Energiewerker

Vorstellung der Plattform zur Erneuerung des Nationalen Einheitsvertrages 2005 - 2009

Der einheitliche Kollektivvertrag im Energiesektor ist seit 30. Juni 2005 verfallen. Er ist in Europa einzigartig und ist für ca. 70.000 Beschäftigte in Italien gültig. In Südtirol ist er für alle größeren Energiebetriebe bindend, wie Etschwerke, Enel, Edison, Stadtwerke Brixen, Bruneck, Latsch, Schlanders usw. Die kleineren Betriebe wenden den Landesvertrag an.
Die Vertragspartner: die nationalen Energiegewerkschaften auf der einen Seite - Assoelettrica, Federutility hervorgegangen aus der Fusion von ex Federelettrica und Federgasacqua, Enel, TERNA, GRTN, und noch einige wenige nationale Betriebe auf der anderen Seite, die alle den abgelaufenen Vertrag unterschrieben haben. Wir vom ASGB GEW sind genauso unterschriftsberechtigt wie die nationalen Verbände.
Die Plattform, der Vorschlag für die Erneuerung des einheitlichen nationalen Kollektivvertrags im Energiesektor 2005 – 2009, wurde euch von uns Gewerkschaften im Oktober 2005 in den Versammlungen vorgestellt und ihr habt diese Plattform genehmigt.
Nach acht Monaten Verhandlungen und zähem Ringen wurde am 18 Juli 2006 der Vorschlag unterschrieben.
Innerhalb 20. September sind auf nationaler Ebene alle Gewerkschaftsversammlungen abgeschlossen.
Der Vertrag hat seine Gültigkeit und die Betriebe werden die Beträge von Unatantum sowie Erhöhung des Grundlohns ab 01.Jänner 2006 laut Vorschlag ausbezahlen.
Der Text im neuen Vertrag ist zum Großteil der gleiche geblieben wie im abgelaufenen, es wurden einige Passagen gestrichen und einige neue Absätze sind dazu gekommen, auch um den EU Gesetzen Rechnung zu tragen. In den letzten vier Jahren wurden einige Abkommen mit den Betrieben geschlossen, die sich im Text wieder finden. Die Verhandlungen gestalteten sich schwierig, weil die Arbeitgeberseite sich untereinander nicht einig war. Die meisten Betriebe sind ex-Monopolisten, die sich in Aktiengesellschaften umgewandelt haben. Sie stehen in Konkurrenz zueinander und müssen Gewinne erwirtschaften. Aus diesem Grunde war der starke Wille der Arbeitgeber da, den Kollektivvertrag zu ihren Gunsten abzuschwächen. Der Abbruch der Verhandlungen stand öfters im Raum, nur die hartnäckige Haltung der Gewerkschaften und der Einsatz des Arbeitsministers haben eine Einigung ermöglicht.
Es wurde ein guter Vertrag erreicht. Bei keinem Artikel haben wir nachgegeben. Die Artikel die abgeändert wurden sind für die Arbeitnehmer verbessert worden.
111 Euro als durchschnittliche Erhöhung ist erreicht worden. Nur die Petroliferi haben auch 111 Euro erreicht, die haben aber bereits etwas höhere Gehälter, folglich haben sie mit einem geringeren Prozentsatz abgeschlossen. Mit der Erhöhung von 9,72 Prozent bei einer Inflation von 4,8 Prozent laut ISTAT haben wir einen kleinen Teil von Kaufkraft wiedergewonnen.
Nachstehend die wichtigsten Neuerungen:
Art.1 Geltungsbereich
In den Energiebetrieben gilt dieser Vertrag, sollten innerhalb der Betriebe neue Bereiche gegründet werden, muss die Anwendung des Vertrages mit den Gewerkschaften verhandelt werden. Für Handelstätigkeiten z.B. möchten die Betriebe den Handelsvertrag anwenden, wie bereits in Mailand geschehen. Dies kann in Zukunft nicht mehr geschehen ohne Einverständnis der Gewerkschaften.
