Bauindustrie

Neuregelung Krankheit ab 01.10.2006

Gemäß neuem Landesergänzungsvertrag für die Bauindustrie vom 20.07.2006 werden für ein Jahr (01.10.2006 bis 30.09.2007) bei Krankheiten bis zu sieben aufeinanderfolgenden Tagen probeweise auch für den zweiten und dritten Kalendertag 50 Prozent des Krankengeldes ausbezahlt (für maximal zwei Mal). Die daraus entstehenden Mehrkosten werden über den Fonds für Fürsorgeleistungen bei der Bauarbeiterkasse abgedeckt. Nach Ablauf dieses Probejahres wird von den Sozialpartnern über das erzielte Ergebnis (Auswirkung auf Krankheitsdauern und Kosten) Bilanz gezogen bzw. darüber entschieden, ob diese Regelung beibehalten wird oder nicht.

Bauindustrie

Lohntabelle für die Beschäftigten im Sektor Bauindustrie

Gültig ab 01.01.2007 – 31.12.2007