Die Seite der Rentnergewerkschaft im ASGB

Pflichten des Hausarztes und das Hauspflegegeld

Das war das Thema unserer heurigen Informationsversammlungen, wozu wir den Arzt Dr. Konrad Wieser in Sterzing und Dr.Alfred König, Amtsdirektor beim Gesundheitswesen als Referenten eingeladen hatten. Die Hauptpunkte werden hier nochmals in Erinnerung gerufen:
Seit 1978 gibt es auch in Südtirol den so genannten Nationalen Gesundheitsdienst. Während auf nationaler Ebene die Hausärzte bis zu 1.500 Patienten betreuen dürfen, wird diese Anzahl bei uns wegen der geographischen und demographischen Verhältnisse überschritten.
Sechzig Prozent der Südtiroler Hausärzte betreuen um die 2.000 Patienten. Sie arbeiten allein oder auch in einer Ärztegemeinschaft. Bei einem solchen Patientenstock muss der Arzt pro Woche 17,5 Stunden ambulant arbeiten. Er muss von Montag bis Freitag von 8.00 bis 20.00 Uhr erreichbar sein, genauer, er muss innerhalb dieser Zeitspanne für drei Stunden seine Praxis offen halten und darüber hinaus erreichbar sein (über Anrufbeantworter oder Handy). Er hat dann drei Stunden Zeit sich beim Patienten zurückzumelden, um zu entscheiden, ob eine Hausvisite notwendig ist oder nicht. Wenn man vor 10 Uhr früh anruft, muss die Visite noch am selben Tag erfolgen; wenn nach 10 Uhr früh und wenn nicht so dringend, so muss der Hausarzt innerhalb 12 Uhr mittags des darauf folgenden Tages kommen.
Allerdings, um eine Hausvisite zu bekommen, muss man gehunfähig sein oder so krank, dass man nicht selbst zum Hausarzt kommen kann. Der Hausarzt entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen, deshalb ist es wichtig, die Symptome einer Krankheit weder zu übertreiben noch herunterzuspielen.
In dringenden Fällen soll man nicht den Hausarzt anrufen, sondern den Notrufdienst 118.
Ansonsten ist es ratsam, sich einen Tag zuvor zur Visite anzumelden um unnötige Wartezeiten zu vermeiden. Der Arzt sollte dann eine bestimmte Uhrzeit anführen, allerdings haben dringende Fälle immer Vortritt.
Der Patient hat Anspruch auf notwendige und ausreichende Versorgung. Andrerseits hat der Arzt hierzu das Gebot der Verhältnismäßigkeit und der Wirtschaftlichkeit zu beachten, der Anspruch des Patienten beschränkt sich auf die verschreibbaren Arzneimittel.
Achtung: der Arzt kann dementsprechend rote und weiße Verschreibungszettel ausfüllen. Bei allen weißen Zetteln, muss der Patient selbst bezahlen.
Bei der Basismedizin ist entsprechend des verfassungsmäßig garantierten Grundrechts auf Gesundheit alles gratis und auch die Leistungen von Vertragsärzten sind es. Zusätzlich zahlen (Ticket) muss man bei medizinisch fachärztliche Leistungen, bei teilstationärer Behandlung (Labor, Röntgen, usw.), Badekuren und Rehabilitation.
Ticketbefreiung besteht bei Behandlung von chronischen Erkrankungen ( Diabetes, Bluthochdruck, Krebserkrankung usw), aufgrund des Alters (über 65-Jährige), sowie auf Grund eines geringen Einkommens (weniger als 8.263,00 Euro).
So zahlt z.B. ein 65 Jähriger, welcher ein Bruttoeinkommen von 36.500 Euro nicht übersteigt, für eine Grippeimpfung nichts.