Art.2 Industrielle Beziehungen
Es wird eine nationale Beobachtungsstelle (Kommission) für den Elektrosektor eingerichtet, diese wird paritätisch besetzt und hat die Aufgabe den Vertrag zu interpretieren, weiters soll sie auch Sicherheit und Umwelt im Elektrosektor unter Kontrolle halten.
Die Betriebe können und dürfen nicht mehr den Kollektivertrag einseitig zu ihren Gunsten auslegen. Bei Unklarheiten kann diese paritätisch besetzte Kommission, je zur Hälfte von Arbeitgebern sowie Gewerkschaften besetzt, angerufen werden, die jede Unklarheit ausräumt.
Das Streikrecht wurde vorläufig ausgeklammert und wird zu einem späteren Zeitpunkt neu verhandelt.
Art. 10 Umwelt, Qualität und Sicherheit am Arbeitsplatz
Der Sicherheitssprecher wird aufgewertet und speziell in Umweltfragen besser ausgebildet.
Art. 11 Aus- und Weiterbildung
Schulungen werden verbessert.
Art. 13 Lehrlingswesen
Dieser Artikel wurde auf alle Schulstufen erweitert und entsprechend ausgebaut.
Art. 14 Eingliederungsvertrag
Dieser Artikel wurde total neu geschrieben. Im vorigen Vertrag hiess der Art. 14 Aubildungs- und Arbeitsvertrag.
- Er beschäftigt sich z.B. mit Anstellung von Arbeitslosen die älter als 50 Jahre sind,
- bei Anstellung von Langzeitarbeitslosen wird das Anstellungsalter auf 32 Jahre angehoben,
- Arbeitslose die seit zwei Jahren keine Arbeit haben, Behinderte usw.
Art. 15 Teilzeitarbeitsvertrag
Die Teilzeit wird von den Betrieben anerkannt und gefördert, Komma 6 wurde erweitert: für Betriebe mit mehr als 250 Bediensteten wurde sie obligatorisch eingeführt, kleinere Betriebe können wahlweise die Stundenbank einführen. Nach 80 Überstunden im Jahr kommen alle Überstunden in die Stundenbank. Der betroffenen Arbeiter kann 1 mal pro Jahr wählen ob er die Stunden als Urlaub nimmt oder sie ausbezahlt haben will. Nach einem Jahr überprüfen die Vertragspartner diese Neuerung.
Art. 35 Lohnstruktur
Unatantum: gleicht die vertragslose Zeit vom 01. Juli 2005 bis 31. Dezember 2005 aus. Das Unatantum wird laut Tabelle mit dem Septembergehalt ausbezahlt.
Erste Lohnerhöhung 01. Jänner 06
Zweite 01 Juli 06
Dritte 01 Jänner 07
Am 30. Juni 2007 verfällt der ökonomische Teil und es muss wieder neu verhandelt werden um die Lohnerhöhung für die nächsten zwei Jahre.
Art. 21 Einstufung des Personals
Es wird eine paritätische Kommission von Fachleuten eingerichtet die die neuen Arbeitsbereiche und Abläufe bewerten und berücksichtigen. Innerhalb 6 Monate vor Ablauf des Bienniums, (31.12.2006) muss diese Kommission ein neues Einstufungsmodell den Vertragsparteien unterbreiten, das anschliessend zur Anwendung kommt.
Art. 26 Arbeitszeit
Die wöchentliche Arbeitszeit von 38 Stunden normalerweise aufgeteilt von Montag bis Freitag gelten für alle Betriebe, es gab Betriebe mit 39 – 40 Wochenstunden. Es werden zusätzliche Möglichkeiten eingeführt, die Arbeitszeit für dringende Arbeiten zu ändern, immer nur nach Anhörung der Einheitlichen Gewerkschaftsvertreter (RSU) oder der lokalen Gewerkschaften.
