aktuell
Nach zehn Jahren Ringen um Gleichstellung bei der Post:

Gerechtigkeit für den ASGB durch Urteil des Kassationsgerichtshofes

Der ASGB hat das volle Recht auf Gleichstellung mit den gesamtstaatlichen Gewerkschaften, wie es die Durchführungsbestimmung zum Autonomiestatut vom Jahr 1978 vorsieht.
Das hat vor kurzem der Kassationsgerichtshof mit einem endgültigen Urteil beschieden, welches den Schlussstrich unter einen über zehn Jahre dauernden Rechtsstreit über die Gleichstellung des ASGB bei der Post zieht. „Dieser Prozess, den wir Anfang der neunziger Jahre angestrengt haben, hat uns eine Menge Zeit und große Kosten verursacht, aber wir haben ihn gewonnen und das ist für den ASGB ein großer Erfolg, ganz besonders zum jetzigen Zeitpunkt, da von Seiten der gesamtstaatlichen Gewerkschaften, im Besonderen der CISL, das Recht des ASGB auf Gleichstellung unter fadenscheinigen Vorwänden in Frage gestellt wird.
Der ASGB ist vor Gericht gegangen, weil die Verantwortlichen der Postverwaltung der Südtiroler Gewerkschaft grundlegende gewerkschaftliche Rechte vorenthielten, so die volle Gültigkeit der kollektivvertraglichen Vereinbarung auf Staatsebene auch für den ASGB, den Zugang zu einschlägigen Informationen, die Freistellung von Postmitarbeitern des ASGB für gewerkschaftliche Aufgaben, wie vom Arbeiterstatut (1970) vorgesehen, kurzum die Anerkennung von Rechten, die mit der Gleichstellung des ASGB aus dem Jahre 1978 gesichert werden sollten.
Zuerst startete der ASGB einen Vermittlungsversuch, wie er von der Arbeitsgerichtsbarkeit vorgesehen ist. Als dieser nichts fruchtete, ging der ASGB den eigentlichen Gerichtsweg und bekam Recht. Sowohl in erster als auch in zweiter Instanz ordnete das Zivilgericht in Bozen an, dass dem ASGB als Gewerkschaft der deutschen und ladinischen Volksgruppe die gleichen Rechte zustünden wie den italienischen Gewerkschaften. Allerdings hielten sich die für die sofortige Anwendung der Urteile zuständigen Instanzen in Bozen zurück. Die Postverwaltung legte Rekurs beim Oberstgericht (Kassation) ein, welches nun bestätigt hat, dass die Gleichstellung des AfSGB in jeder Hinsicht für den Arbeitgeber bindend ist und auch durch spätere Gesetzesänderungen nicht beeinträchtigt wird.
Insbesondere stellen die Kassationsrichter fest, dass der Schutz der Sprachminderheiten zu den grundlegenden Werten des Staates zählt und die Gleichstellung des ASGB unter dem Gesichtspunkt des Minderheitenschutzes betrachtet werden müsse. Einen Kontrast zwischen der Gleichstellungsnorm und anderen Verfassungsprinzipien, wie in den letzten Wochen von Seiten der italienischen Gewerkschaften behauptet, lehnen die Kassationsrichter ab.
Dieses Urteil hat grundlegende Bedeutung nicht nur für die gewerkschaftlichen Rechte der Südtiroler, sondern auch für den Minderheitenschutz als solchen. Wir werden, wie es unser Recht ist, für die bewussten Versäumnisse der Post bei der längst fälligen Berücksichtigung unserer Rechte vom ersten Tag der Verletzung dieser Rechte die Nachforderungen und den entsprechenden Schadenersatz verlangen, darunter auch die dem ASGB zustehenden jährlichen 500 Arbeitsstunden Freistellung zum Zwecke der gewerkschaftlichen Arbeit. Es ist allerdings bedauerlich, dass die Anwendung gesetzlicher Rechte, die der ethnischen Minderheit, wie in diesem Falle, zustehen, gerichtlich erkämpft werden muss. Dabei ist auch zutage getreten, wie wenig Solidarität sich der ASGB erwarten kann, wenn es darum geht, die deutsche und ladinische Volksgruppe auch in diesem Bereiche voll gleichzustellen.