Wenn der Hausarzt selbst bestimmte Leistungen anbietet, z.B. Agopunktur, EKG, usw. wofür er berechtigt ist, ein Honorar zu verlangen, so muss er dies erklären und auch darauf hinweisen, dass im öffentlichen Gesundheitsdienst diese Dienste auch angeboten werden.
Der Hausarzt unterliegt ie jeder Arzt der Aufklärungspflicht und der Schweigepflicht.
Zur Aufklärungspflicht: der Patient muss sich für oder gegen eine ärztliche Behandlung entscheiden. Die Einwilligung ist für den Patienten eine der schwierigsten Entscheidungen überhaupt. Deshalb hat der Arzt eine Aufklärungspflicht, welche sich auf die Krankheit (Diagnose), die Behandlungsmöglichkeiten (Therapie), die Erfolgschancen, auf alternative Therapien und auf Risiken und Nebenwirkungen erstreckt.
Der Arzt muss die Behandlungsschritte erklären und bei wichtigen Entscheidungen genügend Bedenkzeit geben. Er muss die Therapieziele und das Therapieergebnis regelmäßig besprechen, aufmerksam zuhören und die Fragen verständlich beantworten.
Grundsatz: Je weniger notwendig die Behandlung (z.B. eine Schönheitsoperation), desto mehr muss aufgeklärt werden.
Zur Schweigepflicht: Der Arzt ist gegenüber jedermann an die Schweigepflicht gebunden. Angehörige haben an und für sich kein Recht, über die Krankheit der Eltern, Geschwister usw. etwas zu erfahren. Eine Ausnahme hierzu bilden die meldepflichtigen Krankheiten.
Zum Datenschutz: Hochsensible Patientendaten gehen niemanden etwas an. Die Diagnose wird dementsprechend dem Patienten mitgeteilt und nicht den Angehörigen. Die Daten werden 30 Jahre lang aufbewahrt.
Zu Behandlungsfehlern: Für einen „Kunstfehler" muss Schadenersatz geleistet werden. In Südtirol wird diesbezüglich 2007 eine eigene Schlichtungsstelle eingerichtet.
Zur Selbstbestimmung: Mit Patientenverfügung kann man selbst einer sinnlosen künstlichen Verlängerung des Lebens vorbeugen, welche den Tod nur qualvoll hinauszögert. Man kann also verlangen, dass keine lebensverlängernde Maßnahmen getroffen werden. Schmerzlindernde Mittel werden aber selbstverständlich verabreicht.
Nachdem das Wissen in der Medizin sich anscheinend alle zwei Jahre verdoppelt, muss der Arzt sich weiterbilden. Er muss im Jahr 50 Stunden Fortbildung absolvieren, was konkret einen Zeitraum von zwei bis drei Wochen beansprucht.
Zum Hauspflegegeld: 3.800 Familien in Südtirol beziehen das Hauspflegegeld für Pflegebedürftige. Es wird in zwei Stufen ausbezahlt: bei 60/70 Punkten bekommt man 530 Euro, bei über 70 Punkten 620 Euro. Bei 100 Prozent Invalidität, die auch von einer Ärztekommission bescheinigt werden muss, wird zusätzlich das Begleitgeld ausbezahlt. Das Begleitgeld wird im Unterschied zum Hauspflegegeld an den zu Betreuenden und nicht an den Betreuer ausbezahlt.
Ein herzliches ergelt's`Gott!
Im Anschluss an unsere Informationsversammlung in Sterzing sind wir auf den gemütlichen Teil übergegangen. Dabei wurden als Abschluss der Marende herrlich duftende Krapfen aufgetischt. Die Krapfen wurden von Frau Gasteiger Teissl Josefa und Frau Schölzhorn Prast Anna gebacken und spendiert. Den genannten sowie allen weiteren Helfern, namentlich Eisendle Amort Erna, Hasler Marianne, Keim Pixner Elisabeth, Maier Josef, Markart Engelbert, Pichler Franz und vor allem unserer Obmann-Stellvertreterin Tschenett Wilhelmine ein herzliches Vergelt's Gott für das gute Gelingen und die zahlreiche Teilnahme.
