SBR
Erneuerung des regionalen Familiengeldes und des Landesfamiliengeldes
Ansuchen ab 1. September 2006 möglich
Wer auch im Jahr 2007 das regionale Familiengeld und das Kindergeld des Landes beziehen möchte, muss im Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 2006 um die Erneuerung ansuchen.
Hierfür sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Einkommen des Jahres 2005
- Familienbogen
- Kopie der Identitätskarte des Antragstellers
- Katasterauszug
Das Gesuch kann beim Patronat des ASGB in Bozen oder in den Bezirksbüros eingereicht werden.
Voraussetzungen:
Regionales Familiengeld
Ab zwei minderjährigen Kindern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres oder ein behindertes Kind mit einem Zivilinvaliditätsgrad von mindestens 74 Prozent.
Ansässigkeit in der Region seit mindestens fünf ununterbrochenen Jahren oder, wenn unterbrochen, seit mindestens einem Jahr bei nachweislich insgesamt 15 Jahren.
Das Ausmaß des regionalen Familiengeldes richtet sich nach der Höhe des Familieneinkommens.
Kindergeld des Landes
Das Kindergeld im Ausmaß von monatlich 80,00 Euro wird für jedes Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres ausbezahlt, sofern das Familieneinkommen unter 80.000,00 Euro liegt.
Für EU-Bürger: Ansässigkeit in Südtirol
Für Nicht-EU-Bürger: ununterbrochene Ansässigkeit in Südtirol seit mindestens fünf Jahren.