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Steuern

Wichtiges in Kürze

Verrechnung Mod. 730/2018
Bekanntlich wird die Steuerschuld oder das Steuerguthaben beim sogenannten Mod. 730 über den Lohnstreifen bzw. über die Rente verrechnet. Trotzdem sollte sich jeder Steuerzahler vergewissern, ob die Steuerschuld bzw. das Steuerguthaben mit dem Lohn bzw. mit der Rente verrechnet wurde. Hat jemand in der Zwischenzeit z.B. den Arbeitsplatz gewechselt, oder hat der Betrieb die Firmenbezeichnung geändert, ist die Steuerschuld bzw. das Steuerguthaben wahrscheinlich nicht verrechnet worden. In solchen Fällen kann das Guthaben über den neuen Arbeitgeber verrechnet werden - allerdings muss das dem Steuerbeistandszentrum im ASGB mitgeteilt werden. Liegt eine Steuerschuld vor, die nicht verrechnet wurde, kann diese auch noch per Bank eingezahlt werden.
Sofortkontrolle
Einige Steuererklärungen, werden auch heuer wieder gleich von der Agentur der Einnahmen überprüft. Das betrifft jene Steuererklärungen, die große Abweichungen zwischen dem sogenannten „precompilato“ und dem Mod. 730 aufweisen. Diese wurden dem Arbeitgeber gar nicht weitergeleitet - die Arbeitnehmer und Rentner müssen also auf die Auszahlung des entsprechenden Guthabens länger warten. In den nächsten Wochen sollte die Agentur der Einnahmen die vorgesehenen Kontrollen durchführen und dann sollten die Guthaben, sofern sie zustehen, direkt an die Betroffenen ausgezahlt werden. Mit dieser neuen Regelung wird das gesamte Konzept des Mod. 730 in Frage gestellt: sollte doch dieses garantieren, dass Arbeitnehmer und Rentner möglichst schnell zu ihrem Steuerguthaben kommen.
Letzter Abgabetermin für Steuererklärung
Wer heuer noch keine Steuererklärung gemacht hat, kann dies gegen Bezahlung einer geringen Strafe noch bis voraussichtlich Ende Jänner 2019 nachholen. Aus technischen Gründen ist es ratsam, nicht bis zum letzten Tag zu warten, da die Steuererklärung auch noch telematisch verschickt werden muss.
Arbeitnehmer, die im Jahr 2017 nicht das ganze Jahr gearbeitet haben, könnten durch die Abfassung einer Steuererklärung ein Guthaben erzielen; betroffen sind dabei vor allem Studenten, Lehrlinge oder auch andere Arbeitnehmer, die nicht das ganze Jahr beschäftigt waren. Dasselbe kann auch bei Rentnern zutreffen, die nicht das ganze Jahr eine Rente bezogen haben. Genaueres kann man nur bei Vorlage des Mod. CU (certificazione unica) feststellen.
Wichtig: CU INPS sowie INAIL
Wir weisen noch einmal darauf hin, dass das NISF/INPS sowie das Unfallinstitut INAIL die Mod. CU nicht mehr per Post zuschicken. Arbeitnehmer, die im Jahr 2017 eine Arbeitslosenunterstützung oder ein Unfallgeld erhalten haben und noch andere Einkommen erzielt haben, sind auch zur Abfassung einer Steuererklärung verpflichtet und können dies noch bis Ende Jänner 2019 nachholen.
Ergänzungen bei fehlerhaften Steuererklärungen
Fehlerhafte Steuererklärungen der vergangenen Jahre können noch ausgebessert bzw. ergänzt werden. Das heißt, sollte jemand eine größere Abschreibung übersehen haben, kann man diese mit einem sogenannten „Integrativo“ noch nachträglich geltend machen. Auch eine eventuelle höhere Steuerschuld kann mit einer Ergänzung der Steuererklärung ausgeglichen werden.
Fehlerhafte Steuerbescheide
Es passiert immer wieder, dass fehlerhafte Steuerbescheide über eine vermeintlich höhere Steuerschuld von der Agentur der Einnahmen verschickt werden. Deshalb ist es unbedingt notwendig, diese vor Bezahlung überprüfen zu lassen. Fehlerhafte Steuerbescheide können innerhalb eines Monats ab Erhalt richtig gestellt werden.
Außerordentliche Sanierungsmaßnahmen 2018
Mit dem Finanzgesetz 2018 wurde die Abfassung der ENEA Meldung auch für die außerordentlichen Sanierungsmaßnahmen eingeführt. Bisher musste diese Meldung nur für die energetische Sanierung gemäß Ges. 296/2006 eingereicht werden. Das heißt, ab 2018 müsste für jede außerordentliche Sanierungsmaßnahme gemäß Art. 16 bis DPR 917/86 nach Abschluss der Arbeiten innerhalb von 90 Tagen eine Meldung an die ENEA abgefasst werden. Müsste – weil zur Zeit ist es noch gar nicht möglich die entsprechende Online Meldung auszufüllen bzw. zu verschicken. Es zeichnet sich ab, dass die entsprechende ENEA Meldung weiterhin nur für die energetischen Sanierungsmaßnahmen abgefasst werden muss und man geht davon aus, dass der Termin von 90 Tagen dann startet, sobald das Programm für die ENEA Meldung funktioniert. Interessierte sollten sich auf alle Fälle innerhalb Dezember über den Stand der Dinge informieren.
Vermögen im Ausland
Wer den Steuerwohnsitz in Italien hat und im Ausland gearbeitet bzw. im Ausland Finanzvermögen oder Liegenschaften besitzt, muss diese in Italien besteuern. Dies erfolgt über das Modell REDDITI, das voraussichtlich bis Ende Jänner 2019 abgefasst werden kann. Die im Ausland bezahlte Steuer wird dabei verrechnet.
RED Erklärung für Rentner
Rentner, die von Seiten des NISF/INPS eine Aufstockung ihrer Rente erhalten, sollten sich darüber informieren, ob jetzt im Herbst eine sogenannte Einkommenserklärung an das NISF/INPS notwendig ist. Das Renteninstitut überprüft dabei, ob die Zusatzleistungen noch gerechtfertigt sind. Betroffen sind Bezieher von Sozialgeld, Hinterbliebenenrenten oder Invalidengeld. Die RED Erklärung kann voraussichtlich bis Ende Jänner 2019 eingereicht werden. Mitzubringen sind ein Ausweis, Steuererklärung oder Mod. CU, Nachweis über Zinserträge sowie eventuelle steuerfreie Einkommen (z.B. Invalidenrenten).
Befreiung von der Fernsehgebühr
Wie schon in den letzten Jahren, wird auch im Jahr 2019 die RAI Fernsehgebühr über die Stromrechnung eingehoben. Die Zahlungspflicht besteht für alle Inhaber eines Stromlieferungsvertrages, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass Besitzer eines Stromanschlusses auch ein Fernsehgerät haben. Wer effektiv kein Fernsehgerät besitzt kann wie in den vergangenen Jahren um die Befreiung von der Gebühr ansuchen. Das entsprechende Gesuch muss innerhalb 31. Jänner 2019 eingereicht werden.
Rentner mit einem Mindestalter von 75 Jahren und einem Jahreseinkommen (inklusive jenem des Ehepartners) unter 8.000 Euro sind auf jeden Fall von der RAI Fernsehgebühr befreit. Allerdings muss auch hier ein entsprechendes Gesuch eingereicht werden.
Müllgebühren für 65+ in Bozen
In der Gemeinde Bozen lebende Familien können um eine Tarifbegünstigung der Müllgebühren ansuchen, wenn alle Familienmitglieder über 65 Jahre alt sind oder auf deren Familienbogen jüngere Personen aufscheinen, die eine Behinderung von mindestens 75 Prozent aufweisen. Ausschlaggebend ist der sogenannte ISEE-Wert. Die Begünstigung hängt von der jeweiligen Einkommensstufe ab und kann von 20 bis 50 Prozent betragen.
Steuervorteil Zusatzrente
Bekanntlich sind die eingezahlten Beiträge in den Zusatzrentenfonds steuerfrei; der Steuervorteil wird bereits auf dem Lohnstreifen verrechnet und ausbezahlt. Wer den Höchstbetrag von 5.164,57 Euro nutzen möchte, kann noch innerhalb des Jahres Zusatzzahlungen in den Laborfonds tätigen. Auch die Beiträge, die zugunsten der zu Lasten lebenden Familienmitglieder eingezahlt werden, sind vom Gesamteinkommen innerhalb der oben genannten Höchstgrenze abziehbar. Bei der nächsten Steuer­erklärung können die eingezahlten Zusatzbeiträge in Abzug gebracht werden; dabei ergibt sich je nach Einkommensstufe des Steuerzahlers ein Guthaben von 23, 27, 38, 41 oder 43 Prozent.

