Metall

Vorstand befasst sich mit drei Problemkreisen

Durchschnittlich fünf bis sechs Mal pro Jahr trifft sich der Vorstand des ASGB-Metall, tauscht Erfahrungen und Meinungen aus und erörtert die verschiedensten Probleme, welche für die Beschäftigten in Industrie und Gewerbe von Bedeutung sind.
Die behandelten Themen bei der letzten Sitzung wurden in einer kurzen Mitteilung zusammengefasst und an die Presse weitergegeben. Leider haben die Medien nur vereinzelt vom Treffen des Metallvorstandes im ASGB berichtet. Den Mitgliedern des ASGB sollen die Themen auf jeden Fall aber nicht vorenthalten werden.
Hier der Wortlaut der Pressemitteilung:
Der Vorstand der Metallgewerkschaft im ASGB zeigte sich auf seiner Sitzung am 25. August empört über den Versuch der italienischen Gewerkschaft CISL, dem ASGB seine Existenzberechtigung abzusprechen. Bekanntlich will die CISL dem ASGB die Gleichstellung mit den konföderierten Gewerkschaften streitig machen, in dem der Landtag über die Repräsentativität des ASGB neu befinden soll. Eingebracht wurde der Antrag pikanter Weise von der Rechtspartei Alleanza Nazionale. Serafin Pramsohler, der Landessekretär der Metallarbeiter im ASGB, gab einen Kurzbericht zur Beschäftigungslage. Er verwies auf die jüngste Mitteilung vom Landesamt für Arbeitsmarkt, wo ersichtlich ist, dass die Arbeitslosenzahlen in Südtirol vom Jahr 2002 bis zum Jahr 2005 von 3.608 Personen auf 5.211 Personen angewachsen sind und zeigte sich besorgt, dass bis zum Jahresende 2006 die Arbeitslosenquote noch beträchtlich ansteigen könnte.
In diesem Zusammenhang zeigte er verschiedene Betriebsschließungen auf, wie jene der Fa. Vinschger Metallprofil in der Gemeinde Prad, die Übersiedlung und Verkleinerung der Belegschaft der Fa. Watts Intermes, die Schließung der Fa. Lacedelli in Sand in Taufers, und die Misere bei der Fa. Speedline in Bozen.
Als Beispiel einer halbherzigen Familienpolitik führt der Vorstand des ASGB-Metall die Tatsache an, dass bei Gesuchen vom Institut für den geförderten Wohnbau verlangt wird, neuerdings auch erhaltene Familiengelder seitens der Region und/oder des Landes anzugeben, offensichtlich deshalb, damit Mietbeihilfen geringer ausfallen und die Mieten der Landeswohnungen größere Einnahmen bringen. Mit der einen Hand das wieder zu nehmen, was die andere Hand dir gibt, ist grober Unfug, urteilt abschließend der Vorstand des ASGB-Metall.
Soweit der vollinhaltliche Text der Mitteilung vom Vorstand des ASGB-Metall. Ergänzend dazu hier noch einige Erläuterungen.
Der Versuch des SGB/CISL, dem ASGB die bereits 1978 errungene Gleichstellung mit den gesamtstaatlichen Gewerkschaften streitig zu machen, zeigt das wahre Gesicht dieser italienischen Gewerkschaft und wohl auch ihre zwielichtige Haltung zur Autonomie in Südtirol, befindet der Vorstand des ASGB-Metall. Müssen die Südtiroler Arbeiter und Angestellten sich wirklich den italienischen Gewerkschaften unterordnen, um überhaupt eine Vertretung zu haben?
„Wenn die CISL sich vor gut 40 Jahren bemüht hätte, die Grundrechte der einheimischen Arbeiterschaft wirklich zu respektieren und die Südtiroler Arbeiter in den verschiedensten Bereichen und Belangen zumindest gleichwertig zu vertreten, wäre es nie zur Gründung des ASGB gekommen", schreibt im Juni 2006 der K.Abg. Hans Widmann sinngemäß in seiner Stellungnahme. „Bis zur Umsetzung von Proporz und Zweisprachigkeit haben im Staatsdienst in Südtirol 90 Prozent Italiener gearbeitet, die Sozialwohnungen in Südtirol wurden im Nachkriegsitalien vornehmlich italienischen Familien zugewiesen, und in den öffentlichen Ämtern konnten sich die Südtiroler nicht ihrer Muttersprache bedienen", erinnert Hans Widmann.
Offensichtlich können manche Südtiroler Arbeiter und Angestellte, die zwar Mitglied einer Gewerkschaft sind, zwischen den einzelnen Gewerkschaften, der Ideologie und ihren Absichten nicht unterscheiden, ist der Metallvorstand des ASGB überzeugt. Eine Nachforschung und Besinnung von jedem einzelnen Mitglied, welche Organisation eigentlich den Gewerkschaftsbeitrag erhält, dürfte manchem Südtiroler Arbeiter und Angestellten die Augen öffnen, ist der Vorstand des ASGB-Metall überzeugt.
Zur derzeitigen Beschäftigungslage in Südtirol hat Serafin Pramsohler festgehalten,
- dass mit der Schließung der Fa. Vinschger Metallprofil im April 2006 in der Gemeinde Prad am Stilfserjoch 21 Bedienstete ihren Arbeitsplatz verloren haben;
- dass mit der Übersiedlung der Fa. Watts Intermes – im August 2006 – von der Gemeinde Kaltern nach Spini di Gardolo in Trient fast 40 Bedienstete in die Mobilität überstellt worden sind und erst die Zukunft bewahrheiten wird, ob für die restlichen 50 Leute der neue Arbeitsplatz in Trient auch längerfristig zumutbar bleibt;
- dass durch die bevorstehende Schließung der Fa. Lacedelli in der Gemeinde Sand in Taufers, wo vor wenigen Jahren noch 80 Beschäftigte waren, bald auch die letzten 30 Arbeitsplätze verloren gehen;
- dass in der Industriezone Bozen mit der angekündigten Schließung der Fa. Speedline sich für über 200 Bedienstete eine regelrechte Misere anbahnt.
Den Arbeitsmarkt in Südtirol mit anderen Ländern und Regionen zu vergleichen, wo eine größere Arbeitslosigkeit herrscht, ist für arbeitslose Menschen kein Trost. Jeder Arbeitslose ist einer zu viel und für den Arbeitslosen selbst oft eine Katastrophe, stellt der ASGB-Metallvorstand fest.
Besorgt zeigten sich die Vorstandsmitglieder des ASGB-Metall auch über die stetig ansteigende Zahl der a-typischen Arbeitsverhältnisse, insbesondere die vielen zeitlich begrenzten Arbeitsverträge. Etwas mehr menschliche Wärme verlangen die Metaller im ASGB von den Betrieben, und die Unternehmen sollten ihre soziale Verpflichtung nicht ganz vergessen, wenn Vertrauen auch für übermorgen aufgebaut werden soll. Die Gesellschaft muss Platz für alle bieten, auch für den Schwächeren.
Was die Familienpolitik des Landes betrifft und die mangelnde Pensionsversicherung der Mütter mit Kleinkindern in der Privatwirtschaft verweist der Vorstand des ASGB-Metall auf seinen beim 11. Bundeskongress des ASGB im Oktober 2004 eingebracht Antrag. „Familienpolitik darf sich nicht nur auf Bedienstete der öffentlichen Verwaltung beschränken", prangerten damals bereits die Metallarbeiter an. Der ASGB-Kongress verlangte einstimmig von der Politik, „genauso für die Eltern, die in der Privatwirtschaft arbeiten, tätig zu werden und insbesondere dort mehr Hilfe für die Familien zu schaffen".
Dass das Institut für den geförderten Wohnbau neuerdings verlangt, auch erhaltene Familiengelder seitens der Region und/oder des Landes anzugeben, weil diese bei der Berechnung der Miete und des Wohngeldes mit zählen, ist wohl der Gipfel und reinster Hohn für die Familien.

