Gebietskörperschaften
INPDAP-Fachtagung

Nachkauf und freiwillige Weiterversicherung

Aufgrund der guten Kontakte mit dem INPDAP ist es dem ASGB Gebietskörperschaften gelungen, eine Fachtagung mit dem Pensionsinstitut für ASGB Funktionäre und Mitarbeiter des Patronats zu organisieren. Die Tagung fand am 28. September 2006 im Kolpinghaus statt und fand bei den Beteiligten großen Zuspruch aufgrund der zwar spezifischen aber praxisnahen Erläuterungen von Frau Dr. Fonzini. Bei dem Treffen wurden vor allem Aspekte angesprochen, mit denen die ASGB Mitarbeiter beinahe täglich konfrontiert werden, unter anderem Nachkauf von Studienzeiten, fakultative Mutterschaft, Wartestände, Aufstockung der reduzierten Beiträge von Teilzeit- auf Vollzeitarbeit, die Anerkennung der obbligatorischen Mutterschaft und der Militärdienstzeit sowie die freiwillige Weiterzahlung. Weiters wurde das alte und neue bzw. entlohnungsbezogene und beitragsbezogene Pensionsberechnungssystem anhand spezifischer Fallbeispiele erklärt, woraus die Notwendigkeit ersichtlich wurde, sich schon früh eine Zusatzrente aufzubauen. Zu guter Letzt hat die Referentin auf die Wichtigkeit einer frühzeitigen Antragsstellung bezüglich Vereinheitlichung von Beitragsjahren und der Einhaltung einiger wichtiger Termine hingewiesen, welche für die Beitragsberechnung von ausschlaggebender Bedeutung sind.
Im folgenden eine kurze Zusammenfassung zu diesem Thema:
Nachkauf
Es gelten immer die Bestimmungen zum Zeitpunkt des Antrages.
1. Bis zum 09/09/1991
2. Ges. 274/1991 vom 10/09/1991
3. Ges. 184/1997 vom 12/07/1997 (bezieht sich nur auf Studiumnachkäufe der Universität)
Zu 1. Nachkaufbare Zeiten waren Universitätsstudium (gesetzl. Studiendauer) und Krankenpflegeschule (zwei Jahre)
Zu 2: alle „corsi di studi" können nachgekauft werden, wenn die Mindestdauer ein Jahr beträgt (auch z.B. Schule für Röntgentechniker). Krankenschwestern: wenn mit Maturadiplom können drei Jahre nachgekauft werden, ohne Maturadiplom (da nicht Voraussetzung) maximal zwei Jahre.
Berechnung: vom Datum des Abschlusses werden die Jahre zurückgerechnet.
Zu 3: Betrifft nur UNI-Studium und kann auch nachgekauft werden, wenn das Doktorat nicht Voraussetzung für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst ist. Berechnung: ab der Immatrikulation werden die Jahre der gesetzlichen Studiendauer angerechnet.
Allgemein gilt:
Bis 90 Tage ab Dienstaustritt hat man Zeit einen Nachkauf einzureichen, dies gilt auch beim Tod eines Versicherten, die Erben haben 90 Tage Zeit den Antrag zu stellen. Wenn jemanden das Dekret nach dem Tod ausgestellt wird reduziert sich der zu bezahlende Betrag auf die Hälfte.
Möglichkeiten des Nachkaufes, wenn man weniger als den maximalen Zeitraum nachkaufen möchte:
Zeitraum des Nachkaufes reduzieren
Wenn Dekret kommt, ein neues Dekret verlangen mit verringertem Zeitraum
Bester Weg: Ratenzahlungen und diese ab einem bestimmten Zeitraum stoppen lassen.
Annahme: (gilt auch für Zusammenlegung Art. 2 Ges. 29/1979)
a) Anträge vor dem 06/12/2000
b) Anträge ab dem 06/12/2000
Zu a) Zahlung einmalig oder in Raten. Einmalig hat man ein Jahr ab Datum der RACC-Rückantwort Zeit.
Raten muss man innerhalb 90 Tage ab Erhalt mitteilen, die Raten müssen mit dem darauffolgenden Monat ab Abgabe der Antwort abgezogen werden.
Zu b) innerhalb 90 Tagen muss man die Antwort geben, ob man einmalig oder in Raten zahlt.
Wenn keine Antwort kommt wird automatisch eine Ratenzahlung vorgenommen.
Die Raten können max. 15 Jahre abgezogen werden.
Bei Anträgen vor dem 06/12/2000 (siehe a) können doppelt so viele Raten wir nachgekaufte Jahre berechnet werden (Nachkauf vier Jahre – Raten acht Jahre)
Bei b) gleich viele Raten wie Zeiten des Nachkaufes (Nachkauf vier Jahre – Raten vier Jahre)
Unterlagen für den Antrag: Antragsformular, Geburtsschein, Erklärung über geleistete Dienste im öffentl. Dienst, Kopie Diplom, UNI – Immatrikulation.
Nachkauf der Mutterschafts-zeiten – Ges. 151/2001
Obl. Mutterschaft (Art. 25)
- Bis 28/02/1972 drei Monate und acht Tage (sechs Wochen vor Geburt, Rest danach)
- Ab 01/03/1972 fünf Monate
Nachkauf fak. Mutterschaft (Art. 26)
- max. sechs Monate nachkaufbar
- Ausnahme: bei riscatto laurea ist Nachkauf der fakultativen Mutterschaft nicht möglich.
Freiwillige Weiterversicherung
LD 564/1996
Wartestand kann ab 01/01/1997 für einen maximalen Zeitraum von drei Jahren nachgekauft werden
Part-time-Integrierung (diritto: gleiche Berechnung wir Vollzeit, misura: je nach Höhe des Part-time)
Freiwillige Weiterversicherung: max. sechs Monate vor Antrag zurückrechnen
Kosten der freiwillige Weiterversicherung 32,35 Prozent der Bruttoentlohnung (23,8 Prozent AG, 8,5 Prozent AN) ung. 1/3 der durchschnittl. Bruttoentlohnung der letzten 12 Monate im Dienst.