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Neuerungen im Patronat SBR

Seit 1. September hat das Patronat SBR-ASGB einen neuen Direktor
Mattia Fabbricotti löst Alexander Oberkofler als Dirktor des Patronates ab
Der langjährige Mitarbeiter Mattia Fabbricotti hat ­Alexander Oberkofler auf diesem Posten abgelöst. Aus persönlichen Gründen hatte Oberkofler schon vor einiger Zeit die Entscheidung getroffen, mit Ende dieses Jahres etwas kürzer zu treten und das Direktorenamt weiterzugeben.
Durch die Entscheidung, bei den kommenden Landtagswahlen für das Team Köllensperger anzutreten, haben die Führung des ASGB und Oberkofler gemeinsam und einvernehmlich beschlossen, den Führungswechsel bereits auf 1. September vorzuziehen.
Dies um bereits im Vorfeld eventuell aufkeimenden Vorwürfen, er würde das Direktorenamt ausnutzen, um daraus für die Wahl Profit zu schlagen, entgegenzuwirken.
Wir sind froh, dass Alexander Oberkofler im Rahmen seiner zeitlichen Möglichkeit trotzdem auch zukünftig im Patronat weiterarbeiten wird, dass er seine Erfahrung und sein Fachwissen auch in Zukunft zur Verfügung stellen wird und dass er dem neuen Direktor Mattia ­Fabbricotti unterstützend zur Seite stehen wird. Mattia wünschen wir hingegen auf diesem Wege viel Kraft und Begeisterung für diese neue Herausforderung, die er sicherlich mit Bravour meistern wird!
Außerdem ist das Team im Patronat in Bozen weitergewachsen. Seit 3.September ist dort Daniel Schwarz beschäftigt. Er war bereits letzten Sommer als Praktikant im ASGB tätig. Wir wünschen Daniel viel Begeisterung und Freude für seine Arbeit im Patronat!