Art. 39 Bereitschaftsdienst
Die Arbeitgeber wollten den Bereitschaftsdienst nur mehr in Stunden, in denen gearbeitet wird bezahlen; auf keinen Fall wollen sie über Erhöhungen reden, im Gegenteil sie haben in ihrer Plattform die Abschaffung der Bereitschaft in der heutigen Form gefordert.
Nach zähem Ringen konnte der Tagessatz für Werktage, (Montag bis Freitag) ab 01.Juni 2007 um 0,50 Euro erhöht erreicht werden. Sicher ist dies keine Errungenschaft, aber ein Signal in die gewünschte Richtung. Nicht abschaffen sondern aufwerten.
Hinzu kommt Komma 9 angemessener Schutz der Arbeiter – bezahlte Freistunden.
Sollten in einem Betrieb andere Turnusse oder Bedürfnisse verlangt werden, müssen diese mit den lokalen Gewerkschaften verhandelt werden.
Sollte jemand durch Einsatz im Bereitschaftsdienst nicht elf Stunden auf 24 pro Tag frei haben, kann er diese fehlenden Stunden am nächsten Tag frei nehmen oder spätestens innerhalb der Woche.
Spezieller Bereitschaftsdienst (Staudämme)
Es werden die bestehenden Abkommen bestätigt.
Art. 40 Zulagen
Die Arbeitgeber wollten alle Zulagen abschaffen mit der Begründung, dass diese in der heutigen Zeit nicht mehr vertretbar wären. Die Gewerkschaften haben sich gegen diesem Ansinnen erfolgreich zur Wehr gesetzt und die Beibehaltung aller Zulagen erreicht.
Art. 42 Versetzungen
Es bleibt alles wie gehabt, nur für die Zulage bei einer Versetzung vom Betrieb aus werden die Mehrkosten von fünf auf sechs Jahre aufgestockt. 3. Jahr 100 Prozent, 4. Jahr 85 Prozent, 5. Jahr 75 Prozent, 6. Jahr 65 Prozent, also auch hier eine kleine Verbesserung.
Art. 49 Ergänzungsvorsorge
Die Vertragspartner einigen sich eine paritätische Kommission zu gründen mit der Aufgabe, innerhalb der Vertragsdauer eine Studie zu erstellen um abzuklären ob die unterschiedlichen Institute (Zusatzrenten) innerhalb der verschiedenen Betriebe zusammengeführt werden können, welche Vorteile und Kosten entstehen. In diese Kommission werden Experten von beiden Vertragspartnern entsandt. Die Arbeiten dieser Kommission starten einen Monat nach Unterzeichnung des Vertrages und es muss laufend über den Stand der Arbeiten berichtet werden.
Art. 50 Ergänzende Gesundheitsvorsorge
Auch dieser Artikel wurde komplett neu formuliert: die Vertragspartner gestehen sich gegenseitig zu, dass im Energiesektor die ergänzende Gesundheitsvorsorge anerkannt wurde. Man will sich innerhalb von zwei Jahren treffen um zu sehen, welche Abkommen und Konventionen die einzelnen Betriebe mit den verschiedenen Gesundheitsdiensten getroffen haben um Pakete von Leistungen den Bediensteten anzubieten.
Bei diesem Treffen sollen die Vorteile und das Preis-Leistungsverhältnis eines einheitlichen Fonds überprüft werden.
Art. 53 Gültigkeit und Laufzeit
Der normative Teil des Vertrags ist gültig ab 01. Juli 2006 bis 30. Juni 2009.Der ökonomische Teil gilt bis zum 30. Juni 2007.

Metall

Vorstand befasst sich mit drei Problemkreisen

Durchschnittlich fünf bis sechs Mal pro Jahr trifft sich der Vorstand des ASGB-Metall, tauscht Erfahrungen und Meinungen aus und erörtert die verschiedensten Probleme, welche für die Beschäftigten in Industrie und Gewerbe von Bedeutung sind.
