Dienstleistungen
Achtung Schwerarbeiter! (Lavoratori usuranti)!
Arbeitnehmer, die in die Sonderbestimmungen der „lavoratori usuranti“ hineinfallen und im Laufe des Jahres 2019 alle erforderlichen Voraussetzungen für die vorzeitige Pensionierung erfüllen, müssen innerhalb Ende April 2018 den Rentenantrag einreichen.
Außerdem muss die Arbeit, die unter die Sonderbestimmungen der „lavoratori usuranti“ fällt, für mindestens sieben Jahre die letzten zehn Jahre vor der Pensionierung ausgeübt worden sein, bzw. für die Hälfte der gesamten Berufskarriere.
Hast du Fragen bezüglich dieser Bestimmungen oder glaubst unter diese Bestimmung zu fallen?
Das Patronat SBR im ASGB hilft dir gerne weiter!
Wer fällt unter die Sonderbestimmungen der Schwerarbeiter?
Nutznießer dieser Sonderbestimmungen sind mit Lgs.D. 67/2011, Nr. 1, festgelegt worden. Unter anderem fallen in diese Sonderkategorie Arbeiter mit besonders schweren, risikoreichen und gesundheitsgefährdenden Arbeiten, wie Tunnelbau, Tagebau, Schiffsbau, Abbau von Asbest, sowie Nacht- bzw. Schichtarbeiter, sofern sie eine gesetzlich vorgegebene Anzahl an Nachtstunden ableisten, oder Fließbandarbeiter.
Welche Mindestvoraussetzungen muss der Nutznießer erfüllen?
Die Profiteure dieser Sonderbestimmungen müssen ein Mindestalter von 61 Jahren und 7 Monaten aufweisen, sowie mindestens 35 Beitragsjähre. Je nach Beruf können die Anforderungen auch steigen, denn das Gesetz sieht eine Quote, je nach Beruf vor, die anhand einer Rechnung, die die Beitragsjahre und das Alter des Antragsstellenden berücksichtigt, ausgerechnet wird.Außerdem muss die Arbeit, die unter die Sonderbestimmungen der „lavoratori usuranti“ fällt, für mindestens sieben Jahre die letzten zehn Jahre vor der Pensionierung ausgeübt worden sein, bzw. für die Hälfte der gesamten Berufskarriere.
Hast du Fragen bezüglich dieser Bestimmungen oder glaubst unter diese Bestimmung zu fallen?
Das Patronat SBR im ASGB hilft dir gerne weiter!