Landwirtschaft

Gesamtstaatlicher Kollektivvertrag für landwirtschaftliche Arbeiter und Gartenbauarbeiter erneuert

Am 6. Juli 2006 wurde der gesamtstaatliche Kollektivvertrag für die landwirtschaftlichen Arbeiter und Gartenarbeiter erneuert. Dieser gilt vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2009.
Grundlohnerhöhungen
Die Grundlöhne wurden mit 1. Juli 2006 um drei Prozent angehoben und werden ab 1. Jänner 2007 um weitere 2,1 Prozent erhöht.
Nachtarbeit - landwirtschaftliche Arbeiter
Für landwirtschaftliche Arbeiter dauert die Nachtarbeit in der Winterzeit (Ende Oktober bis Ende März) von 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr und in der Sommerzeit (Ende März bis Ende Oktober) von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr.
Zeitkonten
Es sind nun Arbeitszeitkonten vorgesehen, deren Anwendung auf provinzialer Ebene noch ausgehandelt werden muss.
Flexible Arbeitszeit
Die normale wöchentliche Arbeitszeit von 39 Stunden wurde beibehalten, wobei der neue Kollektivvertrag eine flexiblere Handhabung der Überschreitung bis zu 44 Wochenstunden vorsieht. Die Rahmenbedingungen werden auf provinzialer Ebene neu verhandelt.
Teilzeitarbeit
Die zahlenmäßige Einschränkung für die Aufnahme von Teilzeitbeschäftigten in landwirtschaftlichen Betrieben wurde vom neuen Kollektivvertrag aufgehoben. Die Mindestanzahl der zu leistenden Wochenstunden für Teilzeitkräfte wurde hingegen mit 24 Stunden beibehalten.

Landesbedienstete

Meine Meinung über 30 Jahre Kindergartengesetz und ein bisschen Spielen im Kindergarten

Das Landesgesetz über die Rechtsordnung des Kindergartenwesens ist seit 17. August 1976 in Kraft. Es wird in der Landesgesetzgebung kaum ein anderes Gesetz geben, das eine dreißigjährige politische Tätigkeit ohne nennenswerte Abänderungen überstanden hat. Das kann eigentlich nur bedeuten, dass sich die damals Verantwortlichen dieses Landesgesetzes von innovativem und nachhaltigem Gedankengut leiten ließen.
Die Zeit ist aber nicht stehen geblieben. Seit 30 Jahren haben sich die Kindergärtnerinnen und pädagogischen Mitarbeiterinnen um das Wohl der ihnen anvertrauten Kinder gekümmert, wobei der gesellschaftliche Wandel nicht vor den Toren der Kindergartenwelt Halt gemacht hat. Der Kindergarten ist nicht nur eine heile Spielwelt, er ist eine auf Kinderbedürfnisse ausgerichtete Bildungseinrichtung mit vielen Aufgabenbereichen. Gerade diese Bedürfnisse haben sich in diesen 30 Jahren geändert. Kinder leben mit einem hohen Stellenwert in einer von Erwachsenen geprägten Umwelt. Der Kindergarten muss hier mit vielen Erfahrungsmöglichkeiten einen gesunden Ausgleich schaffen. Im Kindergarten ist das Kind noch nicht der Bewertung seiner Leistung ausgesetzt, da es ihm noch erlaubt ist, auf kindgemäßer Art und Weise zu lernen. Und gelernt wird im Kindergarten sehr viel. Die frühkindliche, auf allen Sinnen aufgebaute Frühförderung, geht auf die altersgemäße und individuelle Entwicklung eines jeden Kindes ein, wobei das natürliche und kindgemäße Neugierverhalten als Grundlage für Lernprozesse dient. Tägliche Beobachtung und Planung, gründliche Vorbereitung und Nachbereitung, gemeinsame Abstimmung der pädagogischen Arbeit, viel Team- und Elternarbeit, Zusammenarbeit mit internen und externen Strukturen sind nur einige Arbeitsbereiche, die nicht immer sichtbar sind, aber sehr viel Zeitaufwand außerhalb der Unterweisung am Kind erfordern. Der Regelkindergarten ist täglich für sieben Stunden geöffnet, was für das pädagogische Fachpersonal 35 Stunden in der Woche pädagogische Arbeit mit bis zu 25 Kindern bedeutet. Zusätzliche Angebote, wie Sommerkindergarten und verlängerte Öffnungszeiten kommen den heutigen Bedürfnisse der Familien entgegen. Kindergarten ist nicht Schule, zum Glück darf dort das Kind noch spielerisch lernen. Um so mehr steht aber das fachpädagogische Personal unter Leistungsdruck, tagtäglich der Außenwelt zu beweisen, dass im Kindergarten nicht nur ein bisschen gespielt wird. Wie könnte ansonsten die Landesregierung ihre Entscheidung rechtfertigen, die Ausbildung der Kindergärtnerin auf universitäre Ebene anzuheben und von den pädagogischen Mitarbeiterinnen ein pädagogisches Reifezeugnis zu verlangen?
30 Jahre Kindergartengesetz sind sicher ein Grund zum feiern, 30 Jahre sind aber genug für ein Gesetz, das nicht mehr den Bedürfnissen der Kinder von Heute entspricht. Ziel einer Überarbeitung des Gesetzes muss es sein, das Kindergartenwesen im Bildungssystem zu verankern und der pädagogischen Qualifikation des Personals Rechnung zu tragen.
Im Auftrag der Fachgruppe Kindergartendie, Vorsitzende im Asgb-Landesbedienstete Christine Staffler