Metall

Besuch von Gewerkschaftsfreunden aus der Steiermark

Kürzlich weilte eine Gruppe von Metallern aus der Steiermark auf Studienreise in Südtirol. Es ist für den ASGB jedes Mal eine große Freude, wenn Gleichgesinnte aus unserem Vaterland Österreich zu uns auf Besuch kommen und wir uns austauschen können. Wir kämpfen gemeinsam für die Rechte der Arbeiterschaft. Wir stehen ein für die Ideale der menschlichen Solidarität, der Rechtsgleichheit, des Vorranges des sozialem Denkens, des Mutes zum Einsatz.
Es ist bekannt, dass die Metallgewerkschaft in der Gewerkschaftsbewegung immer einer Vorreiterrolle gespielt hat, dass sie treibende Kraft ist, vordenkt und vorkämpft. Wir als ASGB haben in dieser Hinsicht vom Österreichischen Gewerkschaftsbund viel gelernt. Deshalb ist es selbstverständlich, dass wir unseren Freunden einen abwechslungsreichen Aufenthalt in Südtirol organisiert haben. So waren wir in der Fa. Leitner Lifts in Sterzing zu Gast, wo wir zu einer interessanten und spannenden Betriebsbesichtigung eingeladen war. Wir durften auch mit der MiniMetro (automatisches Personen-Transportsystem für kurze und mittellange Strecken) eine Rundfahrt auf dem Betriebsgelände absolvieren. Es stand auch eine Weinverkostung in Kaltern und eine Törggelepartie auf dem Programm.

Öffentlicher Dienst

Anerkennung der Militärdienstzeit in Bezug auf Besoldung und Rente

Dass die Militärdienstzeit für die Pensionsversicherung kostenlos anerkannt wird (Gesetz 274/91) mag vielerseits bekannt sein, jedoch sieht der bereichsübergreifende Kollektivvertrag vom 1. August 2002 im Art. 29 auch die wirtschaftliche Anerkennung in Bezug auf die Besoldung vor.
Der Kollektivvertrag nimmt im besagten Artikel Bezug auf das Staatsgesetz vom 24.12.1986, Nr. 958, wonach im öffentlichen Dienst die abgeleistete Militärdienstzeit in wirtschaftlicher Hinsicht für das Dienstalter zählt. In den Genuss dieser Regelung kommt, wer den Militärdienst laufend bei Inkrafttreten dieses Staatsgesetzes bzw. nachher abgeleistet hat und in einem unbefristeten Dienstverhältnis (Stammrolle) steht.
In beiden Fällen muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, entweder an das Renteninstitut INPDAP für die rentenmäßige oder an den Arbeitgeber für die wirtschaftliche Anerkennung, wobei Letztere mit Wirkung ab Monatsersten nach der Vorlage des Antrages zu erfolgen hat.
Nähere Informationen zu diesen Themen erteilt die Fachgewerkschaft ASGB Gebietskörperschaften oder einer der zuständigen Fachsekretäre Tony Tschenett (Tel. 338/4879842), Hans Rungg (Tel. 335/6935000), Karl Heiss (Tel.328/3807314).