Verbrauchertelegramm

Geld zurück, wenn das Licht ausgeht!

Wenn der Anschluss an das Strom- oder Gasnetz nicht in der vom Vertrag vorgesehenen Zeit erfolgt, dann müssten die Strom- und Gaswerke automatisch eine Entschädigung leisten und diese von der nächstfolgenden Rechnung abbuchen. So ist es von einem Beschluss der Aufsichtsbehörde vorgesehen. Betroffene Abnehmer sollten daher die Rechnungen genau kontrollieren!

Verbrauchertelegramm

Schenkungen von Liegenschaften

Wer sich für eine Schenkung nicht direkt an einen Notar wendet, sondern andere Instanzen (z.B. einen Anwalt) dazwischenschaltet, bezahlt überflüssigerweise doppelt.