Gesundheitsdienst

Keine gültige Überstundenregelung im Sanitätsbetrieb (SB) Meran

Bei der monatlichen Sitzung vom 06. Juli 2006, zwischen Gewerkschaftsorganisationen und Betriebsvertreter im SB-Meran, wurde von Letzteren eine neue Überstundenregelung vorgestellt.
alte Überstunden für vorhergehende Jahre (2004 und vorher) können nur für jenen Teil, der 30 Stunden übersteigt, ausbezahlt werden; die verbleibenden Stunden müssen innerhalb dieses Jahres ausgeglichen werden oder werden mit 01.01.07 im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit auf maximal 20 Stunden reduziert.
Überstunden ab 2005 können auf Antrag hin ausbezahlt werden. Sollte kein Antrag für die Ausbezahlung erfolgen, werden diese direkt auf das Arbeitszeitkonto verbucht. In Erwartung einer Regelung auf Landesebene wird das Arbeitszeitkonto vorerst auf maximal 200 Stunden einschließlich Zuschlag (166.6 Stunden plus 20 Prozent) pro Mitarbeiter beschränkt.
Diese zwei neuen Bestimmungen stehen im Gegensatz zu jeder kollektivvertraglichen und gesetzlichen Bestimmung und wurden von keiner Gewerkschaftsorganisation unterschrieben bzw. gutgeheißen (Sitzung vom 06. Juli 2006). Trotzdem wurde diese Regelung von der Verwaltung im SB-Meran angewandt. Geleistete Überstunden dürfen nicht gekürzt werden (= streichen) und das Arbeitszeitkonto kann im SB-Meran nicht auf 200 Stunden begrenzt werden, ohne einer neuen kollektivvertraglichen Regelung. Weiters gibt es für Vollzeit und Teilzeit unterschiedliche kollektivvertragliche Bestimmungen betreffend Überstunden bzw. Zusatzarbeit und Arbeitszeitkonto.
Mitarbeiter/innen, welche von diesen neuen Regelungen betroffen sind, können sich jederzeit in den ASGB-Sprechstunden (Mittwoch – KH Schlanders, Donnerstag – KH Meran) über die genauen gültigen kollektivvertraglichen Regelungen und Bestimmungen informieren.