Verbrauchertelegramm
Geld zurück, wenn das Licht ausgeht!
Wenn der Anschluss an das Strom- oder Gasnetz nicht in der vom Vertrag vorgesehenen Zeit erfolgt, dann müssten die Strom- und Gaswerke automatisch eine Entschädigung leisten und diese von der nächstfolgenden Rechnung abbuchen. So ist es von einem Beschluss der Aufsichtsbehörde vorgesehen. Betroffene Abnehmer sollten daher die Rechnungen genau kontrollieren!