlung“ mit dem Landespersonal wünscht, vertreten die am Tisch präsenten Gewerkschaften die Meinung, dass dies nur erfolgen kann, wenn man entsprechende Maßnahmen ergreift. Es liegen mehrere Lösungsansätze auf dem Tisch.
Leider gestalten sich die Verhandlungen sehr mühsam, da die Delegation jedes Mal zurück in die Landesregierung muss um alles zu diskutieren und weitere Richtlinien zu erhalten. Es drängt sich auch der Verdacht auf, dass weder die Öffentliche Delegation noch die Vertreter in der Landesregierung die ganze Tragweite des Problems erfasst haben.