Törggelen der Vinschger beim Gasthof Unterweg in Afing
Unsere Vinschger Mitglieder haben es genossen: Die Informationsversammlung am 10. Oktober mit anschließendem Törggelen beim Gasthof Unterweg in Afing. Vorausgegangen war die Besichtigung unseres Gewerkschaftshauses mit Erinnerungsfoto.

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Finanzberatung:

Die Empfehlungen der Banken an einen Rentner …

Verbraucherzentrale: Beratungsqualität schlecht und stark verbesserungswürdig. Sparer müssen sich Finanzkultur aneignen!
Im Laufe des Sommers 2006 hat ein Rentner im Raum Bozen 15 Banken aufgesucht, um sich deren Anlagevorschläge anzuhören und sich beraten zu lassen.
1. Die vom Rentner angegebenen Informationen
Die beauftragte Person hat sich bei den Banken wie folgt vorgestellt: „Ich bin ein Rentner mit einer guten Rente, besitze eine Wohnung, bin verheiratet, mein Risikoprofil ist niedrig (suche eine sichere Geldanlage mit einer guten Verzinsung) und ich möchte Bank wechseln. Ich habe 70.000 Euro anzulegen."
2. Die an die Bank gestellten Fragen
„Welche Finanzanlagen würden Sie mir empfehlen?"
Falls nur Staats- oder andere Anleihen empfohlen wurden: „Habt Ihr nicht etwas mit einer besseren Rendite?"
Bei einer Empfehlung von Finanzprodukten, wie Fonds, Vermögensverwaltungen, und Versicherungspolizzen: „Wie hoch sind die Kosten? Wie hoch sind die Unterzeichnungs- und die Ausstiegskommissionen? Und die Verwaltungsgebühren?"
„Ich habe von den ETF's(1) gehört - kann ich diese über Euch kaufen?"
„Können Sie mich über die Bedingungen des Kontokorrents informieren?"
„Können Sie mir ein analytisches Informationsblatt über die empfohlenen Anlagen lassen? Ist es möglich auch ein Informationsblatt über die wirtschaftlichen Bedingungen des Kontokorrents, des Wertpapierdepots und der Wertpapiervermittlung zu erhalten?"
3. Die Bewertungskriterien
Die Antworten und das Verhalten der verschiedenen Banken wurden mittels einer qualitativen Analyse hinsichtlich folgender sechs Kriterien bewertet:
Erfolgte eine Überprüfung des Risikoprofils und der finanziellen Ziele des potentiellen Kunden, um eine möglichst korrekte Zusammensetzung des Portfolios zu bestimmen?
Entsprach die Zusammensetzung des empfohlenen Portfolios dem vom Anleger angegebenen Risikoprofil?
Wurden vorwiegend nur die eigenen Produkte, wie Anleihen, Fonds, Vermögensverwaltungen, Versicherungspolizzen, usw., angeboten, oder auch effiziente Finanzinstrumente ohne Interessenskonflikte, wie z.B. ETF's und quotierte Anleihen?
Wie hoch waren die Kosten der vorgeschlagenen Produkte und Finanzinstrumente?
Wie waren die wirtschaftlichen Bedingungen des Kontokorrents, des Wertpapierdepots und der Wertpapiervermittlung?
Wurden Informationsblätter über das Kontokorrent und über die Anlagevorschläge ausgehändigt? Wie war im Allgemeinen die Qualität der gelieferten Informationen? Hat sich die Bank transparent verhalten?