Die behandelten Themen bei der letzten Sitzung wurden in einer kurzen Mitteilung zusammengefasst und an die Presse weitergegeben. Leider haben die Medien nur vereinzelt vom Treffen des Metallvorstandes im ASGB berichtet. Den Mitgliedern des ASGB sollen die Themen auf jeden Fall aber nicht vorenthalten werden.
Hier der Wortlaut der Pressemitteilung:
Der Vorstand der Metallgewerkschaft im ASGB zeigte sich auf seiner Sitzung am 25. August empört über den Versuch der italienischen Gewerkschaft CISL, dem ASGB seine Existenzberechtigung abzusprechen. Bekanntlich will die CISL dem ASGB die Gleichstellung mit den konföderierten Gewerkschaften streitig machen, in dem der Landtag über die Repräsentativität des ASGB neu befinden soll. Eingebracht wurde der Antrag pikanter Weise von der Rechtspartei Alleanza Nazionale. Serafin Pramsohler, der Landessekretär der Metallarbeiter im ASGB, gab einen Kurzbericht zur Beschäftigungslage. Er verwies auf die jüngste Mitteilung vom Landesamt für Arbeitsmarkt, wo ersichtlich ist, dass die Arbeitslosenzahlen in Südtirol vom Jahr 2002 bis zum Jahr 2005 von 3.608 Personen auf 5.211 Personen angewachsen sind und zeigte sich besorgt, dass bis zum Jahresende 2006 die Arbeitslosenquote noch beträchtlich ansteigen könnte.
In diesem Zusammenhang zeigte er verschiedene Betriebsschließungen auf, wie jene der Fa. Vinschger Metallprofil in der Gemeinde Prad, die Übersiedlung und Verkleinerung der Belegschaft der Fa. Watts Intermes, die Schließung der Fa. Lacedelli in Sand in Taufers, und die Misere bei der Fa. Speedline in Bozen.
Als Beispiel einer halbherzigen Familienpolitik führt der Vorstand des ASGB-Metall die Tatsache an, dass bei Gesuchen vom Institut für den geförderten Wohnbau verlangt wird, neuerdings auch erhaltene Familiengelder seitens der Region und/oder des Landes anzugeben, offensichtlich deshalb, damit Mietbeihilfen geringer ausfallen und die Mieten der Landeswohnungen größere Einnahmen bringen. Mit der einen Hand das wieder zu nehmen, was die andere Hand dir gibt, ist grober Unfug, urteilt abschließend der Vorstand des ASGB-Metall.
Soweit der vollinhaltliche Text der Mitteilung vom Vorstand des ASGB-Metall. Ergänzend dazu hier noch einige Erläuterungen.
Der Versuch des SGB/CISL, dem ASGB die bereits 1978 errungene Gleichstellung mit den gesamtstaatlichen Gewerkschaften streitig zu machen, zeigt das wahre Gesicht dieser italienischen Gewerkschaft und wohl auch ihre zwielichtige Haltung zur Autonomie in Südtirol, befindet der Vorstand des ASGB-Metall. Müssen die Südtiroler Arbeiter und Angestellten sich wirklich den italienischen Gewerkschaften unterordnen, um überhaupt eine Vertretung zu haben?
„Wenn die CISL sich vor gut 40 Jahren bemüht hätte, die Grundrechte der einheimischen Arbeiterschaft wirklich zu respektieren und die Südtiroler Arbeiter in den verschiedensten Bereichen und Belangen zumindest gleichwertig zu vertreten, wäre es nie zur Gründung des ASGB gekommen", schreibt im Juni 2006 der K.Abg. Hans Widmann sinngemäß in seiner Stellungnahme. „Bis zur Umsetzung von Proporz und Zweisprachigkeit haben im Staatsdienst in Südtirol 90 Prozent Italiener gearbeitet, die Sozialwohnungen in Südtirol wurden im Nachkriegsitalien vornehmlich italienischen Familien zugewiesen, und in den öffentlichen Ämtern konnten sich die Südtiroler nicht ihrer Muttersprache bedienen", erinnert Hans Widmann.
