Dienstleistungen

Zehn Jahre Pflegegeld!

Das Pflegegeld in der Form wie wir es in Südtirol haben, ist eine der wichtigsten Fürsorgeleistungen überhaupt. Zum zehnjährigen Jubiläum möchten wir dem Alt-Vorsitzenden des ASGB, Georg Pardeller, unseren Dank aussprechen. Er war einer der Hauptakteure, die den Status Quo im Bereich des Pflegegeldes herbeigeführt und damit wesentlich zu einer Entlastung für Pflegebedürftige und deren Familienangehörige beigetragen haben. Nach zehn Jahren wurde beschlossen eine kleine Reform zum Thema Pflegegeld durchzuführen, deren Hauptmerkmale folgende sind:
Ab ersten Jänner 2018 wird das Pflegegeld auf drei Jahre ausgezahlt. Anschließend muss neu darum angesucht werden. Ausnahmen gibt es für Pflegebedürftige über 88 Jahre und bei bleibender Invalidität. Unter diesen Voraussetzungen wird das Pflegegeld weiterhin auf unbegrenzte Zeit ausbezahlt.
Ab Anfang nächsten Jahres gibt es keine unangemeldeten Kontrollen mehr, was die Einstufung in die vier Pflegeklassen betrifft.
Der ASGB, freut sich über zehn Jahre Pflegegeld und zeigt sich überzeugt davon, dass diese Maßnahme unangetastet und unverwässert auch zukünftig vielen Pflegebedürftige und deren Familien Entlastung sein wird.

Dienstleistungen

ISEE ab Jänner 2018

Die ISEE Erklärung ist ähnlich wie die EEVE Erklärung in Südtirol, ein Instrument zur Ermittlung der wirtschaftlichen Lage einer Familie und gilt auf Staatsebene; sie ist sozusagen der Schlüssel zu den staatlichen Sozialleistungen.
Die ISEE Erklärung wird zum Beispiel für das staatliche Familiengeld und/oder Mutterschaftsgeld, für den Bonus Bebè sowie für die Reduzierung der Universitätsgebühren benötigt. Auch in Südtirol wird teilweise weiterhin das ISEE Bewertungssystem zum Beispiel bei der Reduzierung der Müllgebühren in der Gemeinde Bozen sowie die Reduzierung der Gas- und Stromrechnung (für Familien mit mindestens drei Kindern oder für Geringverdiener) angewandt.
Ab Jänner 2018 wird für die Berechnung des ISEE Wertes das Einkommen des Jahres 2016 herangezogen; beim beweglichen Vermögen, Kontokorrent- und Sparbucheinlagen, Staatspapiere usw. wird der Stand zum 31. Dezember 2017 sowie der Durchschnittswert für 2017 benötigt; das unbewegliche Vermögen, Gebäude und/oder Grundbesitz wird mit dem IMU Wert zum 31. Dezember 2017 berechnet; falls ein Darlehensvertrag für die Erstwohnung vorhanden ist, wird das Restkapital des Darlehens für die Berechnung des ISEE Wertes berücksichtigt.
Ebenso sind alle im Jahr 2016 erhaltenen Vorsorge- und Fürsorgeleistungen der öffentlichen Hand: Regionales Familiengeld, Landeskindergeld, staatliches Familiengeld, Mietgeld usw. anzugeben; berücksichtigt wird auch die zu zahlende Miete für das Jahr 2018 mit Eintragung des entsprechenden registrierten Mietvertrages. Einzutragen sind auch die Fahrzeuge, die im Besitz der Familie sind.
Eine genaue Checkliste ist in den ASGB Büros oder auf der Internetseite erhältlich.
Die ISEE Erklärung muss jedes Jahr neu abgefasst werden, da sich die Einkommensverhältnisse ändern. Die Erklärung kann ab 15. Jänner 2018 nach Terminvereinbarung erneuert werden und wird nur für ASGB Mitglieder kostenlos abgefasst.