4. Das Rating
Für jedes Bewertungskriterium wurde eine Punktezahl vergeben, die von eins (sehr schlecht) bis fünf (sehr gut) geht. Unter Zugrundelegung der erteilten Punkte wurde schließlich jeder Bank ein zusammenfassender Indikator (Rating) zugeordnet, der durch eine Anzahl von Sternen (von eins bis fünf) ausgedrückt wird. Demnach wurde das Rating nicht aufgrund einer relativen Bewertung, sondern aufgrund einer absoluten Bewertung zugeteilt. Fünf Sterne (das höchste Rating) bedeutet demnach, dass im spezifischen Fall alle sechs Kriterien mit „sehr gut" bewertet wurden.
5. Das Endergebnis und allgemeine Tendenzen
Das Endergebnis wird in zusammenfassender Form in der unten angeführten Tabelle dargestellt. Insbesondere möchten wir auf folgende Punkte hinweisen:
In keinem einzigen Fall wurde eine Überprüfung des Risikoprofils vor der Beratung vorgenommen. Die Banken haben sich lediglich auf die Angaben des potenziellen Kunden verlassen („…mein Risikoprofil ist niedrig…"). Es kommt hingegen immer wieder vor, dass nicht einmal der Investor eine genaue Vorstellung seines Risikoprofils hat und seine finanziellen Ziele nicht kennt. Mittels einer professionellen Überprüfung durch einen Berater, stellt man sehr oft fest, dass das vom Kunden angegebene Risikoprofil ziemlich von seinem wirklichen Risikoprofil abweicht.
Da in keinem einzigen Fall eine Überprüfung des Risikoprofils vorgenommen wurde, wurde für die Bewertung der Angemessenheit der vorgeschlagenen Portfoliostruktur das vom Kunden mitgeteilte Risikoprofil (niedriges Risiko) zugrunde gelegt. Leider wurde von keiner einzigen Bank ein konkreter Vorschlag gemacht, wie die vorgeschlagenen Finanzprodukte oder -instrumente prozentuell aufzuteilen sind. Die Berater haben sich nur darauf beschränkt, einzelne Vorschläge zu unterbreiten. Von vier Banken kam nur ein einzelner Vorschlag, was man unbedingt vermeiden sollte, vor allem für ein Finanzvermögen von 70.000 €. Es wurde niemals erwähnt, wie die Liquidität effizient verwaltet werden soll. Nur wenige Banken haben variabel verzinste Anleihen empfohlen, welche im Falle eines vorzeitigen Verkaufs ein niedriges Kursrisiko besitzen. Trotz des niedrigen Risikoprofils haben einige Banken auch einzelne Aktien anstatt ETF's empfohlen. Es wurde niemals über eine Anlage in Gold oder in Edelmetallen als Schutz vor einem Ansteigen der Inflation oder eines eventuellen Finanzcrashs gesprochen.
Im Allgemeinen wurde ein starker Interessenskonflikt der Banken festgestellt. Es wurden fast ausschließlich nur die eigenen Anleihen und die eigenen Finanzprodukte (Fonds und Vermögensverwaltungen) empfohlen. Auf die Frage hinsichtlich der ETF's wurden in der Regel folgende Antworten geliefert: „Die ETF's sind riskant, da diese immer nur an Aktien gebunden sind; werden von uns nicht gehandelt; ich kenne diese nicht; sind keine gute Anlageform; sind nicht zu empfehlende Finanzinstrumente". Nur eine Bank hat einigermaßen korrekte Informationen über die ETF's geliefert, hat diese jedoch nicht empfohlen und versuchte immer wieder den Kunden zu überzeugen, eine Vermögensverwaltung zu unterzeichnen.
Was die Kosten der empfohlenen Produkte betrifft, so waren diese im Durchschnitt eher niedrig. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass der potentielle Kunde ein niedriges Risikoprofil hatte und demzufolge größtenteils die eigenen Bankanleihen empfohlen wurden, welche praktisch keine Kosten haben, jedoch aber zu analogen quotierten Anleihen durchschnittlich eine etwas niedrigere Rendite versprechen. In den Fällen hingegen, wo andere eigene Finanzprodukte (Fonds, Vermögensverwaltungen, Versicherungsprodukte) empfohlen wurden, waren die Kosten sehr hoch.
