Transport & verkehr


Prozess gegen die italienischen Staatseisenbahnen gewonnen!

Das Oberlandesgericht Trient – Außenabteilung Bozen hat im Mai 2014 geurteilt, dass die Trenitalia SPA in Bezug auf die Nichtanerkennung gewerkschaftlicher Freistellungen dem ASGB gegenüber, ein gewerkschaftsfeindliches Verhalten an den Tag gelegt hätte. Die Trenitalia SPA hat vor dem obersten Kassationsgerichtshof gegen dieses Urteil rekurriert. Ende August hat besagtes Gericht den Rekurs zurückgewiesen, und die Trenitalia SPA zur Zahlung einer Strafe an den ASGB verurteilt. Endlich hat der ASGB die Sicherheit, auch bei den italienischen Staatseisenbahnen von seinen gewerkschaftlichen Rechten Gebrauch machen zu dürfen. Diese Episode zeigt aber auch auf, dass die eigentliche Gleichstellung des ASGB mit den nationalen Gewerkschaften de facto noch nicht vollzogen ist, dennoch bekräftigt das Urteil des Obersten Kassationsgerichtshofes unser Vertrauen auf eine unabhängige Gerichtsbarkeit in Italien.

Gesundheitsdienst


Das Schweigen der SAIM GmbH

„Wir sind phänomenal schnell unterwegs.“ Diese Worte fand die Präsidenten, der dem Sanitätsbetrieb unterstellten Informatikgesellschaft SAIM GmbH, Andrea Kdolsky, im Oktober vergangenen Jahres in Bezug auf die einheitliche Vormerkstelle für Facharztvisiten. An gleicher Stelle versprach die Verantwortliche für die Digitalisierung in den Südtiroler Spitälern die Bevölkerung über die Arbeiten der SAIM GmbH und deren Fortschritte regelmäßig zu informieren.
Dabei datieren die letzten Informationen der SAIM GmbH auf ihrer Internetpräsenz ebenfalls vom Oktober vergangenen Jahres und auch Frau Kdolsky hat in der Zwischenzeit nicht mit öffentlichen Erklärungen auf sich aufmerksam gemacht. Transparenz scheint in dieser Hinsicht von der SAIM GmbH nicht großgeschrieben zu werden. Vor allem weiß niemand, ob die Arbeiten stagnieren oder ob Fortschritte gemacht werden.
Eine ehemalige Gesundheitsministerin sollte eigentlich wissen, dass die Führungsebene von Gesellschaften öffentlichen Interesses ihrer Mitteilungspflicht nachkommen sollte, vor allem wenn es um so kostenintensive Bereiche wie die digitale Reform im Sanitätssektor geht und sich der Werbeslogan ‚Gemeinsam gestalten wir die neue Südtiroler Sanität…‘ nennt. Der ASGB fordert von der SAIM GmbH dezidiert offenzulegen, wie weit die Arbeiten zur digitalen Reform inzwischen fortgeschritten sind und wann mit der Implementierung der verschiedenen Maßnahmen zu rechnen sein wird, denn es ist nicht zu viel verlangt, die Bevölkerung, aber auch die Sozialpartner in die Arbeiten der SAIM GmbH näher miteinzubinden. Eventuelle Nachlässigkeiten oder Verzögerungen betreffen uns dann auch alle.