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ISEE ab Jänner 2018

Die ISEE Erklärung ist ähnlich wie die EEVE Erklärung in Südtirol, ein Instrument zur Ermittlung der wirtschaftlichen Lage einer Familie und gilt auf Staatsebene; sie ist sozusagen der Schlüssel zu den staatlichen Sozialleistungen.
Die ISEE Erklärung wird zum Beispiel für das staatliche Familiengeld und/oder Mutterschaftsgeld, für den Bonus Bebè sowie für die Reduzierung der Universitätsgebühren benötigt. Auch in Südtirol wird teilweise weiterhin das ISEE Bewertungssystem zum Beispiel bei der Reduzierung der Müllgebühren in der Gemeinde Bozen sowie die Reduzierung der Gas- und Stromrechnung (für Familien mit mindestens drei Kindern oder für Geringverdiener) angewandt.
Ab Jänner 2018 wird für die Berechnung des ISEE Wertes das Einkommen des Jahres 2016 herangezogen; beim beweglichen Vermögen, Kontokorrent- und Sparbucheinlagen, Staatspapiere usw. wird der Stand zum 31. Dezember 2017 sowie der Durchschnittswert für 2017 benötigt; das unbewegliche Vermögen, Gebäude und/oder Grundbesitz wird mit dem IMU Wert zum 31. Dezember 2017 berechnet; falls ein Darlehensvertrag für die Erstwohnung vorhanden ist, wird das Restkapital des Darlehens für die Berechnung des ISEE Wertes berücksichtigt.
Ebenso sind alle im Jahr 2016 erhaltenen Vorsorge- und Fürsorgeleistungen der öffentlichen Hand: Regionales Familiengeld, Landeskindergeld, staatliches Familiengeld, Mietgeld usw. anzugeben; berücksichtigt wird auch die zu zahlende Miete für das Jahr 2018 mit Eintragung des entsprechenden registrierten Mietvertrages. Einzutragen sind auch die Fahrzeuge, die im Besitz der Familie sind.
Eine genaue Checkliste ist in den ASGB Büros oder auf der Internetseite erhältlich.
Die ISEE Erklärung muss jedes Jahr neu abgefasst werden, da sich die Einkommensverhältnisse ändern. Die Erklärung kann ab 15. Jänner 2018 nach Terminvereinbarung erneuert werden und wird nur für ASGB Mitglieder kostenlos abgefasst.

Dienstleistungen

Geplante steuerliche Neuerungen für das Jahr 2018

Das Finanzgesetz für 2018 ist noch nicht unter Dach und Fach. Trotzdem können wir schon
einige bevorstehende steuerliche Neuerungen ankündigen
Der Steuerabsetzbetrag für energetische Sanierung von bestehenden Gebäuden wird auch für das Jahr 2018 verlängert. Allerdings sollen folgende Umbauarbeiten, die bisher mit 65 Prozent abgeschrieben wurden, nur mehr mit 50 Prozent abschreibbar sein:
Austausch von Fenstern und Fensterrahmen
Einbau von Solarpanelen
Austausch von alten Heizungssystemen mit neuwertigen Brennwertkesseln
Austausch von alten Heizungssystemen mit neuwertigen Biomasse-Heizsystemen
Nur mehr Sonnenschutzvorrichtungen (z.B. Markisen) können mit 65 Prozent abgeschrieben werden.
In diesem Zusammenhang ist immer wieder zu beachten, dass vor Beginn der Arbeiten einige bürokratische Hürden sowie bestimmte Regeln einzuhalten sind. Am besten vor Beginn der Arbeiten genaue Informationen einholen.
Der Steuerbonus von 50 Prozent für Möbel und Elektrogeräte bei einer außerordentlichen Sanierung in Höhe von maximal 10.000 Euro bleibt weiterhin aufrecht. Auch hier sind einige Voraussetzungen einzuhalten.
Weiters soll es eine neue Abschreibung, den sogenannten „bonus verde“ geben. Dabei sollen Ausgaben für Begrünung, Bepflanzung, Bewässerungsanlagen, Einzäunung usw. von Gärten und Grünanlagen für den privaten Gebrauch in Höhe von maximal 5.000 Euro im Ausmaß von 36 Prozent abschreibbar sein.
Ebenfalls neu eingeführt werden soll der Abzug fürs Abo für den öffentlichen Personentransport. Dabei können 19 Prozent von maximal 250 Euro in Anspruch genommen werden. Der Steuerfreibetrag für Amateursportler, darunter auch Trainer, soll von 7.500 auf 10.000 Euro angehoben werden. In der nächsten Ausgabe unseres AKTIV werden wir noch näher auf die neuen Bestimmungen des Finanzgesetzes eingehen.