Keramik-Industrie

Lohntabelle für die Beschäftigten des Sektors Keramik-Industrie

Gültig ab 01. Mai – 31. Dezember 2006
Una Tantum: 50 Euro mit Mailohn 2006und weitere 126 Euro mit dem Oktoberlohn 2006 (für alle Arbeitnehmer, welche seit 01.10.2006in den Faschim eingetragen sind, werden mit Oktoberlohn ersatzweise 182,72 in den Fonds eingezahlt. Die nächste Grundlohnerhöhung ist ab 01.01.2007 fällig.

Gebietskörperschaften

ASGB warnt vor prekären Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst

Die Fachgewerkschaft Gebietskörperschaften im ASGB fordert die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und öffentlichen Altersheime Südtirols auf, die Stellen im öffentlichen Dienst ordnungsgemäß auszuschreiben und nicht – wie immer häufiger der Fall – durch befristete oder atypische Arbeitsverträge zu ersetzen.
Der ASGB hat festgestellt, dass immer mehr lokale öffentliche Körperschaften in Südtirol mit befristeten oder atypischen Arbeitsverträgen unbefristete Stellen ersetzen, für die ein Wettbewerb ausgeschrieben werden müsste. Um ein vollständiges Bild über die Situation zu bekommen, hat der ASGB die genannten öffentlichen Körperschaften aufgefordert, ihm eine Aufstellung über die jeweilige Anzahl an unbefristeten, befristeten und atypischen Arbeitsverträgen zukommen zu lassen.
Die Zunahme von befristeten und atypischen Arbeitsverträgen bewirkt eine Ausweitung der prekären Arbeitsverhältnisse. Dies hat mehrheitlich negative Folgen für die gesamte Bevölkerung, da zum einen die Kontinuität und Qualität der Dienstleistungen des öffentlichen Dienstes beeinträchtigt wird, und zum anderen der Bedienstete selbst ohne längerfristige Einkommenssicherung dasteht. Vor allem Frauen sind von dieser Vorgangsweise der öffentlichen Körperschaften betroffen. Die befristeten Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst sollen sich wieder auf ihren eigentlichen und vom Gesetz vorgegebenen Zweck beschränken und dürfen nicht weiter als Ersatz für unbefristete Arbeitsverhältnisse verwendet werden..
Die befristeten Arbeitsverträge sind durch das Legislativdekret Nr. 368/2001 geregelt. Dieses muss auch von den örtlichen Körperschaften in Südtirol eingehalten werden. Zudem sieht der ASGB-Gebietskörperschaften die Notwendigkeit, die Handhabe der befristeten und atypischen Arbeitsverträge für den öffentlichen Dienst kollektivvertraglich zu regeln. Dies soll bereits im Zuge der laufenden Vertragsverhandlungen zum bereichsübergreifenden Kollektivvertrag für die öffentlich Bediensteten in Südtirol erfolgen.