Gebietskörperschaften
Interview mit der Obfrau Sieglinde Cian:

Jahresrückblick/-vorschau 2006-2007

Aktiv: Wo lagen deiner Meinung nach im Jahr 2006 die größten Probleme der Fachgewerkschaft Gebietskörperschaften?
Sieglinde Cian: Das größte Problem sind sicher die aktuellen Sparmaßnahmen der Regierung, welche vor allem das Personal der unteren Funktionsebenen am meisten zu spüren bekommt. Der Stabilitätspakt in dem auch der Aufnahmestopp enthalten ist, hat dazu geführt, dass Personalausfälle nur teilweise oder überhaupt nicht mehr nachbesetzt wurden. Das bestehende Personal muss dafür die Mehrarbeit für gleichbleibende Entlohnung leisten. Dazu kommt noch die schwindende Kaufkraft der Gehälter durch eine nicht der Praxis entsprechende Anpassung an die Inflation. Ein weiteres großes Problem sind die prekären Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst, welche beim Personal zu immer größerer Unsicherheit führen. In der Praxis heißt das, die befristeten Arbeitsverträge und die Projektarbeit nehmen zu, wodurch die Verwaltungen bei den Sozialabgaben eine Menge einsparen und sich zugleich die Macht vorbehalten, solche Verträge kurzfristig zu verlängern oder auch nicht.
Im Juni wurde der wirtschaftliche Teil des bereichsübergreifenden Kollektivvertrages abgeschlossen. Wie ist das Echo bei den Bediensteten?
Sieglinde Cian: Recht unterschiedlich. Über den Ausgang der Vertragsverhandlungen ließe sich lange diskutieren. Wenn man aber die momentane Situation betrachtet, glaube ich, kann man mit dem Erreichten zufrieden sein. Es ist uns wohl allen klar, dass die sehr schwache Streikbeteiligung im November 2005, die Vorgaben der Politik und der starke Druck aus der Privatwirtschaft wesentlich zum Ausgang der Vertragsverhandlungen beigetragen haben. Die Vorschläge der Verhandlungspartner der Gewerkschaften waren ja bei weitem geringer und in jedem Fall unzureichend. Wenn man dann noch aufgrund des verspäteten Vertragsabschlusses beinahe Ewigkeiten auf die Lohnerhöhungen und Nachzahlungen warten muss, so ist dies ein Grund für viel Unmut.
Die Verhandlungen zum normativen Teil des Kollektivvertrages laufen noch. Was kann hier noch an der bestehenden Situation geändert werden?
Sieglinde Cian: Der Unterschied zum wirtschaftlichen Teil besteht darin, dass der normative Teil für vier Jahre, also von 2005 – 2008 gilt und somit müssen auch Schwerpunkte auf längere Sicht eingebracht werden. In Südtirol haben wir im öffentlichen Dienst derzeit unterschiedliche Einstufungen wobei wir drei große Beschäftigungsbereiche unterscheiden: Sanität, Gebietskörperschaften und Land. Hier müssen wir ein einheitliches System schaffen. Dann muss man sich Gedanken machen, wie man in den nächsten Jahren dem hohen Pensionsalter entgegenwirken will. Betrachtet man die Pensionsreform, die ja schon 2007 greift, ist zwangsläufig eine Umschichtung im Lohngefüge erforderlich. Vorallem müssen junge Menschen die Möglichkeit haben, sich so früh als möglich eine zusätzliche Absicherung zur immer geringeren Staatsrente aufzubauen. Weiters geben die derzeitigen Anfangsgehälter wenig Anreiz in den öffentlichen Dienst einzusteigen. Im Detail schlagen wir vor, den Fonds für den Leistungslohn zu erhöhen und sämtliche leistungsbezogene Lohnelemente, welche dem Personal nicht zuerkannt wurden, darin einfließen zu lassen. Unserer Meinung nach sollte in Zukunft auch die Berufserfahrung und -bildung, die jemand aus der Privatwirtschaft mitbringt, für die weitere Lohnentwicklung im öffentlichen Dienst berücksichtigt werden.
Für wann kann man ein definitves Ergebnis der Verhandlungen erwarten?
Sieglinde Cian: Das ist momentan noch schwer zu sagen. Die Vorschläge der Gewerkschaften stießen bei der Landesdelegation erwartungsgemäß auf eine ablehnende Haltung. Deshalb ist sicher noch Einiges an Geduld gefragt. Nach Abschluss der bereichsübergreifenden Verhandlungen folgen jene zu den verschiedenen Bereichen und am Ende die dezentralen Abkommen auf Betriebsebene.
Sind für das Jahr 2007 weitere Veranstaltungen geplant?
Sieglinde Cian: Im September findet der Gewerkschaftstag statt. Zuvor ist es notwendig, die Delegierten auf Körperschaftsebene zu wählen, welche dann ihrerseits den neuen Landesvorstand der Fachgewerkschaft wählen.
Vielen Dank für das Gespräch!