Offensichtlich können manche Südtiroler Arbeiter und Angestellte, die zwar Mitglied einer Gewerkschaft sind, zwischen den einzelnen Gewerkschaften, der Ideologie und ihren Absichten nicht unterscheiden, ist der Metallvorstand des ASGB überzeugt. Eine Nachforschung und Besinnung von jedem einzelnen Mitglied, welche Organisation eigentlich den Gewerkschaftsbeitrag erhält, dürfte manchem Südtiroler Arbeiter und Angestellten die Augen öffnen, ist der Vorstand des ASGB-Metall überzeugt.
Zur derzeitigen Beschäftigungslage in Südtirol hat Serafin Pramsohler festgehalten,
- dass mit der Schließung der Fa. Vinschger Metallprofil im April 2006 in der Gemeinde Prad am Stilfserjoch 21 Bedienstete ihren Arbeitsplatz verloren haben;
- dass mit der Übersiedlung der Fa. Watts Intermes – im August 2006 – von der Gemeinde Kaltern nach Spini di Gardolo in Trient fast 40 Bedienstete in die Mobilität überstellt worden sind und erst die Zukunft bewahrheiten wird, ob für die restlichen 50 Leute der neue Arbeitsplatz in Trient auch längerfristig zumutbar bleibt;
- dass durch die bevorstehende Schließung der Fa. Lacedelli in der Gemeinde Sand in Taufers, wo vor wenigen Jahren noch 80 Beschäftigte waren, bald auch die letzten 30 Arbeitsplätze verloren gehen;
- dass in der Industriezone Bozen mit der angekündigten Schließung der Fa. Speedline sich für über 200 Bedienstete eine regelrechte Misere anbahnt.
Den Arbeitsmarkt in Südtirol mit anderen Ländern und Regionen zu vergleichen, wo eine größere Arbeitslosigkeit herrscht, ist für arbeitslose Menschen kein Trost. Jeder Arbeitslose ist einer zu viel und für den Arbeitslosen selbst oft eine Katastrophe, stellt der ASGB-Metallvorstand fest.
Besorgt zeigten sich die Vorstandsmitglieder des ASGB-Metall auch über die stetig ansteigende Zahl der a-typischen Arbeitsverhältnisse, insbesondere die vielen zeitlich begrenzten Arbeitsverträge. Etwas mehr menschliche Wärme verlangen die Metaller im ASGB von den Betrieben, und die Unternehmen sollten ihre soziale Verpflichtung nicht ganz vergessen, wenn Vertrauen auch für übermorgen aufgebaut werden soll. Die Gesellschaft muss Platz für alle bieten, auch für den Schwächeren.
Was die Familienpolitik des Landes betrifft und die mangelnde Pensionsversicherung der Mütter mit Kleinkindern in der Privatwirtschaft verweist der Vorstand des ASGB-Metall auf seinen beim 11. Bundeskongress des ASGB im Oktober 2004 eingebracht Antrag. „Familienpolitik darf sich nicht nur auf Bedienstete der öffentlichen Verwaltung beschränken", prangerten damals bereits die Metallarbeiter an. Der ASGB-Kongress verlangte einstimmig von der Politik, „genauso für die Eltern, die in der Privatwirtschaft arbeiten, tätig zu werden und insbesondere dort mehr Hilfe für die Familien zu schaffen".
Dass das Institut für den geförderten Wohnbau neuerdings verlangt, auch erhaltene Familiengelder seitens der Region und/oder des Landes anzugeben, weil diese bei der Berechnung der Miete und des Wohngeldes mit zählen, ist wohl der Gipfel und reinster Hohn für die Familien.