Bauindustrie


Kollektivvertrag erneuert

Am 19. Juli 2018 wurde nach zähen Verhandlungen der Kollektivvertrag für den Sektor Bauindustrie unterzeichnet.
Die wichtigsten Ergebnisse in Kurzform:
Lohnerhöhungen
Die Lohnerhöhungen werden in drei Raten ausbezahlt (Bruttobeträge) und zwar:
Verhandlungen auf Landesebene
Die Verhandlungen auf Landesebene für die Erneuerung des Zusatzvertrages dürfen laut Art. 38 des Kollektivvertrages nicht vor dem 1. Juli 2019 beginnen.
Laufzeit des Vertrages
01. Juli 2019 bis 30. September 2020.

Dienstleistungen
Patronat

EEVE und Landeskindergeld

(ex Familiengeld der Region)
In der Zeit von 1. September bis 31. Dezember müssen wieder die Gesuche für die Verlängerung des Landeskindergeldes (ex Familiengeld der Region) für das Jahr 2019 eingereicht werden.
Das Landeskindergeld steht Familien zu mit:
mindestens zwei minderjährigen Kindern, oder
einem einzigen Kind unter sieben Jahren, oder
einem Kind mit Beeinträchtigung (Invaliditätsgrad mindestens 74 Prozent) auch nach dessen Volljährigkeit, oder
einem minderjährigen Kind mit einem/r mitlebenden
volljährigen Bruder/Schwester;
Weiters ist ein ununterbrochener Wohnsitz von mindestens fünf Jahren in der Provinz Bozen oder in Alternative ein historischer Wohnsitz von mindestens 15 Jahren, davon mindestens ein Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Gesuches, erforderlich. Die Kinder müssen mit der antragstellenden Person zusammenleben.
Die Höhe der zustehenden Unterstützung wird anhand der einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) ermittelt und ab Jänner 2019 ausbezahlt. Die EEVE-Erklärung gibt auch Auskunft über die wirtschaftliche Situation einer Familie.
Bei der EEVE sind dabei die Einkommen 2017 (laut Mod. CU, Mod. 730, oder Mod. REDDITI), ausländische Einkommen sowie Einkommen aus Voucher anzugeben. Ebenso müssen landwirtschaftliche Einkommen (Großvieheinheiten, Erschwernispunkte laut Lafisbogen, jährlicher Hiebsatz für Holzmenge) erfasst werden.
Weiters werden in der EEVE-Erklärung Einnahmen und Ausgaben, wie bezahlte oder erhaltene Unterhaltszahlungen für die Kinder, bezahlte Miete (Kaltmiete) sowie erhaltene Zuschüsse, Wohngeld WOBI oder Mietbeiträge, ausbezahlte Studienstipendien, steuerfreie Einkommen für Dozenten, Forscher und Arbeiter, die nach Italien zurückgekehrt sind, andere Einkommen, die steuerrechtlich zum Gesamteinkommen zählen, berücksichtigt. Ebenso ist das unbewegliche Vermögen zum 31. Dezember 2017 ausschlaggebend.
Wie bereits im Vorjahr muss das bewegliche Vermögen angegeben werden, sofern dieses insgesamt über 5.000 Euro pro Kopf liegt. Bei Kontokorrent- und Sparbucheinlagen bei Banken oder bei der Post sowie bei aufladbaren Prepaid-Karten (mit IBAN) wird der Jahresdurchschnittswert des Vorjahres berücksichtigt; bei Beteiligungen an Kapitalgesellschaften mit einer Gewinnbeteiligung von mehr als zehn Prozent, gemischten Lebensversicherungen, Staatspapieren, Schuldverschreibungen, Investmentfonds, Depotscheinen, usw. ist der Wert am 31. Dezember 2017 anzugeben.
Die EEVE-Erklärung sowie das Gesuch ums Landeskindergeld werden in allen ASGB Büros kostenlos abgefasst. Öffnungszeiten und Adressen finden Sie auf der homepage www.asgb.org unter Dienstleistungen/Patronat.