Hinsichtlich der wirtschaftlichen Bedingungen des Kontokorrents, des Wertpapierdepots und der Wertpapiervermittlung wurden in keinem einzigen Fall vergleichbare Konditionen wie die besten italienischen Online-Konten geboten. Der Habenzinssatz auf das Kontokorrent betrug 0,05% - 1,80%, während man bei den Online-Konten zu jener Zeit eine Verzinsung zwischen 2,50% - 2,80% erhielt.
Was letztlich die Qualität der Informationen betrifft, so haben wir oft einen größeren Unterschied zwischen dem was mündlich mitgeteilt wurde, und dem was im Informationsblatt geschrieben stand, festgestellt. Dies hat in den spezifischen Fällen die Bewertung erheblich negativ beeinflusst. Nicht immer wurden die entsprechenden Informationsblätter ausgehändigt und im Allgemeinen war die Transparenz nicht zufrieden stellend.
6. Schlussbemerkung
Bei der in Bozen vorgenommenen Untersuchung wurde ein Verhalten der Banken festgestellt, welches dem nationalen und europäischen Muster entspricht (ein Agieren geprägt von starkem Interessenskonflikt und niedriger Professionalität). Dem einzelnen Sparer bleibt somit nichts anderes übrig, als sich eine gute Finanzkultur anzueignen, sich ständig über die Effizienz der vom Markt angebotenen Produkte am laufenden zu halten, die verschiedenen Angebote vor jeder Anlageentscheidung untereinander sorgfältig zu vergleichen und mit der eigenen Bank die wirtschaftlichen Bedingungen des Kontokorrents, des Wertpapierdepots und der Wertpapiervermittlung zu verhandeln. Eine andere Möglichkeit besteht darin, sich an einen unabhängigen Finanzberater zu wenden, der nur auf Honorarbasis und demnach ohne Interessenskonflikte arbeitet. Diese Freiberufler, vereint durch einen eigenen nationalen Verband (www.nafop.org), sind in Südtirol leider noch kaum vertreten und die Sparer sind im Allgemeinen auch nicht über deren Existenz informiert.
Gibt es seriöse Finanzberater?
Ja, typische Merkmale sind, dass...
sie dem Kunden genug Zeit geben, die Unterlagen zu einer Geldanlage genau zu studieren und empfehlen, dazu eine zweite Meinung einzuholen, z.B. bei einer Konsumentenvereinigung;
sie kein Problem damit haben, die wichtigen Fakten schriftlich zu bestätigen und auszuhändigen;
sie ausdrücklich erklären, dass im Fall von Haustürgeschäften (sog. „offerte fuori sede") der Vertrag innerhalb von 7 Tagen (30 Tagen im Fall von Abschluss von Lebensversicherungen) widerrufen werden kann;
sie bereit sind das „Gesprächsprotokoll" über die „transparente Vereinbarung" der VZS zu unterschreiben (siehe Konsuma - Ratgeber „Geld: Sparen und Anlegen" – Seite 42,43 auch online unter Konsuma)
Wichtig für Sie!
Schließen Sie niemals Verträge bei Finanzberatern ab, die...
ohne vorherige Vereinbarung Kontakt aufnehmen und über Geldangelegenheiten sprechen wollen;
mit der „Freundschaftsmasche" kommen und auf einen eiligen Abschluss drängen;
hohe Rendite ohne Risiko und jederzeitige Ausstiegmöglichkeit versprechen;
lediglich mündliche Zusagen machen.
Der beste Schutz gegen solche Finanzhaie: Legen Sie einfach den Hörer auf die Gabel!
1) ETF (Exchange Traded Funds) sind Aktien- oder Anleihenfonds mit einer passiven Verwaltung und geringen Verwaltungsgebühren. Diese sind auf der Börse quotiert und alle Banken haben die Möglichkeit diese zu vermitteln.