aktuell
ASGB hilft, Formulare auszufüllen

Fahrtkostenzuschuss (Pendlergeld) für das Jahr 2006

Wer hat Anspruch darauf?
In der Provinz Bozen ansässige Arbeitnehmer/innen, welche im Jahre 2006 mindestens 120 effektive Arbeitstage vom Wohnort zum Arbeitsplatz gefahren sind und dabei
1. eine Strecke von mehr als zehn Kilometer zurückgelegt haben, wobei diese Strecke nicht ausreichend von öffentlichen Verkehrsmitteln versorgt war, d.h. die Wartezeiten ergeben am Anfang und am Ende der Arbeitszeit insgesamt mindestens 60 Minuten;
oder
2. eine Strecke von mehr als fünf Kilometer zurückgelegt haben und auf diese Strecke kein öffentliches Verkehrsmittel vorhanden war.
Wie hoch ist der Beitrag?
Pro Kilometer ca. 0,03676 Euro.
Das Gesuch ist mit den persönlichen Bankkoordinaten sowie mit einer Stempelmarke von 14,62 Euro zu versehen und innerhalb 31. März 2007 beim Amt für Personennahverkehr, Crispistraße 10, 39100 Bozen, einzureichen.
Die neu einzureichenden Anträge sind nicht auf der Gemeinde zu beglaubigen. Es genügt, eine Ablichtung des Personalausweises des Antragstellers beizulegen.
PS: Für weitere Informationen
wendet euch an Arthur Stoffella,
ASGB, Bindergasse 30.
Tel. 0471/308228
bzw. 333/6830519.

aktuell

Die „Atemnot" der Italiener

Der ASGB als sozialpolitische Organisation nimmt für sich das Recht in Anspruch, einigen Aussagen des ACLI-Präsidenten (ACLI – Associazioni Cristiane Lavoratori italiani) Italo Ghirigato kritisch zu widersprechen, die er kürzlich auf einer Tagung seines Verbandes gemacht hat. Ghirigato spricht von Atemnot und Demütigung der Italiener im Lande, weil sich hier eine unausgeglichene Gesellschaft zu Gunsten der deutschen Sprachgruppe entwickle, und er macht dafür den strikt angewandten Proporz, die Zweisprachigkeit und die Ausbreitung der deutschen Mehrheit in allen Bereichen verantwortlich. „Diese Aussagen dürfen nicht unwidersprochen bleiben erklärt unser Vorsitzender Georg Pardeller. Die demokratische und demographische Mehrheit der deutschen und ladinischen Volksgruppe stellt in keiner Weise eine Demütigung für die Italiener dar, wohl aber ist es eine Demütigung für die ethnische Minderheit, wenn große Teile des Staatsvolkes noch immer dem faschistischen Gedankengut nachhängen und nicht bereit sind, Grundwerte des Zusammenlebens anzuerkennen, wie es Proporz, Zweisprachigkeit und andere Säulen der Autonomie sind. Die Weigerung etwa, aus dem „Siegesplatz" einen „Friedensplatz" zu machen, einer gerechten Regelung der Toponomastik zuzustimmen und die Vorteile der Autonomie für alle drei Sprachgruppen anzuerkennen, stellt eine Demütigung der Minderheit dar. Eine solche Haltung darf nicht verteidigt werden, besonders nicht von einer Institution, die für sich in Anspruch nimmt, die christliche italienische Arbeiterschaft zu vertreten. Ebenso kritisch sieht der ASGB den Versuch italienischer Gewerkschaften, mit Unterschriftensammlungen die Berufung von italienischen Personen in die Spitzenpositionen des neuen Landesgesundheitsbetriebes zu erzwingen. „Sicher soll dabei der Proporz gewahrt werden, wofür die Landesregierung auch Sorge tragen wird, aber ebenso sicher muss auch die Erfüllung wichtiger Kriterien wie die Zweisprachigkeit und die fachliche Eignung beachtet werden" so unser Vorsitzender.