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Erneuerung des regionalen Familiengeldes und des Landesfamiliengeldes

Ansuchen ab 1. September 2006 möglich
Wer auch im Jahr 2007 das regionale Familiengeld und das Kindergeld des Landes beziehen möchte, muss im Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 2006 um die Erneuerung ansuchen.
Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Einkommen des Jahres 2005
- Familienbogen
- Kopie der Identitätskarte des Antragstellers
- Katasterauszug
Das Gesuch kann beim Patronat des ASGB in Bozen oder in den Bezirksbüros eingereicht werden.
Voraussetzungen:
Regionales Familiengeld
Ab zwei minderjährigen Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder ein behindertes Kind mit einem Zivilinvaliditätsgrad von mindestens 74 Prozent.
Ansässigkeit in der Region seit mindestens fünf ununterbrochenen Jahren oder, wenn unterbrochen, seit mindestens einem Jahr bei nachweislich insgesamt 15 Jahren.
Das Ausmaß des regionalen Familiengeldes richtet sich nach der Höhe des Familieneinkommens.
Kindergeld des Landes
Das Kindergeld im Ausmaß von monatlich 80,00 Euro wird für jedes Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ausbezahlt, sofern das Familieneinkommen unter 80.000,00 Euro liegt.
Für EU-Bürger: Ansässigkeit in Südtirol
Für Nicht-EU-Bürger: ununterbrochene Ansässigkeit in Südtirol seit mindestens fünf Jahren.

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Die wichtigsten Leistungen der Bilateralen Körperschaft des Handelssektors

Außerordentlicher Beitrag bei Krankheit oder Unfall von über 180 Tagen
Arbeitnehmer/innen mit einem Dienstalter zwischen zwei und zehn Jahren, die im Falle von Krankheit oder Unfall die vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag vorgesehe Genesungszeit von sechs Monaten überschreiten und den Wartestand von 120 Tagen beantragen, haben Anrecht auf einen Beitrag von 15 Euro pro Tag.
Mutterschaftsprämie
Unternehmen, welche Part-Time-Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten nach der Mutterschaft gewähren, erhalten von der EBK eine Prämie von 3.000 Euro. Anrecht auf diese Prämie haben Betriebe, welche den Beschäftigten, die von der Mutterschaft zurückkehren, die Möglichkeit bieten, das Arbeitsverhältnis von Voll- auf Teilzeit umzuwandeln.
Kostenlose Kinderbetreuung für Kinder zwischen ein und elf Jahren
Die kostenlose Kinderbetreuung kann von Unternehmern und deren Beschäftigten beantragt werden. Sie ist ein Service, der die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf in der Zeit, wo Kindergärten und Schulen wegen Ferien geschlossen bleiben, unterstützen soll. Die Familien können die Kinder in dieser Zeit kostenlos den qualifizierten, befugten Kinderbetreuungsstrukturen anvertrauen.
Kurse
Die Mitglieder der Bilateralen Körperschaft EBK (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) erhalten auf alle Veranstaltungen der EBK eine Ermäßigung von 70 Prozent, wobei der Mindesteilnehmerbeitrag 62 Euro betragen muss. Zur Anmeldung ist das Ausfüllen eines Anmeldescheins erforderlich. Die Anmeldung kann per Post, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Anmeldefrist ist 14 Tage vor Seminarbeginn. Wir empfehlen, sich frühzeitig anzumelden, da die Teilnehmerzahl dieser Veranstaltungen beschränkt ist. Bis zum Erreichen der Höchstzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldungen werden schriftlich bestätigt.
Zur EBK: Die Bilaterale Körperschaft für den Tertiärsektor, der Verteilung und der Dienstleistungen der Provinz Bozen – kurz EBK genannt - ist eine vom gesamtstaatlichen Kollektivvertrag Handel vorgesehene Einrichtung, welche paritätisch von den Gewerkschaften des Sektors und dem Verband für Kaufleute und Dienstleister verwaltet wird. Ihre Hauptaufgabe ist es, Initiativen zum Wohle des Handels- und Dienstleistungssektors zu ergreifen. Finanziert wird die EBK durch einen monatlichen Beitrag von 0,20%, der zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer eingezahlt und auf der Grundlage der Entlohnung des Arbeitnehmers berechnet wird.
Weitere Infos unter www.ebk.bz.it oder Tel. 0471/310503