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Die 14. Rentenrate für einkommensschwache Rentner
Die 14. Rentenrate, welche es seit 2007 gibt, wird jedes Jahr im Juli, zusätzlich zur Rente an Anspruchsberechtigte ausbezahlt. Mit dem Stabilitätsgesetz 2017 wurden einige Abänderungen eingefügt, damit mehr Rentner in den Genuss dieser Förderung kommen. Zudem wurde die 14. Rentenrate um ca. 30 Prozent erhöht. Analog dazu wurde der Steuerfreibetrag der Rentner, die sogenannte NO TAX AREA, an jener der Lohnabhängigen angeglichen, die nun unabhängig vom Alter 8.124,00 Euro beträgt und somit indirekt zu einem höheren Netto-Renteneinkommen beiträgt.
Wer sind die Anspruchsberechtigten?
Die Kriterien zum Erhalt der 14. Rentenrate sind folgende:
ein Alter von über 64 Jahren;
das Gesamteinkommen darf nicht das doppelte der Mindestrente betragen;
Für 2018 ist die Mindestrente auf 507,42 euro festgelegt worden:
das doppelte der Mindestrente entspricht einem Jahreseinkommen von 13.192,92 Euro;
Wie wird die 14. Rente berechnet?
Die Berechnung der 14. Rente hängt mit dem Typ der Rente zusammen (Lohnabhängiger oder Selbständiger) sowie mit den Beitragsjahren und dem persönlichen Einkommen.