aktuell
Lösung für Mebo-Center möglich

Land und Gemeinde sollen Verantwortung übernehmen

„Der ASGB begrüßt ausdrücklich, dass ein neuer Anlauf genommen wird, die Problematik MeBo-Center einer Lösung zuzuführen. Wenn Land und Gemeinde Bozen die sozialen Erfordernisse der Bevölkerung, im Besonderen der Arbeiterschaft, wirklich berücksichtigen wollen - was ihre Pflicht ist -, dann sollen sie gerade in dieser Frage eine weitsichtige und von der Bevölkerung sicher mit großer Mehrheit akzeptierte Lösung betreiben".
Anlass zu dieser Aussage unseres Vorsitzenden Georg Pardeller bietet die neu aufgekommene Diskussion um die Verwendung des Mebo-Centers, da eine große Verkaufsgenossenschaft (Koncoop) Interesse daran gezeigt hat, diese Struktur für die eigene Tätigkeit zu übernehmen und somit am Rande der Stadt günstige Einkaufsmöglichkeiten zu schaffen.
Der ASGB fordert seit geraumer Zeit, dass in Südtirol einige wenige schwerpunktmäßige Einkaufsmöglichkeiten im Sinne von Einkaufszentren geschaffen werden, je eine im Osten und Westen des Landes sowie eine nahe oder in der Landeshauptstadt. Dies als Maßnahme, die einen dauernden Abfluss von Kaufkraft aus Südtirol verringern und zugleich einer grundsätzlichen Forderung der Arbeiterschaft entgegen kommen würde. Die Arbeiterschaft sieht sich zwei Perspektiven gegenüber, entweder Löhne und Gehälter werden entsprechend den gestiegenen und weiter steigenden Lebenshaltungskosten angehoben, oder das Einkommen der Arbeiterschaft wird geschützt, indem die Preise für lebensnotwendige Güter und Dienstleistungen niedrig gehalten werden. Es gibt eine dritte Möglichkeit, nämlich eine Kombination zwischen den beiden vorgenannten, einen Ausgleich zwischen Lohnentwicklung und Preisgestaltung. Dem ist Rechnung zu tragen. Mit der Aktivierung des Mebo-Centers als zentraler Einkaufsstruktur könnte im Raum Bozen ein erster Schritt getan werden. Land und Gemeinde Bozen haben mit Erklärungen des Landeshauptmannes und des Bürgermeisters diese Möglichkeit nicht abgelehnt, schieben sich aber gegenseitig die Verantwortung des ersten Schrittes zu. Bozens Bürgermeister erklärt, das Land solle das einschlägige Gesetz abändern; der Landeshauptmann sagt, Bozen solle den Gemeindeleitplan abändern, um schnell eine solche Einkaufsstruktur möglich zu machen. Dazu Pardeller: „Es gibt dringenden Handlungsbedarf. Die öffentliche Hand soll sich bewusst sein, dass die Interessen breiter Bevölkerungsschichten den Vorrang vor anderen Erwägungen haben müssen. So wie es ein gravierender Fehler war, nach der notwendigen Verlegung aus der Altstadt der Firma Electronia nur ein paar hundert Meter weiter den Detailverkauf zu untersagen, war es ein Fehler, bestehende Strukturen wie das Mebo-Center aus dem natürlichen Wirtschaftskreislauf auszuschließen. Man muss die Wirtschaft arbeiten lassen und nicht durch Engstirnigkeit die viel gepriesene Liberalisierung zum Schaden der Arbeiterschaft verhindern. Damit würde wirklich der Eindruck entstehen, dass Südtirol in dieser Hinsicht der dümmste Winkel der Welt ist. Land und Gemeinde Bozen sollen sich schnellstens einigen und handeln. Wenn sie es nicht tun, entsteht der Eindruck, dass ihre Arbeitnehmerpolitik leere Buchstabe ist und es sie nicht bewegt, dass Arbeiter und Angestellte auch wegen der hohen Preise für lebensnotwendige Güter in immer größere Schwierigkeiten kommen", stellt unser Vorsitzender Pardeller fest.