SSG


Wann erfolgt endlich die Erhöhung der Beiträge für Laborfonds auch für das Lehrpersonal an Schulen staatlicher Art?

Mit Unterzeichnung des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrages (BÜKV) am 28.10.2016 wurde erreicht, dass ab 1. Jänner 2017 der Beitrag zu Lasten des Arbeitgebers um jeweils einen Prozentpunkt erhöht wird, sofern auch der Arbeitnehmer den Beitragssatz zu seinen Lasten auf mindestens zwei Prozentpunkte erhöht oder dieser bereits mindestens zwei Prozent beträgt.
Dies bedeutet eine Aufbesserung der Zusatzrente für die Bediensteten, wobei der sensible Vorteil darin liegt, dass auch vonseiten des Arbeitgebers eine entsprechende Erhöhung eingezahlt wird. Nach Abschluss des BÜKV war es unser Ziel, diesen nicht unerheblichen Vorteil auch für die Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art vertraglich festzuhalten.
Während es zunächst hieß, man hätte die Geldmittel nicht vorgesehen, gelang es nun nach gut eineinhalb Jahren mit den Verhandlungen zu beginnen.
Im Rahmen dieser zurzeit noch andauernden Verhandlungen galt es verschiedene Sachverhalte zu klären.Zum einen ist die Berechnungsgrundlage für die Beiträge zum Laborfonds für Lehrpersonen Schulen staatlicher Art eine andere als für die Landesbediensteten. Während für die Staatslehrer nur der Grundlohn und Bruchteile der Zulagen als Berechnungsgrundlage dienen, zählt beim Landesbediensteten der gesamte Lohn. Zum anderen ergibt sich genau daraus auch eine wesentlich geringere Summe an Abfertigung, mit welcher die Lehrpersonen an Schulen staatlicher Art in Pension gehen, als die Kollegen in der Landesverwaltung. Die Landeszulage wird nämlich nicht für die Berechnung der Abfertigung hergenommen.
Da laut Öffentlicher Delegation die Politik eine „Gleichbehandlung“ mit dem Landespersonal wünscht, vertreten die am Tisch präsenten Gewerkschaften die Meinung, dass dies nur erfolgen kann, wenn man entsprechende Maßnahmen ergreift. Es liegen mehrere Lösungsansätze auf dem Tisch.
Leider gestalten sich die Verhandlungen sehr mühsam, da die Delegation jedes Mal zurück in die Landesregierung muss um alles zu diskutieren und weitere Richtlinien zu erhalten. Es drängt sich auch der Verdacht auf, dass weder die Öffentliche Delegation noch die Vertreter in der Landesregierung die ganze Tragweite des Problems erfasst haben.

Gebietskörperschaften


Verhandlungen für Bereichsabkommen starten

Kürzlich hat es ein erstes Informationstreffen zur Erneuerung des Bereichsabkommens für die Bediensteten der Gemeinden, der Seniorenwohnheime und der Bezirksgemeinschaften gegeben.
Die Gewerkschaften sollen bis Ende September einen Forderungskatalog vorlegen und am 15. Oktober wird mit den Verhandlungen begonnen.
Es sei in diesem Zusammenhang an die eindeutigen Ergebnisse erinnert, die eine im Juni gemeinsam vom Arbeitsförderungsinstitut (AFI) und vom Verband der Seniorenwohnheime vorgestellte Umfrage unter den Bediensteten in den Altenheimen zu ihren Arbeitsbedingungen zu Tage gebracht hat. Wie erwartet, war das Ergebnis der Befragung aufrüttelnd und alle – Wissenschaftler, Führungskräfte, Bedienstete und Gewerkschaften – waren sich bei der Vorstellung der Studie einig, dass im Bereich der Arbeitsanforderungen an das Personal Diskussions- und Handlungsbedarf herrschen. Der ASGB wird in den Verhandlungen zum neuen Bereichsabkommen sicher mit der Forderung aufwarten, die Arbeitslast für die Bediensteten zu reduzieren.
Genauso ist es aber von Nöten, die Gehälter des Personals spürbar zu erhöhen. Analog zur kürzlich beschlossenen Positionszulage für Führungskräfte, sollte auch das restliche Personal finanziell bessergestellt werden. Das Verhältnis der Entlohnung zum Arbeitsaufwand stimmt aktuell nicht, deshalb muss in den Verhandlungen mit Vehemenz darauf gepocht werden, dass spürbare Lohnerhöhungen genehmigt werden. Die Arbeitgeber haben aber auch die Verantwortung, der in den Kollektivverträgen festgeschriebenen Verpflichtung, die Gewerkschaften regelmäßig oder zumindest auf Nachfrage über Neuerungen oder Änderungen zu informieren, endlich nachzukommen. De facto werden aktuell hinter verschlossenen Türen weitreichende Entscheidungen getroffen und von der vereinbarten Informationspflicht einfach ausgeklammert. Als Beispiel können Übergänge der Verwaltungen von Altenheimen auf Bezirksgemeinschaften genannt werden, von denen die Gewerkschaften erst erfahren haben, als alles bereits in trockenen Tüchern war. Salopp gesagt, erweckt der Gemeindenverband den Eindruck, er hätte Türen und Fenster mit Gummi verkleidet: alle Anregungen, Forderungen, Ansuchen prallen ab und verlieren sich.
Reduzierung der Arbeitslast, signifikante Lohnerhöhung und eine transparentere Arbeitsweise seitens der Arbeitgeber, dies werden die Hauptforderungen sein, die der ASGB im Rahmen der Verhandlungen zum neuen Bereichsabkommen stellen wird und von denen garantiert nicht abgerückt wird.