Bauindustrie
Arbeitssicherheit
Neue Auflagen bei Metallgerüsten
Gemäß Staatsgesetz Nr. 235/2003 (am 19. Juli 2005 in Kraft getreten), muss jeder Betrieb, der ein festes Metallgerüst auf-, um- oder abbaut, einen spezifischen Gerüstplan (PIMUS) erstellen. Jeder Arbeiter bzw. Vorarbeiter, der am Gerüstbau beteiligt ist, muss laut Gesetz einen spezifischen Gerüstbaukurs im Ausmaß von 28 Stunden besuchen.
Arbeiter bzw. Vorarbeiter, die am 19. Juli 2005 (Datum des in Kraft treten des Gesetzes) bereits zwei bzw. drei Jahre lang die Tätigkeit des Gerüstbauers ausgeübt haben, müssen obgenannte Kurse innerhalb 19. Juli 2007 besuchen, während jene ohne Berufserfahrung auf dem Gebiet des Gerüstbauers diese Kurse ab sofort besuchen müssen.